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   LG Düsseldorf, 29.10.2007 - 9 O 145/07   

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https://dejure.org/2007,8821
LG Düsseldorf, 29.10.2007 - 9 O 145/07 (https://dejure.org/2007,8821)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2007 - 9 O 145/07 (https://dejure.org/2007,8821)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2007 - 9 O 145/07 (https://dejure.org/2007,8821)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung der Leistungspflicht von Berufshaftpflichtversicherungen für Architekten; Gewährung von Versicherungsschutz wegen angeblicher Planungsfehler und Bauüberwachungsfehler im Jahre 1995/1996; Zeitliche Ausgestaltung des Versicherungsschutzes nach ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fünfjährige Nachhaftungsbegrenzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Berufshaftpflichtversicherungen: Grenzen der (fünfjährigen) Nachhaftungsbegrenzung.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure: Fünfjährige Nachhaftungsbegrenzung unwirksam! (IBR 2008, 116)

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 568
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.02.1965 - II ZR 171/62

    Versäumung der Klagefrist

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.10.2007 - 9 O 145/07
    Denn die Streitverkündete könnte sich nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, welche die Kammer hier für anwendbar hält, nicht auf die Versäumung der Ausschlussfrist berufen, da die Kläger an dieser kein Verschulden trifft ( vgl. BGHZ 43, 235 und Voit/Knappmann in Prölss/Martin aaO Arch.-Haftpfl., BBR-Kommentar, dort zu II. RN 9 am Ende ).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 7 U 89/08

    Berufshaftpflichtversicherung: Versagung des Deckungsschutzes wegen Versäumung

    Bei der vorliegenden Ausschlussfrist im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung besteht die gleiche Interessenlage, weshalb sich auch hier der Versicherer bei fehlendem Verschulden des Versicherungsnehmers nicht auf die Ausschlussfrist berufen kann (LG Berlin NJW-RR 2003, 803; LG Düsseldorf RuS 2008, 103; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., Arch.-Haftpflicht, Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 06.01.2015 - 4 U 598/14

    Umfang der Schadensersatzpflicht bei Insolvenzverschleppun g

    Hätte jedoch der Beklagte als verantwortlicher Geschäftsführer bei Insolvenzreife rechtzeitig bei Überschuldung am 30.06.2009 (nach dem im Ermittlungsverfahren eingeholten Gutachten) Insolvenzantrag gestellt und wäre hiernach zeitnah die (vorläufige) Insolvenzeröffnung erfolgt, so wäre bereits das zum Titel führende Verfahren 9 O 145/07 vor dem Landgericht Mainz unterbrochen worden.
  • OLG Nürnberg, 09.08.2021 - 8 U 1012/21

    Bindungswirkung eines im Haftpflichtverhältnis geschlossenen Vergleichs für das

    Denn nach der Interessenlage der Parteien handelt es sich bei dieser Klausel um eine Ausschlussfrist (vgl. LG Mönchengladbach, VersR 2000, 754; LG Düsseldorf, r+s 2008, 103, 104; Prölss/Martin/Lücke, VVG, 31. Aufl., BBR Arch Ziffer A. 2. Rn. 1).
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