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   VerfGH Bayern, 26.07.2012 - 88-VI-11   

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https://dejure.org/2012,22864
VerfGH Bayern, 26.07.2012 - 88-VI-11 (https://dejure.org/2012,22864)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26.07.2012 - 88-VI-11 (https://dejure.org/2012,22864)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 88-VI-11 (https://dejure.org/2012,22864)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Schadensersatz wegen Nichtabnahme des bestellten Heizöls bei Bekanntgabe der Ladestammnummer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Bayern, 02.02.1966 - 75-VI-65
    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.07.2012 - 88-VI-11
    Die Verfassungsbeschwerde muss aus sich heraus verständlich sein (VerfGH vom 2.2.1966 = VerfGH 19, 14/15; VerfGH vom 30.4.1992).

    (vgl. VerfGH 19, 14/15).

  • BVerfG, 21.11.2007 - 1 BvR 2793/07

    Anforderungen an die Einhaltung der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.07.2012 - 88-VI-11
    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar derart dargelegt werden, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (vgl. zu den entsprechenden Begründungsanforderungen bei einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht BVerfG vom 21.11.2007 Az. 1 BvR 2793/07 m. w. N.).

    In der Beschwerdeschrift selbst werden die Entscheidungsgründe nicht im Einzelnen wiedergegeben, die Ausführungen vermitteln keinen zusammenhängenden Gesamteindruck vom Inhalt des Urteils (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG vom 6.6.2001 Az. 1 BvR 859/01; BVerfG vom 21.11.2007 Az. 1 BvR 2793/07).

  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 19 C 10.1667

    Anrechnung der im Verwaltungsverfahren angefallenen Geschäftsgebühr auf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.07.2012 - 88-VI-11
    Die Rechtsverletzung muss so weit substanziiert werden, dass geprüft werden kann, ob die angefochtene Entscheidung auf ihr beruht (vgl. VerfGH vom 19.7.1979 = VerfGH 32, 91/92 m. w. N.; VerfGH vom 17.3.2010 = BayVBl 2011, 283).
  • BVerfG, 06.06.2001 - 1 BvR 859/01

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.07.2012 - 88-VI-11
    In der Beschwerdeschrift selbst werden die Entscheidungsgründe nicht im Einzelnen wiedergegeben, die Ausführungen vermitteln keinen zusammenhängenden Gesamteindruck vom Inhalt des Urteils (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG vom 6.6.2001 Az. 1 BvR 859/01; BVerfG vom 21.11.2007 Az. 1 BvR 2793/07).
  • BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 1681/11

    Unzulässigkeit einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.07.2012 - 88-VI-11
    c) Zur hinreichenden Substanziierung der Rüge einer Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) wäre zudem die - weder vor noch nach Fristablauf erfolgte - Vorlage oder zumindest inhaltliche Wiedergabe des Beschlusses des Landgerichts vom 7. Juni 2011 über die Anhörungsrüge der Beschwerdeführerin erforderlich gewesen; denn aus der Verfassungsbeschwerde muss sich auch hinreichend deutlich ergeben, dass eine fachgerichtliche Korrektur des gerügten Verfassungsverstoßes unterblieben ist (vgl. BVerfG vom 6.12.2011 Az. 1 BvR 1681/11).
  • VerfGH Bayern, 19.03.1993 - 6-VI-91
    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.07.2012 - 88-VI-11
    Allein dann kann geprüft und entschieden werden, ob die angegriffene Entscheidung auf dem behaupteten Verfassungsverstoß beruht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 19.3.1993 = VerfGH 46, 80/83 m. w. N.; VerfGH vom 1.6.2012).
  • VerfGH Bayern, 09.02.1994 - 106-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.07.2012 - 88-VI-11
    Nach Ablauf dieser Frist kann er die Beschwerdebegründung zwar noch in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht ergänzen; er kann aber nicht mehr fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nachschieben (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 9.2.1994 = VerfGH 47, 47/50; VerfGH vom 3.11.2010 = BayVBl 2011, 575).
  • VerfGH Bayern, 16.08.2017 - 8-VI-16

    Verfassungsbeschwerde gegen zweckentfremdungsrechtliche Nutzungsuntersagung

    Nach Ablauf der Zweimonatsfrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG kann der Beschwerdeführer die Beschwerdebegründung zwar noch in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht ergänzen; er kann aber nicht mehr fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nachschieben (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/50; vom 26.7.2012 - Vf. 88-VI-11 - juris Rn. 19).
  • VerfGH Bayern, 13.03.2018 - 31-VI-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einem

    Nach Ablauf der Zweimonatsfrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 VfGHG kann die Beschwerdebegründung zwar noch in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht ergänzt werden; fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde können jedoch nicht mehr wirksam nachgeschoben werden (vgl. VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/50; vom 26.7.2012 - Vf. 88-VI-11 - juris Rn. 19; vom 16.8.2017 NJW-RR 2017, 1423 Rn. 24).
  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben,

    Nimmt er aber auf Schriftstücke Bezug, die weder beigefügt noch bereits zuvor Bestandteile der Akten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens geworden sind, hat er zumindest ihren wesentlichen Inhalt anzugeben (vgl. VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/16; vom 26.7.2012 - Vf. 88-VI-11 juris Rn. 21; vom 16.11.2021 - Vf. 51-VI-20 - juris Rn. 27).
  • VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15

    Darlegungsanforderungen bei Landesverfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches

    Die Verfassungsbeschwerde muss aus sich heraus verständlich sein (VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 30.4.1992 - Vf. 61-VI-91 - juris Rn. 19; vom 26.7.2012 - Vf. 88-VI-11 - juris.
  • VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17

    Fehlende Substanziierung bei Verfassungsbeschwerde - Frage des Aktenrückgriffs

    Nach Ablauf der Verfassungsbeschwerdefrist können fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nicht mehr nachgeschoben werden (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/50; vom 26.7.2012 - Vf. 88-VI-11 - juris Rn. 19; vom 16.8.2017 NJW-RR 2017, 1423 Rn. 24; vgl. zur verspäteten Vorlage von notwendigen Unterlagen z. B. auch BVerfG vom 3.3.2017 - 1 BvR 2597/16 - juris Rn. 3; vom 5.7.2017 - 1 BvR 1136/17 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 69-VI-17

    Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde

    Nach Ablauf der Zweimonatsfrist kann der Beschwerdeführer die Verfassungsbeschwerde zwar noch in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ergänzen; er kann aber nicht mehr fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nachschieben (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/50; vom 26.7.2012 - Vf. 88-VI-11 - juris Rn. 19; NJW-RR 2017, 1423 Rn. 24).
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