Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 16.12.2009 - 9 K 3626/06 E, G   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,36643
FG Düsseldorf, 16.12.2009 - 9 K 3626/06 E, G (https://dejure.org/2009,36643)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.2009 - 9 K 3626/06 E, G (https://dejure.org/2009,36643)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 9 K 3626/06 E, G (https://dejure.org/2009,36643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,36643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsaufspaltung; Personelle Beherrschung durch Beherrschung der Geschäfte des täglichen Lebens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Personelle Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung und die Geschäfte des täglichen Lebens

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.08.2001 - IV R 30/99

    Gewinnübertragung nach § 6 c EStG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.12.2009 - 9 K 3626/06
    Wird jedoch in einem anhängigen Klageverfahren der Hilfsantrag auf Berücksichtigung einer Rücklage nach § 6 b EStG gestellt, so sind in diesem Fall auch die weiteren Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung nach § 6 b EStG in dem anhängigen Klageverfahren hilfsweise zu erfüllen, wozu auch der Buchnachweis gemäß § 6 b Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 EStG gehört (BFH, Beschluss vom 11.2.2005, BFH/NV 2005, 1261 mit Hinweis auf das Urteil vom 30.8.2001, BStBl II 2002, 49).

    Auch insoweit wird wegen der weiteren Einzelheiten auf die Entscheidung des BFH vom 30.8.2001 (IV R 30/99, BStBl II 2002, 49, m.w.N.) verwiesen.

  • BFH, 30.11.2005 - X R 56/04

    Betriebsaufspaltung bei Vermietung eines Ladengeschäfts an Betriebs-GmbH durch

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.12.2009 - 9 K 3626/06
    Bei dieser Sachlage bestehen nach den Rechtsprechungsgrundsätzen des Bundesfinanzhofs, der sich der Gericht anschließt, keine Zweifel daran, dass eine sachliche und personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen und somit eine Betriebsaufspaltung im steuerlichen Sinne besteht (statt aller s. BFH-Urteil vom 30.11.2005, X R 56/04, BStBl II 2006, 415, m.w.N.).

    Nach der oben zitierten Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 30.11.2005 (BStBl II 2006, 415) ist eine personelle Beherrschung der Betriebsgesellschaft durch den Besitzunternehmer dann anzunehmen, wenn dieser auf Dauer gesehen mit den Mitteln des Gesellschaftsrechts die Geschäfte des täglichen Lebens der Betriebsgesellschaft beherrscht.

  • BFH, 26.01.1989 - IV R 151/86

    Personelle Verfelchtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung trotz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.12.2009 - 9 K 3626/06
    Die lediglich an der GmbH zu 25 % beteiligte Mutter des Klägers kann auf die Nutzung oder Verwertung der verpachteten Grundstücke keinen wesentlichen Einfluss nehmen (BFH, Urteil vom 30.11.2005, mit Hinweis auf BFH, BStBl II 1989, 455 und BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 545).
  • BFH, 11.02.2005 - VIII B 32/03

    Wahlrecht nach § 6b EStG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.12.2009 - 9 K 3626/06
    Wird jedoch in einem anhängigen Klageverfahren der Hilfsantrag auf Berücksichtigung einer Rücklage nach § 6 b EStG gestellt, so sind in diesem Fall auch die weiteren Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung nach § 6 b EStG in dem anhängigen Klageverfahren hilfsweise zu erfüllen, wozu auch der Buchnachweis gemäß § 6 b Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 EStG gehört (BFH, Beschluss vom 11.2.2005, BFH/NV 2005, 1261 mit Hinweis auf das Urteil vom 30.8.2001, BStBl II 2002, 49).
  • BFH, 24.11.2004 - IV B 15/03

    Betriebsaufspaltung: personelle Verflechtung; Einstimmigkeitserfordernis

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.12.2009 - 9 K 3626/06
    Die lediglich an der GmbH zu 25 % beteiligte Mutter des Klägers kann auf die Nutzung oder Verwertung der verpachteten Grundstücke keinen wesentlichen Einfluss nehmen (BFH, Urteil vom 30.11.2005, mit Hinweis auf BFH, BStBl II 1989, 455 und BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 545).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht