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   VG Darmstadt, 26.08.2010 - 9 L 773/10.DA   

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https://dejure.org/2010,78172
VG Darmstadt, 26.08.2010 - 9 L 773/10.DA (https://dejure.org/2010,78172)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 26.08.2010 - 9 L 773/10.DA (https://dejure.org/2010,78172)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 26. August 2010 - 9 L 773/10.DA (https://dejure.org/2010,78172)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Sachsen, 26.06.2012 - L 7 AS 205/11

    Widerspruchseinlegung per E-Mail mit einem als PDF-Datei angehängten Schreiben

    36, 37; VG Darmstadt, Beschluss vom 26.08.2010 - 9 L 773/10.DA, zitiert nach Juris, RdNr. 20; VG Neustadt, Urteil vom 09.07.2009 - 4 K 409/09.NW, zitiert nach Juris, RdNrn.
  • LSG Sachsen, 26.06.2012 - 7 AS 205/11

    Eingescannte Unterschrift; elektronische Form; E-Mail; PDF-Datei; Schriftform;

    36, 37; VG Darmstadt, Beschluss vom 26.08.2010 - 9 L 773/10.DA, zitiert nach Juris, RdNr. 20; VG Neustadt, Urteil vom 09.07.2009 - 4 K 409/09.NW, zitiert nach Juris, RdNrn.
  • VG Karlsruhe, 08.12.2020 - 12 K 8048/19

    Erstattung geleisteter Grundstücksanschlusskosten und Abwassergebühren

    Ob aus diesen Vorschriften im Rahmen des Widerspruchsverfahrens eine Hinweispflicht auf Formfehler bei der Widerspruchseinlegung folgt, ist in der Rechtsprechung bereits umstritten (vgl. hierzu VG Darmstadt, Beschluss vom 26. August 2010 - 9 L 773/10.DA - juris, Rn. 24, m. w. N.).

    Derartige besonderen Umstände in der Person des Klägers sind hier nicht erkennbar und wurden ebenfalls nicht vorgebracht.Die Verwaltung ist insbesondere nicht verpflichtet, einem Adressaten, der seine Angelegenheiten selbst nachlässig betreibt, um jeden Preis zum Erfolg zu verhelfen (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 25. Februar 1985 - VIII OE 30/82, NVwZ 1985, 915; VG Darmstadt, Beschluss vom 26. August 2010 - 9 L 773/10.DA - juris, Rn. 25).Das Recht auf ein faires Verfahren geht nicht soweit, dass die öffentlichen Stellen dem Bürger die Verantwortung für die Einhaltung der Formalien abnehmen müssen (BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2003 - 4 B 83.02 - juris, Rn. 9).

  • AG Neustadt/Weinstraße, 07.02.2023 - 4 L 55/23
    Sofern vereinzelt die Ansicht vertreten wird, aus § 25 VwVfG folge auch bei der Widerspruchseinlegung die Pflicht der Behörde, auf Formfehler hinzuweisen (so etwa VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. Februar 2007 - 13 K 2485/05 -, juris, Rn. 30), so ist dies nach Sinn und Zweck der Vorschrift nur dann der Fall, wenn für die Verwaltung im konkreten Fall offensichtlich ist, dass der Fehler auf einem Versehen oder auf Unerfahrenheit beruht und der Widerspruchsführer der behördlichen Hilfe bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1993 - 6 C 10/92 -, juris, 27; vgl. zum Meinungsstand: VG Darmstadt, Beschluss vom 26. August 2010 - 9 L 773/10.DA -, juris, Rn. 24ff.).
  • BVerwG, 17.05.2022 - 1 WB 43.21

    Nicht formgerechte Beschwerde durch mittels PKI-Karte signierter E-Mail

    Das Recht auf ein faires Verfahren geht nicht soweit, dass die öffentlichen Stellen dem Bürger die Verantwortung für die Einhaltung der Formalien abnehmen müssen (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 26. August 2010 - 9 L 773/10.DA - juris Rn. 24).
  • VG Neustadt, 07.02.2023 - 4 L 55/23

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes

    Sofern vereinzelt die Ansicht vertreten wird, aus § 25 VwVfG folge auch bei der Widerspruchseinlegung die Pflicht der Behörde, auf Formfehler hinzuweisen (so etwa VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. Februar 2007 - 13 K 2485/05 -, juris, Rn. 30), so ist dies nach Sinn und Zweck der Vorschrift nur dann der Fall, wenn für die Verwaltung im konkreten Fall offensichtlich ist, dass der Fehler auf einem Versehen oder auf Unerfahrenheit beruht und der Widerspruchsführer der behördlichen Hilfe bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1993 - 6 C 10/92 -, juris, 27; vgl. zum Meinungsstand: VG Darmstadt, Beschluss vom 26. August 2010 - 9 L 773/10.DA -, juris, Rn. 24ff.).
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