Rechtsprechung
| ArbG Berlin, 29.09.2004 - 86 Ca 10240/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nettoentgeltansprüche im Zusammenhang mit einer US-amerikanischen Pfändungsverfügung; Vorschriften zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit; Regionale Begrenzung staatlicher Zwangsgewalt; Voraussetzung für einen zulässigen Eingreif eines Drittstaates in das ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81
National Iranian Oil Company
Auszug aus ArbG Berlin, 29.09.2004 - 86 Ca 10240/04
Bezieht sich ein Akt ausländischer Zwangsgewalt auf das Hoheitsgebiet dieses Staates, hat z.B. ein anderer Staat einen Gegenstand beschlagnahmt, der sich innerhalb seines Hoheitsgebietes befindet, sind die Rechtswirkungen des staatlichen Zwangsaktes von anderen Staaten und damit auch von den deutschen Gerichten grundsätzlich, zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 12.04.1983, BVerfGE 64, 1 ). - BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 656/94
Wirkung einer ausländischen Lohnpfändung
Auszug aus ArbG Berlin, 29.09.2004 - 86 Ca 10240/04
Ist ein deutsches Gericht nach den §§ 12 ff. ZPO örtlich zuständig, ist es im Regelfall auch im Verhältnis zu einem ausländischen Gericht zuständig (BAG, Urteil vom 19.03.1996, AP Nr. 2 zu § 328 ZPO, sowie Zöller-Vollkommer, § 1 Rn. 8, jeweils m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 17 U 234/10
Anspruch auf Rückbuchung eines Betrages von einem Sperrkonto
Bezieht sich ein staatlicher Zwangsakt auf Forderungen, die im Hoheitsgebiet eines anderen Staates belegen sind, ist ein Zugriff des Staates, der den Zwangsakt erlassen hat, nur möglich, wenn ein entsprechendes internationales Abkommen existiert, welches die beteiligten Staaten als für sich verbindliches Recht anerkannt haben oder das innerstaatliche Recht des Staates, in dem die Gegenstände oder Forderungen belegen sind, dies vorsieht (vgl. BAG Urteil vom 19.03.1996, u.a. abgedruckt in MDR 97, Seite 71 f. und Arbeitsgericht Berlin vom 29.09.2004, 86 Ca 10240/04, zitiert nach Juris).
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