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   LG Köln, 19.06.2009 - 89 O 34/07   

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LG Köln, 19.06.2009 - 89 O 34/07 (https://dejure.org/2009,32926)
LG Köln, Entscheidung vom 19.06.2009 - 89 O 34/07 (https://dejure.org/2009,32926)
LG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 2009 - 89 O 34/07 (https://dejure.org/2009,32926)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Provisionsabrechnung für eine Vermittlung dynamischer Lebensversicherungen und dynamischer Betriebsrentenverträge durch einen Handelsvertreter; Voraussetzungen einer konkludenten Provisions-Verzichtsvereinbarung; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 30.01.2009 - 19 U 95/08

    Anspruch eines selbstständigen Handelsvertreters auf Zahlung eines

    Auszug aus LG Köln, 19.06.2009 - 89 O 34/07
    Soweit sich der Kläger für seine insoweit abweichende Auffassung auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 30.1.2009 (19 U 95/08) stützt, stehen die dortigen Ausführungen nicht entgegen.
  • OLG Köln, 12.02.2010 - 19 U 105/09

    Anforderungen an Form und Inhalt eines Buchauszuges

    Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Landgerichts Köln vom 19.06.2009 - 89 O 34/07 - aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen, soweit durch das erstinstanzliche Teilurteil der Klageantrag zu 3) (unbezifferter Leistungsantrag) hinsichtlich der Zahlung von Provisionen aus vom Kläger vermittelten Betriebsrentenverträgen zwischen der I.-KABEL GmbH & Co. KG und der Q. AG abgewiesen worden ist.

    Im Übrigen wird das Teilurteil des Landgerichts Köln vom 19.06.2009 - 89 O 34/07 - auf die Berufungen der Parteien abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt, die Beklagten unter Abänderung des am 18.06.2009 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln zu dem Aktenzeichen 89 O 34/07 zu verurteilen, 1.

    Die Beklagten beantragen, das Teilurteil des LG Köln vom 19.06.2009 (89 O 34/07) im Umfang der Verurteilung der Beklagten als Gesamtschuldner zur Erteilung eines Buchauszugs an den Kläger, der Auskunft gibt über die durch den Kläger in der Zeit vom 01.01.2003 bis 30.06.2005 für die Beklagten vermittelten und/oder betreuten Versicherungen und Geschäfte, abzuändern und die Klage zum Klageantrag zu 7.) insgesamt abzuweisen.

  • OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09

    Vollstreckung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs

    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen gegen den Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 19.06.2009 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 10.08.2009 - 89 O 34/07 (SH I) - wird zurückgewiesen.

    Im April 2007 hat der Antragsteller vor dem Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 89 O 34/07 Klage u.a. auf Erteilung des bis zur Einreichung der Klageschrift noch nicht erteilten Buchauszugs für die Zeit vom 01.01.

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