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   BSG, 26.06.1980 - 8a RU 36/79   

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BSG, 26.06.1980 - 8a RU 36/79 (https://dejure.org/1980,18188)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1980 - 8a RU 36/79 (https://dejure.org/1980,18188)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1980 - 8a RU 36/79 (https://dejure.org/1980,18188)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.08.2009 - L 2 U 105/09

    Auch der Weg zum Mittagessen der Freundin steht unter dem Schutz der gesetzlichen

    Das Verhältnis der Zeitdauer für die Zurücklegung des Weges zum und vom Mittagtisch im Verhältnis zur Essenseinnahme (dazu BSG-Urteile vom 26.4.1977, 8 RU 76/76 und vom 26.6.1980 8a RU 36/79 und vom 26.4.1977 8 RU 76/76), ist nach der neueren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11.5.1995 - 2 RU 30/94; vorgehend LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4.5.1994 - L 3 U 33/94) nicht als "absoluter" Maßstab für den Versicherungsschutz anzusehen, weil diese Zeitdauer oft unterschiedlich ist und dem Versicherten nicht allgemein -mit versicherungsrechtlichen Auswirkungen- vorgeschrieben werden kann, wie er die zu seiner freien Verfügung stehende Arbeitspause einzuteilen hat (so auch SGB VII-Komm/Krasney § 8 RdNr. 216).
  • LSG Hessen, 15.04.1986 - L 3 U 968/82

    Unfallversicherung; Ehegatte; Begleitperson; Betreuungsaufgaben; Kureinrichtung;

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist ein Versicherungsschutz auch für Tätigkeiten gegeben, die unmittelbar nur einer persönlichen Bedürfnisbefriedigung dienen (BSG, Urteil vom 29. August 1974 - 2 RU 189/72 - in BKK 1975, 152; Urteil vom 26. Juni 1980 - 8a RU 36/79 - in SGb 1980, 443; Urteil vom 29. Oktober 1980 - 2 RU 41/78 - in BSG SozR 2200 § 539 Nr. 72).
  • BFH, 18.12.1981 - VI R 201/78

    Kfz-Unfallkosten, die auf der Fahrt zur Esseneinnahme während der Arbeitszeit

    Der Weg zur Nahrungsaufnahme während dieses beruflich veranlaßten Aufenthalts auf der Baustelle gehört, jedenfalls wenn er nur - wie hier - zu einer nahegelegenen und zumutbaren Gaststätte führt, zu den Verrichtungen, die in notwendigem Zusammenhang mit diesem beruflichen Aufenthalt stehen (ebenso Urteile des Bundessozialgerichts vom 26. Juni 1980 8 a RU 36/79, Urteilssammlung für die gesetzliche Krankenversicherung - USK - 80107, vom 29. April 1980 2 RU 95/79, Betriebs-Berater 1980, S. 1329, USK 8093).
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 1/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Anforderungen an eine

    Diesen rechtlichen Gesichtspunkt hat bereits der 8a Senat des BSG im Jahre 1980 herausgestellt (Urteil vom 26. Juni 1980 - 8a RU 36/79 - USK 80107), indem er zwar den Versicherungsschutz auf den Wegen zu einer Gaststätte - wie auch der erkennende Senat - bejaht, sodann jedoch feststellt, daß kein Versicherungsschutz bestünde, "wenn der Beschäftigte eine bestimmte Gaststätte aufsucht, ohne daß die Einnahme der üblichen Mahlzeit dafür der wesentliche Grund ist" (aaO, S 506).
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