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   LG Wuppertal, 26.10.1995 - 9 S 356/94   

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https://dejure.org/1995,7670
LG Wuppertal, 26.10.1995 - 9 S 356/94 (https://dejure.org/1995,7670)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 26.10.1995 - 9 S 356/94 (https://dejure.org/1995,7670)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - 9 S 356/94 (https://dejure.org/1995,7670)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesonderte Kündigung eines Mietvertrages über eine Garage ist unzulässig bei einem einheitlichen Mietvertrag über Wohnung und Garage; Möglichkeit einer gesonderten Kündigung eines Mietvertrags über eine Garage bei einem einheitlichen Mietvertrag über Wohnung und Garage

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unzulässigkeit einer Teilkündigung einer Garage im Wohnungsmietverhältnis/Vermietermehrheit nach Veräußerung berührt Mietverhältnis nicht

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nachträglicher und mundlicher Garagenmietvertrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 30.03.1983 - 3 REMiet 1/83

    Garagenanmietung; Mietverhältnis; Einheitliches Mietverhältnis; Kündigung;

    Auszug aus LG Wuppertal, 26.10.1995 - 9 S 356/94
    Die Entscheidung des Amtsgerichts weicht nämlich von den hier zugrunde legenden Darlegungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Rechtsentscheid vom 30. März 1983 (veröffentlich in NJW 1983, Seite 1499) - wie noch ausgeführt wird - ab.

    Vorliegend ist von einem einheitlichen Mietvertrag über Wohnung und Garage auszugehen mit der Folge, dass die Garage grundsätzlich nicht gesondert gekündigt werden kann, weil es sich insoweit um eine unzulässige Teilkündigung handeln würde (vgl. OLG Karlsruhe Rechtsentscheid vom 30.3.1983 - 3 RE - Miet 1/83 in NJW 1983 Seite 1499).

  • BGH, 24.01.1973 - VIII ZR 163/71

    Auslegung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses - Rechtsnachfolge in

    Auszug aus LG Wuppertal, 26.10.1995 - 9 S 356/94
    Vielmehr wird die Einheitlichkeit des Schuldverhältnisses von der Veränderung der dinglichen Rechtslage nicht berührt (vgl. BGH NJW 1973, Seite 455).
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