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   BVerwG, 31.10.1994 - 9 C 25.94   

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https://dejure.org/1994,3589
BVerwG, 31.10.1994 - 9 C 25.94 (https://dejure.org/1994,3589)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1994 - 9 C 25.94 (https://dejure.org/1994,3589)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1994 - 9 C 25.94 (https://dejure.org/1994,3589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gebot freier Beweiswürdigung - Überzeugungsbildung des Gerichts - Entscheidungserhebliche Tatsachen - Aufdrängen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 51 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 136
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1994 - 9 C 25.94
    Es ist daher verletzt, wenn ein Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - mit weiteren Nachweisen - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1994 - 9 C 25.94
    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, daß das Gericht seiner Pflicht aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO genügt und seiner Entscheidung das Vorbringen der Beteiligten sowie den festgestellten Sachverhalt vollständig und richtig zugrunde gelegt hat (BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 und Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 3 C 16.90

    Feststellung von Schäden an Grundvermögen zum Lastenausgleich - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1994 - 9 C 25.94
    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, daß das Gericht seiner Pflicht aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO genügt und seiner Entscheidung das Vorbringen der Beteiligten sowie den festgestellten Sachverhalt vollständig und richtig zugrunde gelegt hat (BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 und Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68).
  • BVerwG, 19.06.2010 - 6 B 12.10

    Sendegenehmigung; extra radio; Auslegung des Klageantrags; Revisibilität

    Ein dementsprechendes Versäumnis stellt einen Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO dar, wonach der richterlichen Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde zu legen ist (Urteil vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 9 C 25.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 261).

    Ein dementsprechendes Versäumnis stellt einen Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO dar, wonach der richterlichen Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde zu legen ist (Urteil vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 9 C 25.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 261).

  • BVerwG, 09.02.2001 - 6 B 3.01

    Beschlagnahme; Beweismittel; Ermittlungen; Verbotsbehörde; Vereinsverbot

    Der Sache nach rügt der Kläger, das Oberverwaltungsgericht habe aus den Akten ersichtliche Umstände, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, übergangen und damit gegen die Verpflichtung verstoßen, seine Überzeugung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnen (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. Beschluss vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 9 C 25.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 261; zum sog. Selektionsverbot Dawin, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 108 Rn. 29 sowie - zur sog. Aktenwidrigkeit - Rn. 35, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 8 C 20.96

    Tauglichkeitsstreit - Verpflichtungsklage auf Feststellung der

    Das Verwaltungsgericht hat auch dadurch, daß es von einem teilweise aktenwidrigen und unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt und zugleich gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verstoßen (vgl. Urteile vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 (339 f. [BVerwG 02.02.1984 - 6 C 134/81] ), vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 30.85 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 50 S. 1 (2 f.), vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68 S. 63 (64), vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 S. 21 (27) und vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 9 C 25.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 261 S. 4 (5 ff.)).

    Dieser Pflicht aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO wird nur dann genügt, wenn das Vorbringen der Beteiligten und der entscheidungserhebliche Sachverhalt richtig und vollständig zugrunde gelegt werden (vgl. etwa Urteile vom 31. Oktober 1994, a.a.O. S. 5, 7).

  • BVerwG, 16.07.2002 - 6 B 12.02

    Vorliegen einer Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes - Abweisung einer Klage

    Der Überzeugungsgrundsatz ist verletzt, wenn das Gericht bei seiner rechtlichen Würdigung von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht (Beschluss vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 9 C 25.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 261).
  • BVerwG, 15.04.2004 - 6 B 62.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die

    Es ist daher verletzt, wenn ein Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (Urteil vom 31. Oktober 1994 BVerwG 9 C 25.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 261).
  • VGH Hessen, 25.09.2001 - 12 UZ 2284/01

    Asylverfahren: Berufungszulassung - Gehörsrüge - Verstoß gegen Aufklärungspflicht

    1997, 65 = InfAuslR 1997, 273; BVerfG-Kammer, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97 -, EZAR 201 Nr. 30 = NVwZ-Beilage 1999, 81 = InfAuslR 1999, 273; BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.95 -, BVerwGE 96, 200 = EZAR 202 Nr. 25; BVerwG, 31.10.1994 - 9 C 25.94 -, EZAR 630 Nr. 34 = VBlBW 1995, 136).
  • BVerwG, 12.02.2001 - 9 B 3.01

    Gleichmäßigkeit der Bewertung und Berechnung der Zweitwohnungssteuer - Ermittlung

    In Betracht käme allenfalls, dass das Oberverwaltungsgericht aus den Akten ersichtliche Umstände, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, übergangen und damit gegen die Verpflichtung verstoßen hat, seine Überzeugung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnen (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. Urteil vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 9 C 25.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 261; zum sog. Selektionsverbot Dawin, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 108 Rn. 29 sowie - zur sog. Aktenwidrigkeit - Rn. 35, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.08.2001 - 7 B 12.01

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vermögensrechtliche

    Das Gebot der freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Beweiswürdigung ist verletzt, wenn ein Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (Urteil vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 9 C 25.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 261 S. 5).
  • BVerwG, 06.08.2003 - 1 B 449.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ablehnung eines Beweisantrags

    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht seiner Pflicht aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO genügt und seiner Entscheidung das Vorbringen der Beteiligten sowie den festgestellten Sachverhalt vollständig und richtig zugrunde gelegt hat (vgl. Urteil vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 9 C 25.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 261).
  • BVerwG, 22.03.2000 - 6 B 93.99

    Nichtzulassungsbeschwerde mit den Zulassungsgründen des Verfahrensmangel und der

    Der genannten Pflicht wird nur dann genügt, wenn das Vorbringen der Beteiligten und der entscheidungserhebliche Sachverhalt richtig und vollständig zugrunde gelegt werden (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 9 C 25.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 261 und vom 15. April 1997 - BVerwG 8 C 20.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 274).
  • BVerwG, 07.02.2002 - 6 B 66.01

    Verletzung der Aufklärungspflicht, der Grundsätze der richterlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.1998 - A 6 S 787/97

    Vietnam: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen Republikflucht

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