Rechtsprechung
FG München, 14.03.2016 - 9 K 2020/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einkommensteuerliche Bewertung von Kursverlusten aus dem Rückkauf fondsgebundener Lebensversicherungen
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kursverluste aus dem Rückkauf fondsgebundener Lebensversicherungen keine Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F.
- rechtsportal.de
Einkommensteuerliche Bewertung von Kursverlusten aus dem Rückkauf fondsgebundener Lebensversicherungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kursverluste aus dem Rückkauf fondsgebundener Lebensversicherungen keine Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG a. F.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 14.03.2016 - 9 K 2020/15
- BFH, 24.06.2019 - VIII R 25/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 23.09.2013 - VIII B 40/13
Vorzeitige Kündigung einer Kapitallebensversicherung
Auszug aus FG München, 14.03.2016 - 9 K 2020/15
Die Rechtssache hat insbesondere keine grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), da die im Streitfall entschiedene Rechtsfrage, ob der Verlust aus dem vorzeitigen Rückkauf einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung steuerbar ist, ausgelaufenes Recht betrifft (vgl. BFH-Beschluss vom 23. September 2013 VIII B 40/13, BFH/NV 2014, 40). - BFH, 02.03.1993 - VIII R 13/91
Wird Käufer von Aktien die Rücknahme zum Einkaufspreis zuzüglich bestimmter …
Auszug aus FG München, 14.03.2016 - 9 K 2020/15
Wertveränderungen der Kapitalanlage werden - nach der im Streitfall, vor Einführung der sog. Abgeltungsteuer, geltenden Rechtslage - bei den Einkünften aus Kapitalvermögen grundsätzlich nicht berücksichtigt (BFH-Urteil vom 2. März 1993 VIII R 13/91, BFHE 171, 48, BStBl II 1993, 602). - BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91
1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog. …
Auszug aus FG München, 14.03.2016 - 9 K 2020/15
bb) Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG - und damit auch i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG sind alle Vermögensmehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für eine Kapitalnutzung sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH -vom 25. Oktober 1994 VIII R 79/91, BFHE 175, 439, BStBl II 1995, 121). - BFH, 20.10.2015 - IV B 80/14
Keine Schlussbesprechung bei Verzicht des Steuerpflichtigen auf ihre Durchführung …
Auszug aus FG München, 14.03.2016 - 9 K 2020/15
Es ist auch nicht ersichtlich, dass sich diese Rechtsfrage noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen kann (vgl. dazu z. B. BFH-Beschluss vom 20. Oktober 2015 IV B 80/14, BFH/NV 2016, 168).
- BFH, 24.06.2019 - VIII R 25/16
Besteuerung fondsgebundener Lebensversicherungen bis zum 31.12.2004
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 14.03.2016 - 9 K 2020/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit Urteil vom 14.03.2016 - 9 K 2020/15 ab.