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   BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 2/93   

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https://dejure.org/1994,1808
BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 2/93 (https://dejure.org/1994,1808)
BSG, Entscheidung vom 11.10.1994 - 9 RVs 2/93 (https://dejure.org/1994,1808)
BSG, Entscheidung vom 11. Oktober 1994 - 9 RVs 2/93 (https://dejure.org/1994,1808)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 272
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 2/93
    Soweit er rügt, daß das LSG sich auf die Anhaltspunkte gestützt und diese soweit wie eine untergesetzliche Norm behandelt habe, ist auf die Entscheidungen des Senats vom 29. August 1990 (SozR 3-3870 § 4 Nr. 1) und vom 23. Juni 1993 (BSGE 72, 285 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6) zu verweisen.
  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVs 3/89

    Bewertung des GdB bei Änderung der medizinischen Lehrmeinung

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 2/93
    Die Verhältnisse iS des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X sind nicht die im Erstbescheid genannten, nicht einmal die für die Entscheidung der Verwaltung maßgeblich gewesenen Verhältnisse, sondern die Verhältnisse, die beim Erlaß des Erstbescheides vorlagen und die in ihm enthaltene Regelung rechtfertigten (vgl Urteil des Senats, SozR 3870 § 4 Nr. 3; BSGE 65, 301, 302 = SozR 1300 § 48 Nr. 60).
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83

    Zulässigkeit der Berufung im Schwerbehindertenrecht - Befugnis zur

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 2/93
    Nicht herabzusetzen ist der GdB allerdings dann, wenn sich eine Behinderung gebessert hat, die auf den GdB keinen Einfluß haben durfte, weil der Behinderte selbst die Feststellung dieser Behinderung ausgeschlossen hatte (BSGE 60, 11, 17 = SozR 3870 § 3 Nr. 21).
  • BSG, 03.10.1989 - 10 RKg 7/89

    Wesentliche Änderung iS. von § 48 Abs. 1 SGB X

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 2/93
    Die Verhältnisse iS des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X sind nicht die im Erstbescheid genannten, nicht einmal die für die Entscheidung der Verwaltung maßgeblich gewesenen Verhältnisse, sondern die Verhältnisse, die beim Erlaß des Erstbescheides vorlagen und die in ihm enthaltene Regelung rechtfertigten (vgl Urteil des Senats, SozR 3870 § 4 Nr. 3; BSGE 65, 301, 302 = SozR 1300 § 48 Nr. 60).
  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente

    Dies folgt aus dem Wortlaut des § 48 Abs. 1 S 1 SGB X, der von der Änderung der Verhältnisse spricht, die beim Erlass des Verwaltungsakts "vorgelegen haben" (BSG Urteil vom 11.10.1994 - 9 RVs 2/93 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 10 S 42) .
  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 33/15 R

    Bewilligung einer nachrangigen Rente - anfängliche Rechtswidrigkeit - Anordnung

    Dies folgt aus dem Wortlaut des § 48 Abs. 1 S 1 SGB X, der von der Änderung der Verhältnisse spricht, die beim Erlass des Verwaltungsakts "vorgelegen haben" (vgl BSG Urteil vom 11.10.1994 - 9 RVs 2/93 - SozR 3-1300 § 48 Nr. 35 - Juris RdNr 15 mwN; BSG Urteil vom 7.4.2016 - B 5 R 26/15 R - SozR 4-2600 § 89 Nr. 3 RdNr 32) .
  • BSG, 18.10.1995 - 9a RVg 4/92

    Ursächlicher Zusammenhang zwischen einer seelischen Krankheit und einem seelisch

    Das gilt zB für den Zustand der Heilungsbewährung nach einer Krebsoperation oder nach anderen Eingriffen, bei denen der postoperative Zustand für eine mehrjährige Übergangszeit durch eine unbestimmte Zahl körperlicher und seelischer Störungen gekennzeichnet ist (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 10).
  • BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 14/94

    Krebskrankheit - Verlust einer Niere - Herabsetzung des GdB nach Ablauf der

    Der Senat hat deshalb bereits entschieden, daß der Schwerbehindertenstatus auch dann zu entziehen ist, wenn die im Bescheid genannte nicht erhebliche Behinderung unverändert besteht, aber eine nicht genannte erhebliche Behinderung weggefallen ist (vgl BSG vom 11.10.1994 - 9 RVs 2/93 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 10).

    Der Senat hat deshalb bereits entschieden, daß der Schwerbehindertenstatus auch dann zu entziehen ist, wenn die im Bescheid genannte nicht erhebliche Behinderung unverändert besteht, aber eine nicht genannte erhebliche Behinderung weggefallen ist ( BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 10 = ZfSH/ SGB 1995, 308).

  • BSG, 27.02.1996 - 10 RKg 27/93

    Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld wegen einer wesentlichen Änderung der

    Dies bedeutet: Unabhängig davon, ob die Beklagte im September 1987 irrig von der Erfüllung der Kindergeldvoraussetzungen auf seiten des Klägers ausgegangen ist (sei es, daß sie weiterhin einen gewöhnlichen Aufenthalt des Klägers im Bundesgebiet angenommen hätte, sei es, weil sie - wie vom SG festgestellt - aufgrund der falschen Angaben des Klägers im Fragebogen vom 15. August 1987 irrig von dessen deutscher Staatsangehörigkeit ausgegangen war), war gegenüber den - in Wirklichkeit vorliegenden - tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen beim Erlaß jenes Verwaltungsaktes (BSG vom 6. Dezember 1989, SozR 3870 § 4 Nr. 3; BSG vom 3. Oktober 1989, BSGE 65, 301, 302 = SozR 1300 § 48 Nr. 60; BSG vom 11. Oktober 1994, SozR 3-3870 § 4 Nr. 10) wiederum eine wesentliche Änderung eingetreten, die zur Entziehung des Kindergeldes berechtigte: nämlich in Gestalt der bereits oben dargestellten Rechtsänderung zum 1. Januar 1991.
  • SG Aachen, 16.10.2018 - S 18 SB 317/17

    Feststellung des Grades der Behinderung - Anforderungen an die Annahme einer

    Für die wesentliche Änderung kommt es weder auf den Inhalt des Vergleichsbescheides noch auf die von der Behörde bei der Bewilligung oder später angenommenen Verhältnisse, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse und deren objektive Änderung an (BSG SozR 3870 § 4 Nr. 3; BSGE 65, 301 = SozR 1300 § 48 Nr. 60; BSG SozR 3 - 3870 § 4 Nr. 10 S 42; Steinwedel, in: KassKomm, SGB X, Stand 6/2018, § 48, Rn. 14, 19, Rn. 18 zu rechtlichen Änderungen).
  • SG Aachen, 09.10.2018 - S 18 SB 1183/16

    Feststellungsbegehren bzgl. eines Grades der Behinderung (GdB) von mindestens 70

    Für die wesentliche Änderung kommt es weder auf den Inhalt des Vergleichsbescheides noch auf die von der Behörde bei der früheren Feststellung oder später angenommenen Verhältnisse, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse und deren objektive Änderung an (BSG SozR 3870 § 4 Nr. 3; BSGE 65, 301 = SozR 1300 § 48 Nr. 60; BSG SozR 3 - 3870 § 4 Nr. 10 S 42; Steinwedel, in: KassKomm, SGB X, Stand 6/2018, § 48, Rn. 14, 19, Rn. 18 zu rechtlichen Änderungen).
  • LSG Sachsen, 20.10.1999 - L 4 SB 23/97

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines Verwaltungsakts -

    Der Schwerbehindertenstatus ist auch dann zu entziehen, wenn die im Bescheid genannte nicht erhebliche Behinderung unverändert besteht, aber eine nicht genannte erhebliche Behinderung weggefallen ist (vgl BSG vom 11.10.1994 - 9 RVs 2/93 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 10).

    Das Bundessozialgericht ( BSG ) hat deshalb bereits entschieden, dass der Schwerbehindertenstatus auch dann zu entziehen ist, wenn die im Bescheid genannte nicht erhebliche Behinderung unverändert besteht, aber eine nicht genannte erhebliche Behinderung weggefallen ist ( BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 10).

  • BSG, 25.10.2012 - B 9 V 17/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Entsprechendes hat der Senat bereits mit Urteil vom 11.10.1994 (- 9 RVs 2/93 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 10) entschieden.
  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 18/94

    Diabetes mellitus - Merkzeichen H - Vollendung des 18. Lebensjahres - Änderung

    Welche Verhältnisse dem Erstbescheid zugrunde gelegen haben, hängt nicht von den Vorstellungen der Verwaltung ab, ergibt sich auch nicht aus der Begründung des Bescheides, sondern wird vom Gesetz bestimmt (BSGE 65, 301, 302 = SozR 1300 § 48 Nr. 60; SozR 3-3870 § 4 Nr. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - L 7 AY 82/20

    Asylbewerberleistungen - unbefristete Bewilligung von Grundleistungen -

  • BSG, 17.03.2011 - B 9 SB 2/11 B
  • BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 9/93

    Entziehung - Nachteilsausgleich aG - wesentliche Änderung - Hüftgelenksoperation

  • LSG Sachsen, 29.04.2019 - L 9 BL 2/15

    Rechtmäßigkeit der Entziehung des Nachteilsausgleichs für Gehörlose nach dem

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1998 - L 10 Vs 107/97

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung

  • LSG Hessen, 12.02.1998 - L 5 SB 883/94

    Sozialgerichtliches Verfahren - Heilungsbewährung - wesentliche Änderung der

  • BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 19/94

    Herabsetzung des GdB wegen Heilungsbewährung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2002 - L 5 SB 178/00
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2001 - L 4 SB 176/00

    Gehbehinderung außergewöhnliche "aG" - Streit hierum etc.

  • BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 17/94

    Herabsetzung des Grades der Behinderung nach überstandener Krebserkrankung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.05.2007 - L 2 SB 85/06
  • SG Frankfurt/Main, 05.12.2003 - S 11 SB 2003/00
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