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   BSG, 06.10.1977 - 9 RV 24/76   

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https://dejure.org/1977,7061
BSG, 06.10.1977 - 9 RV 24/76 (https://dejure.org/1977,7061)
BSG, Entscheidung vom 06.10.1977 - 9 RV 24/76 (https://dejure.org/1977,7061)
BSG, Entscheidung vom 06. Oktober 1977 - 9 RV 24/76 (https://dejure.org/1977,7061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Auswirkung eines Teilungsabkommens zwischen Haftpflichtversicherer und gesetzlicher KK auf den Aufwendungsersatzanspruch der KK gegen den Versorgungsträger

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.03.1973 - VI ZR 5/72

    Anspruch auf Erstattung von Versorgungsleistungen - Versorgungsleistungen wegen

    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 9 RV 24/76
    Zur Auswirkung eines Teilungsabkommens zwischen Haftpflichtversicherer und gesetzlicher KK auf den Aufwendungsersatzanspruch der KK gegen den Versorgungsträger - BVG § 19 - (Fortführung von BGH 1973-03-27 VI ZR 5/72 = NJW 1973, 1124).
  • BSG, 16.02.2012 - B 9 VG 1/10 R

    Erstattungsstreit zwischen Versorgungsträger und Krankenkasse -

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG Urteil vom 6.10.1977 - 9 RV 24/76 - SozR 3100 § 19 Nr. 5) , wonach es einer Krankenkasse nach Treu und Glauben verwehrt sei, von dem Versorgungsträger die Erstattung des von ihr gezahlten Krankengeldes in voller Höhe zu verlangen, wenn sie in einem Teilungsabkommen gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers auf einen Teil des Schadensersatzanspruches verzichtet habe, beziehe sich auf die Rechtslage vor Erlass der seit dem 1.1.1998 geltenden Neuregelung des § 20 BVG iVm § 1 Abs. 13 OEG und sei auf diese nicht mehr anzuwenden.
  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVg 6/89

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse wegen Heilbehandlung gegen Versorgungsträger

    Die Krankenkasse kann von der Versorgungsverwaltung ihre Aufwendungen für einen durch eine Gewalttat verletzten Versicherten in vollem Umfang auch dann verlangen, wenn sie mit dem Schädiger einen die Versorgungsverwaltung bindenden Abfindungsvergleich geschlossen hat (Abgrenzung zu dem ein Teilungsabkommen betreffenden Urteil des Senats vom 6.10.1977 - 9 RV 24/76 = SozR 3100 § 19 Nr. 5).
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