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   FG Münster, 26.08.2002 - 9 K 1618/98 K, 9 K 2102/98 F   

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https://dejure.org/2002,15081
FG Münster, 26.08.2002 - 9 K 1618/98 K, 9 K 2102/98 F (https://dejure.org/2002,15081)
FG Münster, Entscheidung vom 26.08.2002 - 9 K 1618/98 K, 9 K 2102/98 F (https://dejure.org/2002,15081)
FG Münster, Entscheidung vom 26. August 2002 - 9 K 1618/98 K, 9 K 2102/98 F (https://dejure.org/2002,15081)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Körperschaftssteuerrechtliche Besteuerung eines Versicherungsunternehmens in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit; Besteuerung von vertraglichen Rückversicherungsvergütungen in Gestalt des sog. Supergewinnanteils; Ausweisung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktivierung eines sog. "Supergewinnanteils"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzen: - Aktivierung eines sog. "Supergewinnanteils" ?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zeitanteilige Aktivierung von Forderungen

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zeitanteilige Aktivierung von Forderungen

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1582
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.11.2000 - I R 10/98

    Aktivierung von Forderungen - gewerbliche Tierzucht bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG Münster, 26.08.2002 - 9 K 1618/98
    Das gilt auch für Forderungen, deren Aktivierung zu einem Gewinnausweis führt (vgl. BFH vom 08.11.2000 I R 10/98 BStBl II 2001, 349).

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn eine Forderung am Abschlussstichtag entweder rechtlich bereits entstanden ist oder die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann (BFH I R 10/98 vom 08.11.2000 m. w. N.).

  • BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99

    Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

    Auszug aus FG Münster, 26.08.2002 - 9 K 1618/98
    Der steuerrechtliche Begriff Wirtschaftsgut stimmt inhaltlich mit dem handelsrechtlichen Begriff Vermögensgegenstand überein; das gilt insbesondere für die Anwendung des Grundsatzes der Einzelbewertung, des Realisationsprinzips, des Stichtagsprinzips und des Vorsichtsprinzips (vgl. BFH vom 07.08.2000 GrS 2/99, BStBl II 2000, 632 unter C II 2).
  • BFH, 14.10.1999 - IV R 12/99

    Gewinnrealisierung bei Provisionen eines Assekuradeurs

    Auszug aus FG Münster, 26.08.2002 - 9 K 1618/98
    Sie sind daher unter dem Gesichtpunkt der Gewinnrealisierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen getrennt zu beurteilen (zur getrennten Beurteilung bei Versicherungsprovisionen vgl. auch BFH vom 14.10.1999 IV R 12/99, BStBl II 2000, 25).
  • BFH, 20.05.1992 - X R 49/89

    Zeitanteilige Aktivierung von Mietzinsforderungen bei KFZ-Vermietung

    Auszug aus FG Münster, 26.08.2002 - 9 K 1618/98
    Denn dieser Anspruch ist mit dem Anspruch auf Mietzahlungen im Fall von Mietverträgen oder auf Kaufpreiszahlungen im Falle von Wiederkehrschuldverhältnissen und Sukzessivlieferungsverträgen (vgl. dazu BFH vom 20.05.1992 X R 49/89, BStBl II 1992, 904) nicht vergleichbar.
  • FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 693/10

    Aktivierung von vom Bestand vermittelter Kreditverträge abhängiger

    Diese Voraussetzungen seien nur erfüllt, wenn die Forderung am Bilanzstichtag rechtlich entstanden sei oder die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im laufenden Geschäftsjahr gesetzt seien und der Kaufmann mit dem künftigen rechtlichen Entstehen des rechtlichen Anspruchs fest rechnen könne (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. November 2000 I R 10/98, BStBl. II 2001, 349 und des Finanzgerichts Münster vom 26. August 2002 - 9 K 1618/98 K, 9 K 2102/98 F, 9 K 1618/98 K, 9 K 2102/98 F -, EFG 2002, 1582).
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