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| BSG, 30.04.1979 - 8b/3 RK 36/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Befugnisse eines kollegialen Selbstverwaltungsorgans - Einwendungen eines Organmitglieds der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung gegen einen Amtsentbindungsbeschluss oder Amtsenthebungsbeschluss - Voraussetzungen für die Amtsentbindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 48, 164
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BSG, 30.06.1965 - 4 RJ 83/64
Fristbeginn bei Klagerücknahme - Wiederholter Antrag - Anfechtbarkeit des …
Auszug aus BSG, 30.04.1979 - 8b/3 RK 36/77
Im sozialgerichtlichen Verfahren wird auch bei Klagerücknahme der Rechtsstreit erst mit Jetztwirkung (BSGE 23, 147, 151) beendet.
- LSG Sachsen, 02.03.2020 - L 7 AS 82/20 Streit besteht allein über die Frage, ob die Klagen der Antragsteller vom 13.07.2017 nach § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG als zurückgenommen gelten, sich damit die Rechtsstreite in der Hauptsache erledigten (§ 102 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 SGG), insoweit deren Rechtshängigkeit (§ 94 Abs. 1 SGG, mit "Jetztwirkung" vgl. BSG v. 30.04.1979 - 8b/3 RK 36/77 - juris Rn. 20) und ebenso deren aufschiebende Wirkung (…vgl. z.B. Burkiczak in: jurisPK-SGG, § 102 Rn. 44) endete.
- SG Hannover, 27.05.2026 - S 20 KA 123/25 Dies gilt jedoch nicht in gleicher Weise für den Fall der Klagerücknahme im Hauptsacheverfahren (anders: BVerwG…, Beschluss vom 28. Oktober 2013 - 5 B 66/13 Rn. 8), denn § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO ist im sozialgerichtlichen Verfahren aufgrund der besonderen Regelung in § 102 Abs. 1 Satz 2 SGG nicht anwendbar (BSG, Urteil vom 30. April 1979 - 8b/3 RK 36/77 Rn. 20), sodass mangels Antrags der KK auf Abänderung der einstweiligen Anordnung vom 23.01.2020 (§ 86b Abs. 1 Satz 4 SGG) diese weiterhin Bestand hat.
- LSG Baden-Württemberg, 21.11.2024 - L 10 R 2045/24 Lediglich noch am Rande und ergänzend merkt der Senat an, dass die Prozesserklärung in Gestalt der unmissverständlich, völlig eindeutig und unzweifelhaft (einseitig) erklärten "Erledigung des Rechtsstreits" - bei der es sich in gerichtskostenfreien SGG-Verfahren der Sache nach um eine Klagerücknahme handelt (…statt vieler dazu nur Bundessozialgericht [BSG] 29.12.2005, B 7a AL 192/05 B, in juris, Rn. 6;… Senatsbeschluss vom 15.07.2019, L 10 SF 1298/19 E-B, in juris, Rn. 15;… Burkiczak in jurisPK-SGG, 2. Aufl., § 102 Rn. 34, Stand 21.10.2024, alle m.w.N.) - durch den Betreuer in Ausübung seiner gerichtlichen Vertretungsbefugnis (§ 1823 Alt. 1 BGB) im Rahmen der betreuungsgerichtlich angeordneten Vermögenssorge unmittelbar mit Eingang beim SG am 12.05.2024 als Prozesshandlung wirksam wurde (…vgl. nur BSG 27.10.2016, B 13 R 337/15 B, in juris, Rn. 8 m.w.N.) und die Rechtshängigkeit der Klage S 6 R 371/24 (ex nunc) beseitigte (vgl. § 102 Abs. 1 Satz 2 SGG und BSG 30.04.1979, 8b/3 RK 36/77, in juris, Rn. 20 m.w.N.).
- BSG, 27.11.1991 - 9a RV 29/90
Prozeßzinsen wegen Ausgleichs nach Paragraph 85 SVG aufgrund eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Baden-Württemberg, 08.08.2012 - L 2 AS 940/12 Die Klagerücknahme erledigt aber den Rechtsstreit in der Hauptsache und führt damit auch ex nunc zum Ende der Rechtshängigkeit (sog. "Jetztwirkung", vgl. BSG, Urteil vom 30.4.1979 - 8b/3 RK 36/77 - BSGE 48, 164 = SozR 5310 § 6 Nr. 1; Hauck in Hennig, SGG, § 102 RdNr. 24 Stand April 2010).
- LSG Sachsen-Anhalt, 05.01.2005 - L 4 B 49/04 Nach der Rechtssprechung des BSG hemmt die Klage gegen einen Amtsenthebungsbeschluss die Wirkung des Beschlusses ( Urteil vom 30. April 1979 - 8 B 3 RK 36/77 - SozR 5310 § 6 SVwG Nr. 1).
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