Rechtsprechung
ArbG Düsseldorf, 21.12.2011 - 9 Ca 2364/11 |
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 21.12.2011 - 9 Ca 2364/11
- LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12
- BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12
Zu den Voraussetzungen für den Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60. …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. Dezember 2011 - 9 Ca 2364/11 - abgeändert. - LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12
Betriebliche Altersversorgung; Abschaffung des vorzeitigen Altersrentenbezugs für …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.12.2011 - Az.: 9 Ca 2364/11 - wird zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat der Klage mit Urteil vom 21.12.2011 - AZ: 9 Ca 2364/11 - vollumfänglich stattgegeben und seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.
(9 Ca 2364/11) abzuändern und die Klage abzuweisen.
Rechtsprechung
ArbG Mainz, 12.04.2012 - 9 Ca 2364/11 |
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 12.04.2012 - 9 Ca 2364/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2013 - 5 Sa 454/12
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2013 - 5 Sa 454/12
Auslegung von Willenserklärungen - freie richterliche Beweiswürdigung
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgericht Mainz vom 12.04.2012 - 9 Ca 2364/11 - aufgehoben.Das Arbeitsgericht Mainz hat die Klage daraufhin durch Urteil vom 12.04.2012 - 9 Ca 2364/11 - abgewiesen.
Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz, Az.: 9 Ca 2364/11 vom 12.04.2012 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 3.547,35 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen; festzustellen, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, einen monatlichen Zuzahlungsbetrag für seinen Dienstwagen in Höhe von 394, 15 EUR zu zahlen.