Rechtsprechung
| LG Köln, 12.05.2026 - 88 O 1/26 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- kanzlei.biz
Werbung im Social-Media-Grid muss klar gekennzeichnet sein
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Werbung auf Instagram muss bereits im Vorschaubild als solche erkennbar sein und nicht erst nach dem Öffnen des Beitrags
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Social Media - Werbung muss schon im Thumbnail erkennbar sein
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.05.2026 - 88 O 1/26
- LG Köln, 08.06.2026 - 88 O 1/26
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.08.2011 - I ZR 148/10
Glücksspielverband
Auszug aus LG Köln, 12.05.2026 - 88 O 1/26
Rn. 30 Im Ansatzpunkt zutreffend weist die Beklagte darauf hin, dass das Abmahnverhalten eines Verbands rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn der Verband nur gegen Außenstehende und nicht gegen eigene Mitglieder vorgeht, dies jedenfalls, wenn dieses Verhalten planmäßig geschieht und auf sachfremden Gründen erfolgt, etwa um Nichtmitglieder zur Mitgliedschaft in dem Verband zu bewegen (vgl. BGH GRUR 2012, 411 - Glückspielverband; BGH GRUR 1997, 681 - Produktwerbung;… Feddersen in Köhler/Feddersen, UWG, § 8c, Rdnr. 38). - BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94
Produktwerbung
Auszug aus LG Köln, 12.05.2026 - 88 O 1/26
Rn. 30 Im Ansatzpunkt zutreffend weist die Beklagte darauf hin, dass das Abmahnverhalten eines Verbands rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn der Verband nur gegen Außenstehende und nicht gegen eigene Mitglieder vorgeht, dies jedenfalls, wenn dieses Verhalten planmäßig geschieht und auf sachfremden Gründen erfolgt, etwa um Nichtmitglieder zur Mitgliedschaft in dem Verband zu bewegen (vgl. BGH GRUR 2012, 411 - Glückspielverband; BGH GRUR 1997, 681 - Produktwerbung;… Feddersen in Köhler/Feddersen, UWG, § 8c, Rdnr. 38).
- LG Darmstadt, 03.08.2026 - 18 O 19/26 Umso wichtiger ist es für den Durchschnittsverbraucher, der den YouTube-Kanal des Verfügungsbeklagten aufruft, dass ihm deutlich vor Augen geführt wird, bei welchen der dort abrufbaren Videos es sich um Werbung handelt - der Verfügungsbeklagte stellt gar nicht in Abrede, dass es sich bei Video 2 und bei Video 3 um "Werbung" handelt (vgl. insbesondere Bl. 764 d.A.) - und bei welchen Beiträgen es sich um Aufklärungsvideos oder sonstige Videos ohne werblichen Charakter handelt (vgl. in diesem Zusammenhang auch LG Köln, Urteil vom 12.5.2026 - 88 O 1/26).
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| LG Köln, 08.06.2026 - 88 O 1/26 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.05.2026 - 88 O 1/26
- LG Köln, 08.06.2026 - 88 O 1/26
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