Rechtsprechung
   VGH Hessen, 01.08.2012 - 9 A 2384/11.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21817
VGH Hessen, 01.08.2012 - 9 A 2384/11.Z (https://dejure.org/2012,21817)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.08.2012 - 9 A 2384/11.Z (https://dejure.org/2012,21817)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. August 2012 - 9 A 2384/11.Z (https://dejure.org/2012,21817)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21817) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.2012 - 9 A 2384/11
    Selbst eine drastische Ausdrucksweise begründet jedoch keinen Befangenheitsgrund, solange inhaltliche Bezüge einer solchen Kritik erkennbar sind und die Bemerkungen nicht insgesamt den Rückschluss rechtfertigen, dass der Prüfer einer sachlichen Bewertung nicht hinreichend zugänglich gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2012 - 6 B 36.11 -, juris; Niehues/Fischer, a.a.O., Rdnr. 342).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.2012 - 9 A 2384/11
    Denn ein Gericht ist nur dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorganges bestimmend gewesen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - 2 C 5.99 -, DVBl. 2001, 726 unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. Januar 2000 - 12 L 4893/99 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage, § 138 Rdnr. 5; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage, § 138 Rdnrn. 18 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1998 - 2 S 3110/97

    Verfahrensfehler im Vorfeld eines Gemeinderatsbeschlusses - Auswirkung auf den

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.2012 - 9 A 2384/11
    Insoweit kann es dahinstehen, ob das Vorbringen der Klägerin die an eine substantiierte Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Geschäftsverteilungsplan zu stellenden Anforderungen erfüllt, indem sie sich hinreichend mit den Einzelheiten der jeweiligen Geschäftsverteilung auseinandersetzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Juni 1998 - 2 S 3110/97 -, VBlBW 1998, 419 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 20.01.1999 - 7 B 98.2357
    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.2012 - 9 A 2384/11
    Unabhängig davon ist dem Verwaltungsgericht insoweit aber auch kein "schwerwiegender Fehler" unterlaufen, da es zu Recht davon ausgegangen ist, dass auch dann, wenn ein Prüfling erst nach Abschluss der Prüfung von einem Befangenheitsgrund Kenntnis erlangt, dieser ab diesem Zeitpunkt unverzüglich geltend zu machen ist, um der Prüfungsbehörde eine eigene, zeitnahe Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung zu ermöglichen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 20. Januar 1999 - 7 B 98.2357 -, juris; Niehues/Fischer, a.a.O., Rdnr. 350).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2000 - 12 L 4893/99

    Besetzungsrüge; Einzelrichter; Geschäftsverteilung; Negativevidenz; Verhinderung;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.2012 - 9 A 2384/11
    Denn ein Gericht ist nur dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorganges bestimmend gewesen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - 2 C 5.99 -, DVBl. 2001, 726 unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. Januar 2000 - 12 L 4893/99 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage, § 138 Rdnr. 5; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage, § 138 Rdnrn. 18 ff.).
  • VG Gießen, 18.02.2019 - 4 K 2608/18

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Die „Besorgnis der Befangenheit“ verlangt einen gegenständlichen, vernünftigen Grund, der die Beteiligten von ihrem Standpunkt aus befürchten lassen kann, dass der Amtsträger nicht unparteiisch sachlich, insbesondere nicht mit der gebotenen Distanz, Unbefangenheit und Objektivität entscheiden, sondern sich von persönlichen Vorurteilen oder sonstigen sachfremden Erwägungen leiten lassen könnte (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 01.08.2012 - 9 A 2384/11.Z -, Rn. 9 , juris).
  • VG Gießen, 18.02.2019 - 4 K 2613/18

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Die „Besorgnis der Befangenheit“ verlangt einen gegenständlichen, vernünftigen Grund, der die Beteiligten von ihrem Standpunkt aus befürchten lassen kann, dass der Amtsträger nicht unparteiisch sachlich, insbesondere nicht mit der gebotenen Distanz, Unbefangenheit und Objektivität entscheiden, sondern sich von persönlichen Vorurteilen oder sonstigen sachfremden Erwägungen leiten lassen könnte (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 01.08.2012 - 9 A 2384/11.Z -, Rn. 9 , juris).
  • VG Köln, 17.05.2023 - 8 K 6379/20
    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 1. August 2012 - 9 A 2384/11.Z -, juris, Rn. 9.
  • VG Darmstadt, 16.09.2021 - 3 L 967/21

    Nichtzulassung zur 2. Staatsprüfung

    Die Besorgnis der Befangenheit setzt nach § 21 HVwVfG voraus, dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen (hierzu und zum Folgenden: Hess. VGH, Beschluss vom 01.08.2012 - 9 A 2384/11.Z -, juris Rn. 9 ).
  • VG München, 28.03.2017 - M 16 K 14.5156

    Nichtbestehen der Abschlussprüfung im Fach Sozialpädagogische Praxis

    Weder eine harte Kritik noch die Bewertung einer Arbeit bzw. Prüfung als nicht bestanden vermögen jedoch für sich eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. HessVGH, B.v. 1.8.2012 - 9 A 2384/11.Z - juris Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht