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   FG München, 14.02.2007 - 9 K 4252/06   

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https://dejure.org/2007,29515
FG München, 14.02.2007 - 9 K 4252/06 (https://dejure.org/2007,29515)
FG München, Entscheidung vom 14.02.2007 - 9 K 4252/06 (https://dejure.org/2007,29515)
FG München, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 9 K 4252/06 (https://dejure.org/2007,29515)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung wegen neuer Tatsachen; Zehnjährige Festsetzungsverjährung bei Verletzung der Anzeigepflicht im Kindergeldrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung wegen neuer Tatsachen - Zehnjährige Festsetzungsverjährung bei Verletzung der Anzeigepflicht im Kindergeldrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • FG München, 29.03.2006 - 9 K 5214/04

    Kindergeld für im Ausland lebende Kinder; inländischer Wohnsitz

    Auszug aus FG München, 14.02.2007 - 9 K 4252/06
    Über die Klage betreffend Kindergeld ab 2000 (Az. 9 K 5214/04) hat das Gericht mit Urteil vom 29. März 2006 entschieden.

    Zur Begründung wird auf das den Kindergeldzeitraum ab dem Jahr 2000 betreffende Urteil vom 29. März 2006 Az. 9 K 5214/04 verwiesen.

  • BFH, 18.05.2006 - III R 80/04

    Mitteilung nach § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG keine zur Anlaufhemmung führende Anzeige

    Auszug aus FG München, 14.02.2007 - 9 K 4252/06
    Da die Verpflichtung zur Mitteilung der Änderung der Verhältnisse nach § 68 Abs. 1 EStG keine Anzeigepflicht im Sinne von § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO darstellt, ist eine Anlaufhemmung nicht eingetreten (Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 18. Mai 2006 III R 80/04, BFH/NV 2006, 2323 ).
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 4 K 903/16

    Voraussetzungen für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen nach

    Dies gilt sogar dann, wenn wie vorliegend die Anforderungen an die Mitwirkung klar erkennbar und die Erläuterungen hierzu leicht verständlich abgefasst sind und auf die besondere Situation eingehen, an die die Mitwirkungspflicht anknüpft (BFH, Urteil vom 21. Januar 2004 - VIII R 15/02, BFH/NV 2004, 910; FG Hamburg, Urteil vom 11. Januar 2005 - I 190/04, EFG 2005, 1161; a.A. FG München, Urteil vom 14. Februar 2007 - 9 K 4252/06, juris).
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