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Rechtsprechung
   BSG, 31.01.1980 - 8a RU 46/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,14298
BSG, 31.01.1980 - 8a RU 46/79 (https://dejure.org/1980,14298)
BSG, Entscheidung vom 31.01.1980 - 8a RU 46/79 (https://dejure.org/1980,14298)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 1980 - 8a RU 46/79 (https://dejure.org/1980,14298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorbereitungshandlung - Ausschußsitzung - Ratsherr - Ehrenamtliche Tätigkeit - Ratssitzung

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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.04.1972 - 2 RU 14/69

    Evangelische Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts - …

    Auszug aus BSG, 31.01.1980 - 8a RU 46/79
    Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes bestimmen sich allein nach den Vorschriften der RVO° Entscheidend ist daher nicht, ob ein Ehrenamt in seiner gesetzlichen Gestaltung in anderen Vorschriften den Tatbeständen des 5 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO entspricht" Die Bewertung einer Tätigkeit etwa in der einschlägigen Gemeindeordnung oder dazu erlassenen Verwaltungsordnungen kann jedoch wesentliche Anhaltspunkte für die Auslegung bieten (BSGE 34, 163, 166; 40, 139, 142), Es würde dem Sinn und Zweck des Unfallversicherungsschutzes für ehrenamtlich tätige Personen widersprechen, wollte man ihre Tätigkeit unabhängig davon beurteilen, wie sie insbesondere für öffentlich-rechtliche Körperschaften gesetzlich umschrieben ist.

    9 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO spricht insoweit nur von "für den Bund, ein Land" usw "ehrenamtlich Tätigen", enthält also keine eigene Umschreibung der Tätigkeit selbst, setzt diese vielmehr in der Form voraus, in der sie im Einzelfall tatsächlich oder gesetzlich ausgestaltet ist, Sowohl der 29 als auch der 8" Senat des Bundessozialgerichts (BSG) haben deshalb in ihren Entscheidungen (BSGE 34, 163; 40, 139;… SozR 2200 5 539 Nr. 4) kirchenrechtliche Regelungen zur Beurteilung der Frage herangezogen, ob ein Kirchenamt ein Ehrenamt is von 5 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO ist.

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche …

    Die Rechtsprechung hat daraus, dass die Versicherung an die Ausübung eines Amtes anknüpft, gefolgert, dass dem Tätigen von dem Rechtsträger ein bestimmter, abgegrenzter Aufgabenkreis übertragen worden sein muss, der sich seinerseits wiederum innerhalb des der öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Anstalt zugewiesenen qualifizierten Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereichs halten muss (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 63;… BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 11, Nr. 14, Nr. 31, Nr. 38).
  • BSG, 05.12.2023 - B 2 U 10/21 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 10 …

    Demgegenüber erstreckt sich der Schutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst a SGB VII ohne räumliche Begrenzung auf ehrenamtliche Tätigkeiten "für" die Einrichtung iS von § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII. Das BSG hat bereits zu der Vorgängervorschrift in § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO entschieden, dass die Grundsätze der sog Schülerunfallversicherung nicht zu übertragen sind (vgl BSG Urteil vom 31.1.1980 - 8a RU 46/79 - SozR 2200 § 539 Nr. 63 S 181 f = juris RdNr 14 f).
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96

    Wegeunfall eines ehrenamtlichen Beigeordneten beim Besuch eines Heimatfestes

    § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO enthält keine eigene Umschreibung der versicherten Tätigkeit selbst, sondern spricht insoweit nur von für den Bund, ein Land, usw "ehrenamtlich Tätigen", setzt also die Tätigkeit in der Form voraus, in der sie im Einzelfall tatsächlich oder gesetzlich ausgestaltet ist (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 63).

    Der Versicherungsschutz des Klägers umfaßte im Vertretungsfall daher alle mit der Ausübung seiner Aufgaben in einem rechtlich wesentlichen inneren Zusammenhang stehenden Tätigkeiten (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 63).

  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88

    Wegeunfall - Arbeitsunfall - Beitragszuschlagsverfahren

    tung dieser Tätigkeit dienten und deshalb damit in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang standen (…vgl BSG SozR Nr. 20 zu § 548 RVO; SozR 2200 § 539 Nr. 63;… so auch Brackmann aaO S 481a).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 2 U 84/11

    Gemeindevertreter - versicherte Tätigkeit - innerer oder sachlicher Zusammenhang

    Der Versicherungsschutz sei auch nicht ausschließlich auf die Teilnahme an Veranstaltungen der Gremien selbst beschränkt, denen der Betroffene als Mitglied angehöre (Bundessozialgericht, Urteil vom 31. Januar 1980 - 8a RU 46/79).

    Zu Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes eines Gemeindevertreters hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 31. Januar 1980 (Az. 8a RU 46/79), auf welches auch das Sozialgericht Bezug genommen hat, u. a. ausgeführt:.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - L 17 U 259/00

    Voraussetzungen der Qualifizierung einer i.R.e. Fußballspiels erlittenen …

    Rn. 10 Der Beklagte hat sich auf die Gründe seiner Verwaltungsentscheidungen gestützt, auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31.01.1980 - 8a RU 46/79 - verwiesen und geltend gemacht, bei dem Einlagespiel habe es sich nicht um eine gemeindliche Aufgabe gehandelt.

    Rn. 35 Nach Ansicht des Senats kann deshalb auch aus dem schon älteren Urteil des BSG vom 31.01.1980 - 8a RU 46/79 - (= SozR 2200 § 539 Nr. 63), auf das sich der Beklagte und das SG bezogen haben, nicht generell hergeleitet werden, dass zum Kernbereich der ehrenamtlichen Tätigkeit eines Ratsmitgliedes nur Tätigkeiten gehören, die sich aus der Wahrnehmung des Mandats ergeben.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - L 15 U 287/00

    Anerkennung eines Autounfalles in den Niederlanden als Arbeitsunfall; Würdigung …

    Auch die Fahrt eines Ratsherrn zu seiner Vertreterin während der drei letzten verpassten Ratssitzungen zur Vorbereitung der nächsten Sitzung hat das BSG als versichert angesehen (31.01.1980, 8a RU 46/76, SozR 2200 § 539 Nr. 63).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 35/99 R

    Unfallversicherungsschutz - stationäre Behandlung - tatsächliche Gewährung - …

    Das Urteil des BSG vom 31. Januar 1980 (SozR 2200 § 539 Nr. 63) befaßte sich mit dem Versicherungsschutz eines ehrenamtlich tätigen Ratsherrn gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO bei der Vorbereitung einer bevorstehenden Ratssitzung.
  • SG Berlin, 02.02.2009 - S 25 U 1032/07

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unfallversicherungsschutz; versicherte Tätigkeit; …

    Die Rechtsprechung hat daraus, dass die Versicherung an die Ausübung eines Amtes anknüpft, gefolgert, dass dem Tätigen von dem Rechtsträger ein bestimmter, abgegrenzter Aufgabenkreis ausdrücklich oder stillschweigend übertragen worden sein muss, der sich seinerseits wiederum innerhalb des der öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Anstalt zugewiesenen qualifizierten Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereichs halten muss (vgl. BSG SozR 2200 § 539 Nr. 63;… BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 11, Nr. 14, Nr. 31, Nr. 38).
  • SG Braunschweig, 11.03.2004 - S 14 U 211/00

    Kostenübernahme eines auf dem Weg zum Immatrikulationsamt seiner Hochschule …

    Nur ein enger sachlicher, örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Arbeit führt zur Betriebsbezogenheit der Vorbereitungshandlung (BSG Urt. v. 31.1.1980 - 8a RU 46/79 - BSG SozR 2200 § 539 Nr. 63;… BSG Urt. v. 8.5.80 - 8a RU 86/79 - aaO;… BSG Urt. v. 14.5.1985 - 5a RKnU 3/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 73).
  • BSG, 08.05.1980 - 8a RU 86/79

    Eingriff in ein Unternehmen - Erkennbarer Wille des Unternehmers - …

  • LSG Niedersachsen, 20.07.1999 - L 6 U 88/99

    Unfallversicherungsschutz - stationäre Behandlung - Vorbereitungshandlung

  • BSG, 27.02.1981 - 8a RK 11/80

    Leistungsträger beim Ersatz von Unfallschäden

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