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   FG München, 14.03.2016 - 9 K 2020/15   

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https://dejure.org/2016,28769
FG München, 14.03.2016 - 9 K 2020/15 (https://dejure.org/2016,28769)
FG München, Entscheidung vom 14.03.2016 - 9 K 2020/15 (https://dejure.org/2016,28769)
FG München, Entscheidung vom 14. März 2016 - 9 K 2020/15 (https://dejure.org/2016,28769)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW

    § 10 Abs. 1 Nr. 2b S. 5 EStG; § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Bewertung von Kursverlusten aus dem Rückkauf fondsgebundener Lebensversicherungen

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kursverluste aus dem Rückkauf fondsgebundener Lebensversicherungen keine Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F.

  • rechtsportal.de

    Einkommensteuerliche Bewertung von Kursverlusten aus dem Rückkauf fondsgebundener Lebensversicherungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kursverluste aus dem Rückkauf fondsgebundener Lebensversicherungen keine Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG a. F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.09.2013 - VIII B 40/13

    Vorzeitige Kündigung einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus FG München, 14.03.2016 - 9 K 2020/15
    Die Rechtssache hat insbesondere keine grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), da die im Streitfall entschiedene Rechtsfrage, ob der Verlust aus dem vorzeitigen Rückkauf einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung steuerbar ist, ausgelaufenes Recht betrifft (vgl. BFH-Beschluss vom 23. September 2013 VIII B 40/13, BFH/NV 2014, 40).
  • BFH, 02.03.1993 - VIII R 13/91

    Wird Käufer von Aktien die Rücknahme zum Einkaufspreis zuzüglich bestimmter

    Auszug aus FG München, 14.03.2016 - 9 K 2020/15
    Wertveränderungen der Kapitalanlage werden - nach der im Streitfall, vor Einführung der sog. Abgeltungsteuer, geltenden Rechtslage - bei den Einkünften aus Kapitalvermögen grundsätzlich nicht berücksichtigt (BFH-Urteil vom 2. März 1993 VIII R 13/91, BFHE 171, 48, BStBl II 1993, 602).
  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog.

    Auszug aus FG München, 14.03.2016 - 9 K 2020/15
    bb) Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG - und damit auch i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG sind alle Vermögensmehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für eine Kapitalnutzung sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH -vom 25. Oktober 1994 VIII R 79/91, BFHE 175, 439, BStBl II 1995, 121).
  • BFH, 20.10.2015 - IV B 80/14

    Keine Schlussbesprechung bei Verzicht des Steuerpflichtigen auf ihre Durchführung

    Auszug aus FG München, 14.03.2016 - 9 K 2020/15
    Es ist auch nicht ersichtlich, dass sich diese Rechtsfrage noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen kann (vgl. dazu z. B. BFH-Beschluss vom 20. Oktober 2015 IV B 80/14, BFH/NV 2016, 168).
  • BFH, 24.06.2019 - VIII R 25/16

    Besteuerung fondsgebundener Lebensversicherungen bis zum 31.12.2004

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 14.03.2016 - 9 K 2020/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit Urteil vom 14.03.2016 - 9 K 2020/15 ab.

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