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   BSG, 16.05.1995 - 9 RV 13/93   

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https://dejure.org/1995,2211
BSG, 16.05.1995 - 9 RV 13/93 (https://dejure.org/1995,2211)
BSG, Entscheidung vom 16.05.1995 - 9 RV 13/93 (https://dejure.org/1995,2211)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 1995 - 9 RV 13/93 (https://dejure.org/1995,2211)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Witwenbeihilfe - selbständig tätig gewesener Beschädigter - Anspruch auf Berufsschadensausgleich - Feststellung von derzeitigem Einkommen und Vergleichseinkommen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Witwe eines selbständigen Beschädigten auf Beihilfe - Abhängigkeit der Beihilfe einer Witwe von der Differenz zwischen dem Vergleichseinkommen und dem hypotetischen Einkommen bei unselbständiger Tätigkeit des verstorbenen Ehegatten - Abhängigkeit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.02.1989 - 9/4b RV 47/87

    Einkommensanrechnung beim Berufsschadensausgleich für selbständige Beschädigte

    Auszug aus BSG, 16.05.1995 - 9 RV 13/93
    Bei ihnen ist entscheidend, was sie nach ihrer nach der Schädigung gezeigten Leistungsfähigkeit noch auf dem Arbeitsmarkt als Unselbständige erzielen könnten (vgl. BSGE 64, 283 = SozR 3100 § 30 Nr. 76; BSG SozR 3641 § 9 Nr. 3; BSG SozR 3100 § 30 Nr. 77).
  • BSG, 29.10.1980 - 9 RV 19/80

    Vorschrift - Wert der eigenen Arbeitsleistung

    Auszug aus BSG, 16.05.1995 - 9 RV 13/93
    Bei ihnen ist entscheidend, was sie nach ihrer nach der Schädigung gezeigten Leistungsfähigkeit noch auf dem Arbeitsmarkt als Unselbständige erzielen könnten (vgl. BSGE 64, 283 = SozR 3100 § 30 Nr. 76; BSG SozR 3641 § 9 Nr. 3; BSG SozR 3100 § 30 Nr. 77).
  • BSG, 11.12.2008 - B 9 V 3/07 R

    Kriegsopferversorgung - Versorgungsverwaltung - Versorgungsamt - Zuständigkeit -

    Wie der Senat bereits entschieden hat (BSG, Urteil vom 16.5.1995 - 9 RV 13/93 - SozR 3-3100 § 48 Nr. 8 S 24 f), sind auch bei der Ermittlung einer schädigungsbedingten Minderung der Witwenversorgung die Rechtsgrundsätze maßgebend, die für die Ermittlung eines schädigungsbedingten Einkommensverlustes gelten.

    Da ihm insoweit trotz seiner Schädigung der Aufbau einer Witwenversorgung zumutbar war (vgl BSG, Urteil vom 16.5.1995 - 9 RV 13/93 - SozR 3-3100 § 48 Nr. 8 S 24 f), sind bei der Ermittlung der Höhe der abgeleiteten Witwenversorgung für die Zeit ab 1.1.1968 fiktive Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei abhängig Beschäftigten, die im allgemeinen tariflich entlohnt werden, das tatsächlich erzielte Einkommen in aller Regel dem trotz der Schädigung noch zumutbar erzielbaren Einkommen entspricht (BSG, Urteil vom 16.5.1995 - 9 RV 13/93 - SozR 3-3100 § 48 Nr. 8 S 25 f).

    Eine Gewinnermittlung unter Ausschöpfung aller möglichen Beweismittel hat zu unterbleiben (BSG, Urteil vom 16.5.1995 - 9 RV 13/93 - SozR 3-3100 § 48 Nr. 8 S 25 f).

    Der Selbstständige ist als Unbeschädigter und als Beschädigter in die jeweils passende Gruppe der Besoldungsordnung einzustufen, weil nur dadurch eine sachgerechte Vergleichsbetrachtung ermöglicht wird (BSG, Urteil vom 16.5.1995 - 9 RV 13/93 - SozR 3-3100 § 48 Nr. 8 S 26).

  • LSG Bayern, 05.11.1997 - L 18 V 26/97

    Witwenbeihilfe - selbständig gewesener Beschädigter - kein Berufswechsel -

    Die Beihilfe für die Witwe eine selbständig gewesenen Beschädigten hängt wie der BSA davon ab, ob eine Differenz zwischen dem Vergleichseinkommen und dem Einkommen bestand, das der Beschädigte als Unselbständiger mit der verbliebenen Arbeitskraft noch hätte verdienen können (vgl BSG vom 16.5.1995 - 9 RV 13/93 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 8).

    Bei Selbständigen entspricht das tatsächliche Einkommen nämlich nicht dem zumutbar erzielbaren Einkommen (vgl BSG vom 16.5.1995 - 9 RV 13/93 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 8).

    Bei ihnen ist vielmehr entscheidend, was sie nach ihrer nach der Schädi ung gezeigten Leistungsfähigkeit noch auf dem Arbeitsmarkt als Unselbständige erzielen könnten (vgl BSG vom 16.5.1995 - 9RV 13/93 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 8).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2003 - L 13/5 V 2/02

    Anspruch auf Witwenbeihilfe; Unwiderlegbare Vermutung der Minderung der

    Dieser schädigungsbedingte Einkommensverlust bemisst sich nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-3100 § 48 Nr. 8; SozR 3100 § 30 Nr. 76) für einen Selbständigen nicht nach der Differenz zwischen dem, was er als gesunder Selbständiger wahrscheinlich verdient hätte und dem, was er als beschädigter Selbständiger tatsächlich verdiente.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-3100 § 48 Nr. 8) kommt es ferner nicht darauf an, bei welchen Behörden der Beschädigte sich mit Aussicht auf Erfolg hätte bewerben und in die fragliche Besoldungsgruppe hätte aufsteigen können.

  • LSG Schleswig-Holstein, 29.01.2013 - L 2 VK 56/11

    Soziales Entschädigungsrecht - Witwenbeihilfe - Berufsschadensausgleich -

    Ausschlaggebend ist also, welche Witwenversorgung der Beschädigte trotz seiner Beschädigung zumutbar hätte aufbauen können (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - B 9 V 3/07; BSG, Urteil vom 16. Mai 1995 - 9 RV 13/93 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 8).
  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 15 VK 1/10

    Einkommen, Gesundheitszustand, Rentenversicherung, Versorgung, Witwenrente,

    Bei der Ermittlung der schädigungsbedingten Minderung der Witwenversorgung sind die Rechtsgrundsätze maßgebend, die für die Ermittlung eines schädigungsbedingten Einkommensverlustes gelten (vgl. BSG, Urteil vom 16.5.1995, Az.: 9 RV 13/93).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2021 - L 11 VE 58/16

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - Zugunstenverfahren -

    Das BSG hat es ausreichen lassen, dass die Erkenntnis genüge, dass der (dortige) Beschädigte in der Lage gewesen sei, in der Bauverwaltung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 aufzusteigen (BSG, Urteil vom 16. Mai 1995 - 9 RV 13/93 - juris).
  • LSG Bayern, 30.01.2007 - L 15 V 3/06

    Grundlagen für die Berechnung eines Berufsschadensausgleichs für Landwirte und

    Der Beklagte machte mit Nachricht vom 24.06.2006 auf die für ihn günstige Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteil vom 03.08.1994 - 9 RV 13/93 aufmerksam.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2000 - L 10 V 41/98

    Anspruch auf Witwenversorgung; Witwenrente; Witwenbeihilfe; Hinterbliebenenrente;

    Denn auf die Witwenbeihilfe sind die für den Berufsschadensausgleich geltenden Grundsätze heranzuziehen (BSG, Urteil vom 16.05.1995 - 9 RV 13/93 - in: SozR 3-3100 § 48 BVG Nr. 8), d.h. es hat nicht eine individuelle, sondern eine generalisierende, pauschalisierende Betrachtungsweise zu erfolgen (BSG, Urteil vom 27.09.1968 - 8 RV 431/67 - in: KOV 1969 Nr. 1868; Urteil vom 06.07.1971 - 9 RV 514/68 - in: Breithaupt 1971, 1016).
  • BSG, 18.12.1996 - 9 RV 1/95

    Berechnung des Berufsschadensausgleichs bei Selbständigen

    Denn es ist nicht Sinn des BSchA bei Selbständigen, eine trotz der Schädigung mögliche, aber unterlassene Altersvorsorge durch entsprechend höhere Versorgungsleistungen auszugleichen (BSGE 64, 283 = SozR 3100 § 30 Nr. 76 und Nr. 77 und zuletzt: SozR 3-3642 § 9 Nr. 3; SozR 3-3100 § 48 Nr. 8).
  • LSG Bayern, 12.12.2000 - L 18 V 4/00

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente bzw. Witwenbeihilfe und ungekürztes

    Ob der Witwe eines selbstständig tätig gewesenen Beschädigten Beihilfe zusteht, hängt wie der BSA davon ab, ob eine Differenz zwischen dem Vergleichseinkommen und dem Einkommen bestanden hat, das der Beschädigte als Unselbstständiger mit der verbliebenen Arbeitskraft noch hätte verdienen können (BSG SozR 3-3100 § 48 Nr. 8).
  • LSG Niedersachsen, 27.11.2001 - L 9 V 91/97
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - L 10 (6) V 75/96

    Witwenversorgung aus der Kriegsopferversorgung; Dienst in der Deutschen

  • LSG Saarland, 10.12.1998 - L 5b/5 V 14/97

    Berechnung des Berufsschadensausgleichs bei Selbständigen

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