Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 01.10.2020

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   OVG Sachsen, 09.11.2017 - 9 A 91/17.PL   

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OVG Sachsen, 09.11.2017 - 9 A 91/17.PL (https://dejure.org/2017,50396)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.11.2017 - 9 A 91/17.PL (https://dejure.org/2017,50396)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. November 2017 - 9 A 91/17.PL (https://dejure.org/2017,50396)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsPersVG § 88 Abs. 1 Nr. 3 SächsPersVG § 88 Abs. 1 Nr. Nr. 4 SächsVerf Art. 26 Satz 2
    Dienstvereinbarung, Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Dienstvereinbarung; Beurteilung der Zulässigkeit des Abschlusses einer Dienstvereinbarung; Bestimmung der vorrangigen Dienstvereinbarung im Falle einer Konkurrenz zweier Dienstvereinbarungen; Auslegung einzelner ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstvereinbarung; Zuständigkeit

  • rechtsportal.de

    Streit über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Dienstvereinbarung; Beurteilung der Zulässigkeit des Abschlusses einer Dienstvereinbarung; Bestimmung der vorrangigen Dienstvereinbarung im Falle einer Konkurrenz zweier Dienstvereinbarungen; Auslegung einzelner ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 287
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.11.2016 - 5 PB 7.16

    Anspruch auf ordnungsgemäße Anwendung einer Dienstvereinbarung durch den

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2017 - 9 A 91/17
    Die Frage, inwieweit dem Personalrat ein allgemeiner Durchführungsanspruch zusteht, der vor den Verwaltungsgerichten eingeklagt werden kann, ist bisher höchstrichterlich nicht geklärt (vgl. insoweit auch BVerwG, Beschl. v. 29. November 2016 - 5 PB 7/16 -, juris).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 105-IV-13
    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2017 - 9 A 91/17
    Nur diese sind Träger des Rechts auf Mitbestimmung nach Art. 26 Satz 2 SächsVerf (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 26. Februar 2015 - Vf. 105-IV-13 -, juris Rn. 26 ff. m. w. N.).
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 51-II-99

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2017 - 9 A 91/17
    Die Bildung handlungsfähiger, mit dem Recht nach Art. 26 Satz 2 SächsVerf ausgestatteter Beschäftigtenvertretungen ist nur unter den vom Staat geschaffenen normativen Rahmenbedingungen möglich und setzt die Schaffung von Strukturen und Kreationsverfahren voraus, die eine effektive Wahrnehmung der Interessen der Beschäftigten ermöglichen (SächsVerfGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - Vf. 51-II-99 -, juris Rn. 142 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2016 - 5 L 3/14

    Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit und Verletzung des Mitbestimmungsrechtes

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2017 - 9 A 91/17
    21 Eine darüber hinausgehende Kontrolle einzelner Vorschriften der Dienstvereinbarung ist dagegen nicht möglich (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 3. Mai 2016 - 5 L 3/14 -, juris Rn. 38; OVG NRW, Beschl. v. 17. Dezember 2003 - 1 A 1088/01. PVL -, juris Rn. 67 ff. m. w. N.; Beschl. v. 23. März 2010 - 16 A 24213/08.PVL -, juris Rn. 46.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 15 Sa 2097/13

    Undifferenziertes Leistungsentgelt in einer Dienstvereinbarung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2017 - 9 A 91/17
    Denn die von der Rechtsprechung ansatzweise diskutierte Frage, ob ein Leistungsentgelt im Sinne des § 18 TVöD (VKA) noch vorliegt, wenn die Dienstvereinbarung für alle Beschäftigten ein undifferenziertes Leistungsentgelt festgelegt hätte, ist hier von den Beteiligten weder entscheidungserheblich aufgeworfen worden, noch ist angesichts der Tatsache, dass zusammen mit Zwischenpunkten insgesamt sieben Bewertungsstufen vergeben werden können, von einem undifferenzierten Leistungsentgelt in diesem Sinn auszugehen (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 9. April 2014 - 15 Sa 2097/13 -, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 08.07.2014 - 17 P 14.559

    Dienstvereinbarung zwischen Personalvertretung und Dienststelle über

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2017 - 9 A 91/17
    25 Damit ist im Ergebnis nicht der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 8. Juli 2014 - 17 P 14.559 -, juris Rn. 14 ff.) zu folgen.
  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12

    Zeiterfassung - freigestellte Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2017 - 9 A 91/17
    Dieser meint, ohne die dortigen landesrechtlichen Zuständigkeitsregelungen im Einzelnen heranzuziehen, dass es - wie vom Antragsteller vorgetragen - wegen des Vertragscharakters der Dienstvereinbarung als zweiseitig verbindlicher Regelung dem Personalrat möglich sein muss, vom Dienststellenleiter die Durchführung gemeinsam vereinbarter Normen verlangen zu können (BayVGH a. a. O. Rn. 16 a. E. Tendenziell auch BAG, Beschl. v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 -, juris Rn. 15 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2009 - 8 L 193/08

    Auslegung einer Dienstvereinbarung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2017 - 9 A 91/17
    Soweit das OVG Hamburg (Beschl. v. 28. Februar 2000 - 8 Bf 334/99 PVL -, juris Rn. 24 m. w. N.) von der landesrechtlichen Zuständigkeitsregelung auch die Streitfrage über die Durchführung, den Inhalt und die Auswirkung der Dienstvereinbarungen erfasst, wird dies nicht im Einzelnen begründet, so dass sich dieser Entscheidung kein weiterer Erkenntnisgewinn entnehmen lässt (so auch ohne nähere Begründung OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 7. Oktober 2009 - 8 L 193/08 -, juris Rn. 24; offen gelassen von OVG Lüneburg, Beschl. v. 11. August 2011 - 18 MP 4/11 -, juris Rn. 2; vgl. auch Rehak, in: Lorenzen/Etzel u. a., Kommentar zum Bundespersonalvertretungsgesetz, LB Stand: August 2017, § 83 Rn. 30 m. w. N. Enger Schneider a. a. O. § 84 Rn. 91 m. w. N).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2011 - 18 MP 4/11

    Dienstvereinbarung; Zeiterfassung; Zeitwertkarten

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2017 - 9 A 91/17
    Soweit das OVG Hamburg (Beschl. v. 28. Februar 2000 - 8 Bf 334/99 PVL -, juris Rn. 24 m. w. N.) von der landesrechtlichen Zuständigkeitsregelung auch die Streitfrage über die Durchführung, den Inhalt und die Auswirkung der Dienstvereinbarungen erfasst, wird dies nicht im Einzelnen begründet, so dass sich dieser Entscheidung kein weiterer Erkenntnisgewinn entnehmen lässt (so auch ohne nähere Begründung OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 7. Oktober 2009 - 8 L 193/08 -, juris Rn. 24; offen gelassen von OVG Lüneburg, Beschl. v. 11. August 2011 - 18 MP 4/11 -, juris Rn. 2; vgl. auch Rehak, in: Lorenzen/Etzel u. a., Kommentar zum Bundespersonalvertretungsgesetz, LB Stand: August 2017, § 83 Rn. 30 m. w. N. Enger Schneider a. a. O. § 84 Rn. 91 m. w. N).
  • OVG Hamburg, 28.02.2000 - 8 Bf 334/99

    Personalvertretungsrecht: Zulässigkeit eines erstmals im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2017 - 9 A 91/17
    Soweit das OVG Hamburg (Beschl. v. 28. Februar 2000 - 8 Bf 334/99 PVL -, juris Rn. 24 m. w. N.) von der landesrechtlichen Zuständigkeitsregelung auch die Streitfrage über die Durchführung, den Inhalt und die Auswirkung der Dienstvereinbarungen erfasst, wird dies nicht im Einzelnen begründet, so dass sich dieser Entscheidung kein weiterer Erkenntnisgewinn entnehmen lässt (so auch ohne nähere Begründung OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 7. Oktober 2009 - 8 L 193/08 -, juris Rn. 24; offen gelassen von OVG Lüneburg, Beschl. v. 11. August 2011 - 18 MP 4/11 -, juris Rn. 2; vgl. auch Rehak, in: Lorenzen/Etzel u. a., Kommentar zum Bundespersonalvertretungsgesetz, LB Stand: August 2017, § 83 Rn. 30 m. w. N. Enger Schneider a. a. O. § 84 Rn. 91 m. w. N).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2003 - 1 A 1088/01

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei der Auswertung von mit Hilfe einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 62 PV 8.18

    Kündigung einer Dienstvereinbarung durch Geschäftsführer eines Jobcenters;

    Nach § 83 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG entscheidet das Gericht über das Bestehen oder Nichtbestehen von Dienstvereinbarungen, was auch Fragen der Wirksamkeit der Kündigung einer Dienstvereinbarung einschließt (OVG Bautzen, Beschluss vom 9. November 2017 - 9 A 91/17.PL - PersV 2018, 195 ; Gronimus, Das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren, 1. Auflage 2017, BPersVG § 83 Rn. 66).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 01.10.2020 - 9 A 91/17.PL   

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https://dejure.org/2020,32384
OVG Sachsen, 01.10.2020 - 9 A 91/17.PL (https://dejure.org/2020,32384)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.10.2020 - 9 A 91/17.PL (https://dejure.org/2020,32384)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. Oktober 2020 - 9 A 91/17.PL (https://dejure.org/2020,32384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsPersVG § 84 Abs. 1
    Leistungsentgelt; Dienstvereinbarung; Bewertungsstufe; Auslegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.06.2019 - 5 P 2.18

    Antragsbefugnis; Beruhen; Beschlussverfahren; Betriebsvereinbarung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.10.2020 - 9 A 91/17
    13 Der Beschluss des Senats vom 9. November 2017, mit dem der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden bestätigt wurde, wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss v. 27. Juni 2019 (- 5 P 2.18 -, juris) aufgehoben und die Sache an das Sächsische Oberverwaltungsgericht zur erneuten mündlichen Anhörung zurückverwiesen.
  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.10.2020 - 9 A 91/17
    Das bedeutet, dass dieser u. a. bei der Einschätzung der fachlichen Leistung und Befähigung über einen Spielraum verfügt, der nur dahingehend überprüft werden kann, ob er gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den rechtlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe missachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (zur gerichtlichen Überprüfung vgl. BVerwG, Urt. v. 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 31).
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