Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 86-I-03 (HS) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen der Verletzung von Rechten aus Art. 54 Abs. 1 SächsVerf
- sachsen.de
Organstreitverfahren
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01
Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 86-I-03
Der Antrag ist auch gegen den richtigen Antragsgegner gerichtet, weil der Untersuchungsausschuss die beanstandete Maßnahme innerhalb des von ihm selbstständig wahrzunehmenden Untersuchungsauftrages zu verantworten hat (vgl. SächsVerfGH SächsVBl. 2002, 185 [186]; BVerfGE 105, 197 [220]; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 16.10.2003 - VfGBbg 95/02 -).Traditionell dient das Verfahren nach Artikel 54 Abs. 1 SächsVerf der parlamentarischen Kontrolle von Regierung und Verwaltung; Untersuchungsausschüsse werden im parlamentarischen Regierungssystem meist eingerichtet, um der Opposition eine Sachverhaltsaufklärung unabhängig von der Regierung und der sie tragenden Parlamentsmehrheit zu eröffnen (vgl. BVerfGE 105, 197 [222 ff.]).
Die Intensität dieses Mitgestaltungsanspruches steht jenem der Mehrheit grundsätzlich vom Gewicht her gleich (vgl. BVerfGE 105, 197 [223]), kann aber auch "mehrheitsfest" sein.
- BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95
Fraktionsmitarbeiter Untersuchungsausschuss
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 86-I-03
Solches gilt umso mehr, als nach allgemeinen verfahrensrechtlichen Prinzipien, denen im Rahmen des Minderheitenschutzes aus Artikel 54 Abs. 1 und 3 SächsVerf Verfassungsrang zukommt, jeder Zeuge seine Bekundungen zur Sache - soweit faktisch möglich - ohne Kenntnis dessen machen soll, was andere Zeugen oder Beteiligte zuvor ausgesagt haben (vgl. BVerfGE 93, 195 [205]). - BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 86-I-03
Die Antragsteller sind antragsbefugt, da sie als einzelne Abgeordnete geltend machen können, durch das von ihnen beanstandete Vorgehen der Ausschussmehrheit in ihren Rechten verletzt zu sein (vgl. SächsVerfGH SächsVBl. 2002, 185 [196]; BVerfGE 67, 100 [124]).
- OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01
Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 86-I-03
aa) Mit gutem Grunde entspricht es allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätzen, dass Akteneinsicht während eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens - dem eine Untersuchung nach Artikel 54 SächsVerf von der Grundkonzeption her gleichsteht (vgl. auch § 13 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 6 UAusschG) - selbst bei Vorliegen eines berechtigten Interesses nicht gewährt werden kann, wenn ansonsten die Wahrheitsfindung in Gefahr geriete (vgl. zuletzt: OLG Düsseldorf NJW 2002, 2806 [2807]; Hanseatisches OLG Hamburg NJW 2002, 1590 [1591]). - VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 95/02
Ablehnung eines Beweisantrags der qualifizierten Minderheit eines …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 86-I-03
Der Antrag ist auch gegen den richtigen Antragsgegner gerichtet, weil der Untersuchungsausschuss die beanstandete Maßnahme innerhalb des von ihm selbstständig wahrzunehmenden Untersuchungsauftrages zu verantworten hat (vgl. SächsVerfGH SächsVBl. 2002, 185 [186]; BVerfGE 105, 197 [220]; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 16.10.2003 - VfGBbg 95/02 -). - OLG Düsseldorf, 21.05.2002 - VI 9/01
Rechte des als Beistand beigeordneten Rechtsanwalts auf Akteneinsicht
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 86-I-03
aa) Mit gutem Grunde entspricht es allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätzen, dass Akteneinsicht während eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens - dem eine Untersuchung nach Artikel 54 SächsVerf von der Grundkonzeption her gleichsteht (vgl. auch § 13 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 6 UAusschG) - selbst bei Vorliegen eines berechtigten Interesses nicht gewährt werden kann, wenn ansonsten die Wahrheitsfindung in Gefahr geriete (vgl. zuletzt: OLG Düsseldorf NJW 2002, 2806 [2807]; Hanseatisches OLG Hamburg NJW 2002, 1590 [1591]).
- VerfGH Sachsen, 30.01.2009 - 99-I-08
Verletzung von Minderheitenrechten im 2. Untersuchungsausschuss des 4. …
Der Antrag ist gegen den richtigen Antragsgegner gerichtet, weil der Untersuchungsausschuss die beanstandete Maßnahme innerhalb des von ihm selbständig wahrzunehmenden Untersuchungsauftrages zu verantworten hat (SächsVerfGH JbSächsOVG 15, 41 [46 f.]; ebenso schon SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 86-I-03).Deren Befugnisse stoßen allerdings dort an verfassungsrechtliche Grenzen, wo die Minderheit mit nachvollziehbaren Erwägungen befürchten darf, dass durch das Vorgehen der Mehrheit Erschwernisse oder Behinderungen für weitere Tatsachenfeststellungen eintreten (Sächs- VerfGH JbSächsOVG 15, 41 [47 f.], unter Hinweis auf SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 86-I-03).
Dem korrespondiert auch der verfassungsgerichtliche Kontrollmaßstab (Sächs- VerfGH JbSächsOVG 15, 41 [47 f.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 86-I-03).
- VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 176-I-20
Organstreitverfahren betreffend die Verletzung von Minderheitsrechten im 1. …
Deshalb muss die Minderheit - innerhalb des im Ausgangspunkt am Mehrheitsprinzip orientierten Verfahrensrechts - nicht nur über den Umfang, sondern auch über sonstige Umstände der Beweiserhebung zumindest insoweit in effektiver Weise mitbestimmen können, als das Verfahren auf die inhaltliche Erfüllung des Untersuchungsauftrags ausstrahlen kann (SächsVerfGH, Urteil vom 30. Januar 2009 - Vf. 99-I-08; Urteil vom 20. April 2007 - Vf. 18-I-07 [HS]/Vf. 19-I-07 [e.A.]; Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 86-I-03). - VerfGH Sachsen, 20.04.2007 - 18-I-07
Organstreit auf Antrag von fünf Abgeordneten der Linksfraktion.PDS wegen der …
Der Antrag ist gegen den richtigen Antragsgegner gerichtet, weil der Untersuchungsausschuss die beanstandete Maßnahme innerhalb des von ihm selbstständig wahrzunehmenden Untersuchungsauftrags zu verantworten hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 86-I-03).Auch wenn die eigentliche Verfahrensherrschaft prinzipiell in Händen der jeweiligen Ausschussmehrheit liegt, stoßen deren verfahrensrechtliche Befugnisse dort an verfassungsrechtliche Grenzen, wo die Minderheit mit nachvollziehbaren Erwägungen befürchten darf, dass durch das Vorgehen der Mehrheit Erschwernisse oder Behinderungen für weitere Tatsachenfeststellungen eintreten (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 86-I-03).
- VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 87-I-03
Eilantrag zu Organstreitverfahren betreffend die Untersagung der Herausgabe von …
Die Antragsteller, Mitglieder des 2. Untersuchungsausschusses des 3. Sächsischen Landtages, haben am 11. Dezember 2003 ein Organstreitverfahren - Vf. 86-I-03 (HS) - eingeleitet, mit welchem sie die Feststellung begehren, dass ihre verfassungsmäßigen Rechte durch zwei am 02. September 2003 und am 11. November 2003 gefasste Beschlüsse verletzt wurden.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".