Rechtsprechung
   BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1774
BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96 (https://dejure.org/1997,1774)
BSG, Entscheidung vom 05.11.1997 - 9 RV 4/96 (https://dejure.org/1997,1774)
BSG, Entscheidung vom 05. November 1997 - 9 RV 4/96 (https://dejure.org/1997,1774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufsschadensausgleich - Erwerbsfähigkeit - Minderung - Erwerbsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeitsrente - Ausgleichsrente - Schwerstbeschädigtenzulage - Pflegezulage - Vergleichseinkommen - Rechtswidriger - Nicht begünstigender - Verwaltungsakt - Sozialleistungen - ...

  • Judicialis

    BVG § 30 Abs. 3, 4, 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich bei Arbeitslosigkeit oder altersbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, neue Antragstellung durch Antrag auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 81, 150
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 10.05.1994 - 9 RV 14/93

    Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingter Einkommensverlust

    Auszug aus BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96
    Bei anderer Betrachtungsweise würde dem Kläger ein Anspruch auf BSchA wegen schädigungsbedingten Ausscheidens aus dem Berufsleben mit Vollendung des 60. Lebensjahres entgehen, obwohl er Altersruhegeld wegen schädigungsbedingter Schwerbehinderung in Anspruch genommen habe (vgl BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10 und SozR 3-3100 § 30 Nr. 9).

    In diesem Urteil ging es um das Ausscheiden Schwerbeschädigter aus dem Erwerbsleben unter Inanspruchnahme vorzeitiger Altersrente (vgl dazu BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10 mwN).

    § 30 Abs. 11 Satz 1 2. Halbsatz BVG kann auch nicht deswegen zugunsten des Klägers angewendet werden, weil bereits zur Zeit des Erlasses der Bescheide, um deren Rücknahme hier gestritten wird (19. März 1991 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. September 1991), abzusehen war, daß der Kläger bei Inanspruchnahme eines vorzeitigen Altersruhegeldes wegen Schwerbeschädigung nicht BSchA wegen schädigungsbedingten vorzeitigen Ausscheidens aus dem Berufsleben erhalten konnte (vgl zur Rechtsprechung des Senats zu dieser Frage die bereits zitierte Entscheidung BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 § 30, Nr. 10, ferner SozR 3-3100 § 30 Nr. 9).

    Nicht zugute kommen kann dem Kläger allerdings die von der Rechtsprechung (BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10) angenommene Beweiserleichterung bei Inanspruchnahme der Altersrente wegen schädigungsbedingter Schwerbehinderung.

  • BSG, 10.05.1994 - 9 RV 29/93

    Kriegsopfer- und Soldatenversorgung

    Auszug aus BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96
    Bei anderer Betrachtungsweise würde dem Kläger ein Anspruch auf BSchA wegen schädigungsbedingten Ausscheidens aus dem Berufsleben mit Vollendung des 60. Lebensjahres entgehen, obwohl er Altersruhegeld wegen schädigungsbedingter Schwerbehinderung in Anspruch genommen habe (vgl BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10 und SozR 3-3100 § 30 Nr. 9).

    § 30 Abs. 11 Satz 1 2. Halbsatz BVG kann auch nicht deswegen zugunsten des Klägers angewendet werden, weil bereits zur Zeit des Erlasses der Bescheide, um deren Rücknahme hier gestritten wird (19. März 1991 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. September 1991), abzusehen war, daß der Kläger bei Inanspruchnahme eines vorzeitigen Altersruhegeldes wegen Schwerbeschädigung nicht BSchA wegen schädigungsbedingten vorzeitigen Ausscheidens aus dem Berufsleben erhalten konnte (vgl zur Rechtsprechung des Senats zu dieser Frage die bereits zitierte Entscheidung BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 § 30, Nr. 10, ferner SozR 3-3100 § 30 Nr. 9).

    Denn nach den Feststellungen des LSG stand ihm zu dem Zeitpunkt, als er vorgezogenes Altersruhegeld wegen schädigungsbedingter Schwerbehinderung (§ 37 SGB VI) beantragte, auch das Recht zu, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (§ 38 SGB VI) in Anspruch zu nehmen (vgl Urteil des Senats vom 10. Mai 1994 SozR 3-3100 § 30 Nr. 9).

  • BSG, 24.11.1988 - 9 RV 3/88

    Rente - Minderung - Berechnung - Berufsschadensausgleich

    Auszug aus BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96
    Auf der gleichen Linie liegt die Entscheidung des erkennenden Senats vom 24. November 1988 (SozR 3100 § 30 Nr. 75).

    Insoweit wird das LSG weitere Feststellungen zu treffen haben (zur Feststellung des sogenannten "Renten-BSchA" siehe im übrigen SozR 3100 § 30 Nr. 75 und SozR 3-3100 § 30 Nr. 5 auf S 12).

  • BSG, 27.10.1982 - 9a RV 5/82

    Arbeitslosigkeit als Nachschaden

    Auszug aus BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96
    Daraus und aus den Entscheidungsgründen des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. Oktober 1982 (SozR 3100 § 30 Nr. 57), wonach der Gesetzgeber das Risiko der vom Beschädigten nicht verschuldeten Arbeitslosigkeit der öffentlichen Hand habe anlasten wollen, sei zu folgern, daß das durch die Arbeitslosigkeit verursachte Absinken des derzeitigen Einkommens unter das höhere Vergleichseinkommen als Einkommensverlust iS des § 30 Abs. 4 BVG zu gelten habe.

    Soweit sich das LSG auf weiter zurückliegende Entscheidungen des erkennenden Senats bezieht, insbesondere auf das Urteil vom 27. Oktober 1982 (SozR 3100 § 30 Nr. 57; vgl auch SozR 3100 § 30 Nr. 48), darf die darin enthaltene Aussage, daß der Gesetzgeber das Risiko der ungewollten Arbeitslosigkeit und die Zufälligkeiten der Konjunktur und der Arbeitsmarktlage der öffentlichen Hand zurechnen wollte, nicht verabsolutiert werden.

  • BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84

    Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme

    Auszug aus BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96
    Der Leistungsträger darf in diesem Fall zwar den auf § 44 SGB X gestützten Antrag nicht zugleich als Antrag nach § 48 SGB X behandeln, weil der Altbescheid selbst keine Dauerwirkung entfaltet hat (BSGE 58, 27 = SozR 1300 § 44 Nr. 16).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 20/92

    Rentenversicherung - Bewilligungsbescheid - Rücknahme

    Auszug aus BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96
    Soweit sich der Kläger hiergegen wendet, liegt eine kombinierte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage vor (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG; BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 8 S 19; auch BSG SozR 2200 § 734 Nr. 6 S 24; Steinwedel in Kasseler Komm, RdNr 16 zu § 44 SGB X).
  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95

    Entschädigung ausländischer Gewaltopfer verfassungsgemäß, Stichtagsregelung des §

    Auszug aus BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96
    Dementsprechend hat der Senat schon in seinem Urteil vom 6. März 1996 (BSGE 78, 51), allerdings ohne ausführliche Begründung, im Rahmen einer Klage gegen die Ablehnung eines Zugunstenbescheides auch Ansprüche mitgeprüft und über sie mitentschieden, die erst durch eine nach Erlaß der Altbescheide eingetretene Rechtsänderung entstanden sein konnten.
  • BSG, 26.11.1991 - 9a RV 7/90

    Wiederaufleben des Berufsschadensausgleichs bei schädigungsunabhängiger

    Auszug aus BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96
    Insoweit wird das LSG weitere Feststellungen zu treffen haben (zur Feststellung des sogenannten "Renten-BSchA" siehe im übrigen SozR 3100 § 30 Nr. 75 und SozR 3-3100 § 30 Nr. 5 auf S 12).
  • BSG, 20.05.1992 - 9a RV 24/91

    Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingtes Leben - Zusammenwirken von

    Auszug aus BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96
    Das vom LSG zitierte Urteil des Senats vom 20. Mai 1992 (SozR 3-3642 § 8 Nr. 3 = Breithaupt 1993, S 131) betrifft einen mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbaren Sondertatbestand.
  • BSG, 13.05.1987 - 9a RV 12/85

    Berufsschadensausgleich-Einstufung eines Angestellten

    Auszug aus BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96
    So hat der 4b-Senat des BSG bereits mit Urteil vom 9. Oktober 1986 (SozR 3100 § 30 Nr. 67, dort auf S 253 ff) angenommen, daß die Anwendung der Nachschadensregelung eine vorherige anspruchsbegründende Minderung des Erwerbseinkommens gemäß § 30 Abs. 3 BVG voraussetzt (aaO S 254, ebenso der Senat BSGE 62, 1, 3 = SozR 3100 § 30 Nr. 69 S 259).
  • BSG, 08.07.1980 - 9 RV 20/79

    Rechtskraftwirkung eines Urteils - Berufsschadensausgleich - besonderes

  • BSG, 12.12.1985 - 2 RU 30/85

    Gefahrklasse - Wirkung der Veranlagung zur Gefahrklasse

  • BSG, 09.10.1986 - 4b/9a RV 5/85

    Zulässigkeit der Berufung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht