Rechtsprechung
VG Münster, 21.03.2012 - 9 K 1117/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Krankenhausfinanzierung, Zuschlag, besondere Aufgaben, Brustzentrum, NRW, Festsetzungsbescheid
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 5 Abs. 3 KHEntgG
Krankenhausfinanzierung, Zuschlag, besondere Aufgaben, Brustzentrum, NRW, Festsetzungsbescheid - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Krankenhauses auf Inanspruchnahme zusätzlicher Entgelte aufgrund der Wahrnehmung besonderer Aufgaben als Brustzentrum; Genehmigung von Zuschlägen für besondere Aufgaben von Zentren für die stationäre Versorgung von Patienten; Maßgeblichkeit eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 21.03.2012 - 9 K 1117/09
- VG Münster, 21.03.2012 - 9 K 11117/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 1168/12
- BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 13.13
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- VG Münster, 21.03.2012 - 9 K 1404/09
Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschlägen für die Wahrnehmung von …
Auszug aus VG Münster, 21.03.2012 - 9 K 1117/09
Die Beigeladene dieses Verfahrens hat ebenfalls Klage, die unter dem Az. 9 K 1404/09 geführt wird, erhoben.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, der Verfahren 9 K 1067/09, 9 K 1404/09 und 9 K 1412/09, der erledigten Verfahren 5 K 1170/08 und 5 K 1243/08 sowie der von den Beteiligten vorgelegten Vorgänge und sonstigen Unterlagen verwiesen.
- VG Aachen, 22.06.2011 - 8 K 947/08
Genehmigung der Anhebung der Vergütung für Behandlungen in einem sog. …
Auszug aus VG Münster, 21.03.2012 - 9 K 1117/09
Dass die hiergegen inhaltlich auf das Planungsverfahren selbst bezogenen Angriffe der Kläger einschließlich der Kritik an der nach ihrer Meinung zu hohen Zahl derartiger nach dem Aktionsprogramm des Landes ausgewiesener Brustzentren in NRW zu keinem anderen Ergebnis führen können, hat das Verwaltungsgericht Aachen in seinen den Beteiligten bekannten (nicht rechtskräftigen) Urteilen vom 22. August 2011 - 8 K 947/08 und 8 K 2424/08 - überzeugend ausgeführt. - VG Aachen, 22.06.2011 - 8 K 2424/08
Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Schiedsstellenfestsetzung der Schiedsstelle …
Auszug aus VG Münster, 21.03.2012 - 9 K 1117/09
Dass die hiergegen inhaltlich auf das Planungsverfahren selbst bezogenen Angriffe der Kläger einschließlich der Kritik an der nach ihrer Meinung zu hohen Zahl derartiger nach dem Aktionsprogramm des Landes ausgewiesener Brustzentren in NRW zu keinem anderen Ergebnis führen können, hat das Verwaltungsgericht Aachen in seinen den Beteiligten bekannten (nicht rechtskräftigen) Urteilen vom 22. August 2011 - 8 K 947/08 und 8 K 2424/08 - überzeugend ausgeführt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2006 - 13 B 2081/06
Einrichtung eines kooperativen Brustzentrums wegen nicht erreichter Mindestzahl …
Auszug aus VG Münster, 21.03.2012 - 9 K 1117/09
vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 20. November 2006 - 13 B 2081/06 -, juris, unter ausdrücklicher Betonung der gesetzlichen Verknüpfung der Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung über den Versorgungsauftrag. - VG Frankfurt/Main, 06.12.2011 - 5 K 1644/10
Krankenhausrechts
Auszug aus VG Münster, 21.03.2012 - 9 K 1117/09
vgl. ebenfalls Felix, a.a.O.; ausführlich auch Buchner, Spiegel, Jäger, Zentren und Schwerpunkte: Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Zuschlägen nach § 5 Abs. 3 KHEntgG, ZMGR 2011, 57; Trefz, Die Krankenhausfinanzierung im Hinblick auf besondere Aufgaben der Zentren und Schwerpunkte, PKR (Pflege- und Krankenhausrecht, Beilage, 2010, 57; s. auch VG Frankfurt/Main, Urteil vom 6. Dezember 2011 - 5 K 1644/10.F - sowie thematisch auch VG Magdeburg, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 A 106/09 MD -. - VG Münster, 21.03.2012 - 9 K 1067/09
Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschlägen für die Wahrnehmung von …
Auszug aus VG Münster, 21.03.2012 - 9 K 1117/09
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, der Verfahren 9 K 1067/09, 9 K 1404/09 und 9 K 1412/09, der erledigten Verfahren 5 K 1170/08 und 5 K 1243/08 sowie der von den Beteiligten vorgelegten Vorgänge und sonstigen Unterlagen verwiesen. - VG Magdeburg, 19.01.2012 - 3 A 106/09
Zuschlag für Krankenhausentgelt (Brustzentrum)
Auszug aus VG Münster, 21.03.2012 - 9 K 1117/09
vgl. ebenfalls Felix, a.a.O.; ausführlich auch Buchner, Spiegel, Jäger, Zentren und Schwerpunkte: Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Zuschlägen nach § 5 Abs. 3 KHEntgG, ZMGR 2011, 57; Trefz, Die Krankenhausfinanzierung im Hinblick auf besondere Aufgaben der Zentren und Schwerpunkte, PKR (Pflege- und Krankenhausrecht, Beilage, 2010, 57; s. auch VG Frankfurt/Main, Urteil vom 6. Dezember 2011 - 5 K 1644/10.F - sowie thematisch auch VG Magdeburg, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 A 106/09 MD -.
- BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 8.13
Schiedsstelle; Schiedsstellenentscheidung; Genehmigung des Schiedsspruchs; …
VG Münster II. OVG Münster vom 21.03.2012 - Az.: VG 9 K 1117/09 vom 18.04.2013 - Az.: OVG 13 A 1168/12 - BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 3 C 14.13 OVG 13 A 1169/12 Verkündet am 22. Mai 2014 Ott als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. - VG Münster, 21.03.2012 - 9 K 1404/09
Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschlägen für die Wahrnehmung von …
Die Beigeladenen dieses Verfahrens haben gegen den Bescheid der Bezirksregierung N. vom 14. Mai 2009 ebenfalls Klage (9 K 1117/09) erhoben.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, des Verfahrens 9 K 1117/09, der erledigten Verfahren 5 K 1170/08 und 5 K 1243/08 sowie der von den Beteiligten vorgelegten Vorgänge und sonstigen Unterlagen verwiesen.
Das Gericht hat in dem am selben Tage mündlich verhandelten Verfahren 9 K 1117/09, das von denselben Beteiligten - dort die Krankenkassen als Kläger und die Krankenhausträgerin als Beigeladene - geführt wird, über die Zuschläge zu entscheiden gehabt, die auch den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bilden.
Das Gericht verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf das im Verfahren 9 K 1117/09 ergangene Urteil, das es sich auch für den vorliegenden Rechtsstreit zu eigen macht.
- VG Münster, 21.03.2012 - 9 K 1067/09
Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschlägen für die Wahrnehmung von …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und der Verfahren 9 K 1117/09, 9 K 1412/09, der vorausgegangenen Klageverfahren 5 K 1353/08 und 5 K 1480/08 sowie der zu den jeweiligen Verfahren vorgelegten Vorgänge und sonstigen Unterlagen verwiesen.Das Gericht hat in dem am selben Tage mündlich verhandelten Verfahren 9 K 1117/09, an dem die Kläger des vorliegenden Verfahrens und als Beigeladene das ebenfalls dem Brustzentrum "Nordmünsterland" kooperativ zugehörende Mathias-Spital H. beteiligt sind, über die maßgeblichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschlägen nach § 5 Abs. 3 KHEntgG für die Wahrnehmung von "besonderen Aufgaben eines Brustzentrums für die stationäre Versorgung von Patienten" zu entscheiden gehabt.
Das Gericht verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf das im Verfahren 9 K 1117/09 ergangene Urteil und macht es sich auch für den vorliegenden Rechtsstreit zu eigen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 2102/11
Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung i.R.d. Gewährung eines Zuschlags für …
So aber VG Münster, Urteil vom 21. März 2012 - 9 K 1117/09 -, ZMGR 2012, 208. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 2140/11
Vorliegen einer Beschwer des Rechtsmittelführers bei Anfechtung der Genehmigung …
So aber VG Münster, Urteil vom 21. März 2012 - 9 K 1117/09 -, ZMGR 2012, 208. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 1169/12
Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung i.R.d. der Gewährung eines Zuschlags …
Nach dem im Parallelverfahren 9 K 1117/09 (13 A 1168/12) ergangenen Urteil gehöre die Klägerin zwar mit ihrem Krankenhaus einem Brustzentrum im Sinne der §§ 17b Abs. 1 Satz 4 KHG, §§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und 5 Abs. 3 KHEntgG an, ihr seien aber keine zuschlagsrelevanten besonderen Aufgaben in der hierfür erforderlichen Weise zugewiesen worden.