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   BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 475/18   

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https://dejure.org/2019,21235
BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 475/18 (https://dejure.org/2019,21235)
BAG, Entscheidung vom 23.07.2019 - 9 AZR 475/18 (https://dejure.org/2019,21235)
BAG, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 9 AZR 475/18 (https://dejure.org/2019,21235)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abgabe einer Willenserklärung zur Annahme einer rückwirkenden Vertragsänderung; Regelung von Teilzeitansprüchen in einem Firmen- oder Haustarifvertrag

  • bag-urteil.com

    Reduzierung der Arbeitszeit - Teilzeitanspruch in Haustarifverträgen

  • rewis.io

    Reduzierung der Arbeitszeit - Teilzeitanspruch in Haustarifverträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reduzierung der Arbeitszeit; Teilzeitanspruch in Haustarifverträgen

  • rechtsportal.de

    Abgabe einer Willenserklärung zur Annahme einer rückwirkenden Vertragsänderung

  • datenbank.nwb.de

    Reduzierung der Arbeitszeit - Teilzeitanspruch in Haustarifverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die rückwirkend verlangte Reduzierung der Arbeitszeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 475/18
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 564/17 - Rn. 17; 27. Februar 2018 - 9 AZR 238/17 - Rn. 14; 15. November 2016 - 9 AZR 81/16 - Rn. 18) .
  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18

    Elternteilzeit - Präklusionswirkung der Ablehnung

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 475/18
    Die erstrebte Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO soll zum Abschluss eines Vertrags führen, der rückwirkend Rechte und Pflichten begründet (st. Rspr. vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 24 mwN, BAGE 164, 307) .
  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 915/13

    Teilzeitarbeit - Verteilung der reduzierten Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 475/18
    Für den auf die Annahme eines Änderungsangebots gerichteten Leistungsantrag ergibt sich das erforderliche allgemeine Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig schon daraus, dass der erhobene Anspruch nicht erfüllt ist (vgl. BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 915/13 - Rn. 14 ) .
  • BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 238/17

    Tarifliches Urlaubsentgelt - Berechnung

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 475/18
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 564/17 - Rn. 17; 27. Februar 2018 - 9 AZR 238/17 - Rn. 14; 15. November 2016 - 9 AZR 81/16 - Rn. 18) .
  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12

    Befristung einer Arbeitszeitverringerung - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 475/18
    a) Der Senat geht mit den Parteien davon aus, dass die Tarifvertragsparteien mit den Regelungen des SozTV und des TeilzeitTV in zulässiger Weise von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, zusätzlich zu den gesetzlich begründeten Verringerungsansprüchen nach § 8 TzBfG einen eigenständigen tariflichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung der Arbeitszeit bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen zu begründen (vgl. BAG 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 40 mwN) .
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 475/18
    Der nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmte Leistungsantrag zielt zulässig darauf ab, dass die Beklagte zur Annahme des von ihr abgelehnten Angebots des Klägers vom 15. Juli 2016 auf Herabsetzung seiner Arbeitszeit (§ 145 BGB) verurteilt wird und damit die Zustimmung der Beklagten als nach § 894 Satz 1 ZPO abgegeben gilt, sobald das der Klage stattgebende Urteil Rechtskraft erlangt (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 17, BAGE 134, 223) .
  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 81/16

    Berücksichtigung einer Tantieme- bzw. Bonuszahlung bei der Berechnung des

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 475/18
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 564/17 - Rn. 17; 27. Februar 2018 - 9 AZR 238/17 - Rn. 14; 15. November 2016 - 9 AZR 81/16 - Rn. 18) .
  • LAG Düsseldorf, 19.07.2018 - 13 Sa 204/18

    Tarifauslegung; Teilzeit

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 475/18
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Juli 2018 - 13 Sa 204/18 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20

    Zum Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit nach § 9a Abs. 1

    Für den auf die Annahme eines Änderungsangebots gerichteten Leistungsantrag ergibt sich das erforderliche allgemeine Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig schon daraus, dass der erhobene Anspruch nicht erfüllt ist (BAG 23. Juli 2019 - 9 AZR 475/18 - Rn. 14) .
  • ArbG Bonn, 10.08.2022 - 2 Ca 747/22
    Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (vgl. BAG, Urteil vom 02.11.2016 - 10 AZR 515/15, juris, Rn. 14; BAG, Urteil vom 23.07.2019 - 9 AZR 475/18, Rn. 20; BAG, Urteil vom 19.06.2018 - 9 AZR 564/17, Rn. 17).

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern kann und so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (BAG, Urteil vom 23.07.2019 - 9 AZR 475/18, Rn. 20; BAG, Urteil vom 19.06.2018 - 9 AZR 564/17, Rn. 17).

  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 1431/20

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 1. Dezember 2020 - 9 AZR 174/20 - Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 23. Juli 2019 - 9 AZR 475/18 - Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 7. Februar 2019 - 6 AZR 44/18 - Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 1. August 2018 - 7 AZR 561/16 - Rn. 26, juris).
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