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   BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96   

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BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96 (https://dejure.org/1997,92)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1997 - 9 C 9.96 (https://dejure.org/1997,92)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1997 - 9 C 9.96 (https://dejure.org/1997,92)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse - Regimewechsel - Wechsel des Verfolgers - Verfolgungswiederholung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 51 Abs. 1; GG Art. 16a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 97
  • NVwZ 1997, 1134
  • DVBl 1997, 908
 
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Wird zitiert von ... (382)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 78.89

    Innerer Zusammenhang zwischen erlittener und drohender künftiger Verfolgungen -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96
    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtsprechung fortgeführt (vgl. BVerwGE 65, 250; 67, 314; 68, 106; 70, 169; 85, 266; Urteil vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 166) und auf die asylrechtliche Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG übertragen (vgl. Urteile vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - und vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 158 und Nr. 173).

    Die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen und der auf sie anzuwendende herabgestufte Prognosemaßstab können dagegen nicht mit der Erwägung ausgeschlossen werden, daß zukünftige Verfolgungsmaßnahmen unter anderen Umständen und an anderen Orten erfolgen oder daß sie nach der Art, wie die vom gleichen Angriffswillen bestimmten Verfolger hierbei vorgehen, ein anderes Erscheinungsbild tragen (BVerwGE 85, 266).

    Als "nicht wiederholungsträchtig" kann demzufolge eine frühere Gruppenverfolgung wegen Religionszugehörigkeit etwa dann anzusehen sein, wenn nunmehr die Gefahr einer künftigen Einzelverfolgung wegen politischer Aktivitäten zu beurteilen ist (vgl. BVerwGE 85, 266 [267/268]).

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 158.80

    Asylsuchender - Drittstaat - Politische Verfolgung - Asylberechtigter -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96
    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtsprechung fortgeführt (vgl. BVerwGE 65, 250; 67, 314; 68, 106; 70, 169; 85, 266; Urteil vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 166) und auf die asylrechtliche Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG übertragen (vgl. Urteile vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - und vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 158 und Nr. 173).

    Dieser Zusammenhang ist aufgehoben, wenn die geltend gemachte Furcht vor Verfolgung keinerlei Verknüpfung mehr zu der früher erlittenen aufweist oder wenn die frühere Verfolgung ohne Einfluß auf den späteren Entschluß zum Verlassen des Heimatstaats gewesen ist (vgl. auch Urteil vom 23. April 1985 - BVerwG 9 C 75.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 33; vgl. ferner BVerwGE 68, 106 zur Gefahr einer Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen eines Drittstaats im Heimatstaat und Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 9 C 172.95 - NVwZ 1997, 194 = DVBl 1997, 182 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen - zur Schutzfähigkeit des Heimatstaates vor erneuter Verfolgung durch eine staatsähnliche Organisation im Bürgerkrieg).

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96
    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtsprechung fortgeführt (vgl. BVerwGE 65, 250; 67, 314; 68, 106; 70, 169; 85, 266; Urteil vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 166) und auf die asylrechtliche Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG übertragen (vgl. Urteile vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - und vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 158 und Nr. 173).

    Dabei hat es bereits im Urteil vom 27. April 1982 (BVerwGE 65, 250 [251 f.]) klargestellt, daß es bei der Beurteilung der Frage, ob ernsthafte Bedenken gegen die Sicherheit vor erneuter Verfolgung ausgeschlossen sind, nicht darauf ankomme, ob der Kläger künftig vor jeder denkbaren erneuten politischen Verfolgung sicher sein könne.

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96
    In der Entscheidung vom 10. Juli 1989 (BVerfGE 80, 315 [345]) heißt es, stehe fest, daß der Asylsuchende wegen bestehender oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung ausgereist und daß ihm auch ein Ausweichen innerhalb seines Heimatstaates unzumutbar gewesen sei, so sei er asylberechtigt, es sei.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1980 (BVerfGE 54, 341) kann nämlich einem Asylbewerber, der in der Vergangenheit bereits politisch verfolgt worden ist, bei Änderung der politischen Verhältnisse im Heimatstaat der Schutz des Asylrechts nur dann versagt werden, wenn bei Rückkehr in diesen Staat eine Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist.
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96
    So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 1. Juli 1987 (BVerfGE 76, 143 [167]) ausgeführt, soweit die Gefahr künftiger asylerheblicher Eingriffe in Frage stehe, sei die Einschätzung nötig, ob - wenn der Betroffene bereits einmal politische Verfolgung erlitten hatte - eine Wiederholung gleicher oder ähnlicher Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96
    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtsprechung fortgeführt (vgl. BVerwGE 65, 250; 67, 314; 68, 106; 70, 169; 85, 266; Urteil vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 166) und auf die asylrechtliche Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG übertragen (vgl. Urteile vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - und vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 158 und Nr. 173).
  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 172.95

    Keine Asylberechtigung von Muslimen aus Bosnien-Herzogowina

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96
    Dieser Zusammenhang ist aufgehoben, wenn die geltend gemachte Furcht vor Verfolgung keinerlei Verknüpfung mehr zu der früher erlittenen aufweist oder wenn die frühere Verfolgung ohne Einfluß auf den späteren Entschluß zum Verlassen des Heimatstaats gewesen ist (vgl. auch Urteil vom 23. April 1985 - BVerwG 9 C 75.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 33; vgl. ferner BVerwGE 68, 106 zur Gefahr einer Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen eines Drittstaats im Heimatstaat und Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 9 C 172.95 - NVwZ 1997, 194 = DVBl 1997, 182 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen - zur Schutzfähigkeit des Heimatstaates vor erneuter Verfolgung durch eine staatsähnliche Organisation im Bürgerkrieg).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96
    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtsprechung fortgeführt (vgl. BVerwGE 65, 250; 67, 314; 68, 106; 70, 169; 85, 266; Urteil vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 166) und auf die asylrechtliche Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG übertragen (vgl. Urteile vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - und vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 158 und Nr. 173).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96
    Im Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 31) hat der Senat seine bisherige Rechtsprechung dahin gehend zusammengefaßt, daß die Nachweiserleichterung für Vorverfolgte dem Asylsuchenden so lange zugute kommt, wie der innere Zusammenhang zwischen erlittener (Vor-)Verfolgung und Asylbegehren nicht aufgehoben ist.
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 75.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Emigrantenorganisation - Einheitlicher Asylgrund -

  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 218.81

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Anlaß aus Vergangenheit

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Lassen sich aber ernsthafte Bedenken nicht ausräumen, so wirken sie sich nach diesem Maßstab zugunsten des Asylbewerbers aus und führen zu seiner Anerkennung (Urteil vom 18. Februar 1997 - BVerwG 9 C 9.96 - BVerwGE 104, 97 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Die Nachweiserleichterung, die einen inneren Zusammenhang zwischen erlittener Vorverfolgung und befürchteter erneuter Verfolgung voraussetzt (Urteil vom 18. Februar 1997 - BVerwG 9 C 9.96 - BVerwGE 104, 97 ), beruht zum einen auf der tatsächlichen Erfahrung, dass sich Verfolgung nicht selten und Pogrome sogar typischerweise in gleicher oder ähnlicher Form wiederholen (Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250 ).

    Zum anderen widerspricht es dem humanitären Charakter des Asyls, demjenigen, der das Schicksal der Verfolgung bereits erlitten hat, wegen der meist schweren und bleibenden - auch seelischen - Folgen das Risiko einer Wiederholung aufzubürden (Urteil vom 18. Februar 1997 - BVerwG 9 C 9.96 - a.a.O. S. 99).

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Nur das entspricht auch den Grundsätzen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendbarkeit des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs bei erlittener Vorverfolgung, die voraussetzt, dass "ein innerer Zusammenhang zwischen erlittener Vorverfolgung und der mit dem Asylbegehren geltend gemachten Gefahr erneuter Verfolgung dergestalt besteht, dass bei Rückkehr mit einem Wiederaufleben der ursprünglichen Verfolgung zu rechnen ist oder das erhöhte Risiko einer gleichartigen Verfolgung besteht" (vgl. insbesondere Urteil vom 18. Februar 1997 - BVerwG 9 C 9.96 - BVerwGE 104, 97 Leitsatz).
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