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OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2009 - 9 S 53.08 |
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OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2009 - 9 S 53.08 (https://dejure.org/2009,46191)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 16.04.1992 - 9 M 1742/92
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2009 - 9 S 53.08
Diese Einordnung ist bei überschlägiger Prüfung nicht zu beanstanden (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. April 2004 - 9 M 1742/92 - juris).
- OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 LC 121/18
Bauprogramm; Beleuchtung; Betrachtungsweise, typisierende; Denkmalschutz; …
Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 16. April 1992 (…- 9 M 1742/92 - juris Rn. 1) entschieden, dass davon auszugehen ist, dass ein Kirchengrundstück über einen längeren Zeitraum gesehen bei kirchlichen Veranstaltungen, beispielsweise Gottesdiensten und Taufen, nicht intensiver genutzt wird als ein der Wohnnutzung dienendes Grundstück (vgl. auch OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 23.2.2009 - OVG 9 S 53.08 - juris Rn. 9).Das Kirchengrundstück Flurstück 160/10 ist dabei mit einem Nutzungsfaktor von 1 ohne Artzuschlag in die Verteilung einzubeziehen (…vgl. Senatsbeschluss vom 16.4.1992, a. a. O., Rn. 1; vgl. auch OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 23.2.2009, a. a. O., Rn. 9).
- VG Schleswig, 04.03.2016 - 9 A 244/13
Ausbaubeiträge
In diesem Zusammenhang wird in der Rechtsprechung darauf abgestellt, dass Kirchengrundstücke über einen längeren Zeitraum gesehen regelmäßig nicht intensiver genutzt würden als der Wohnnutzung dienende Grundstücke, da die Besucherzahlen an Sonn- und Feiertagen höher, dafür an Werktagen aber niedriger lägen als bei Wohngrundstücken (OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.04.1992 - 9 M 1742/92 - ; OVG Koblenz, Urteil vom 12.09.1995 - 6 A 11051/95 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.02.2009 - OVG 9 S 53.08 - alle juris). - VG Schleswig, 04.03.2016 - 9 A 239/13
Ausbaubeiträge
In diesem Zusammenhang wird in der Rechtsprechung darauf abgestellt, dass Kirchengrundstücke über einen längeren Zeitraum gesehen regelmäßig nicht intensiver genutzt würden als der Wohnnutzung dienende Grundstücke, da die Besucherzahlen an Sonn- und Feiertagen höher, dafür an Werktagen aber niedriger lägen als bei Wohngrundstücken (OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.04.1992 - 9 M 1742/92 - OVG Koblenz, Urteil vom 12.09.1995 - 6 A 11051/95 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.02.2009 - OVG 9 S 53.08 - alle juris).
- VG Schleswig, 04.03.2016 - 9 A 7/14
Ausbaubeiträge
In diesem Zusammenhang wird in der Rechtsprechung darauf abgestellt, dass Kirchengrundstücke über einen längeren Zeitraum gesehen regelmäßig nicht intensiver genutzt würden als der Wohnnutzung dienende Grundstücke, da die Besucherzahlen an Sonn- und Feiertagen höher, dafür an Werktagen aber niedriger lägen als bei Wohngrundstücken (OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.04.1992 - 9 M 1742/92 - OVG Koblenz, Urteil vom 12.09.1995 - 6 A 11051/95 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.02.2009 - OVG 9 S 53.08 - alle juris). - VG Schleswig, 23.05.2016 - 9 A 292/14
Ausbaubeitragsrecht: Eckgrundstücksermäßigung
In diesem Zusammenhang wird in der Rechtsprechung darauf abgestellt, dass Kirchengrundstücke über einen längeren Zeitraum gesehen regelmäßig nicht intensiver genutzt werden als der Wohnnutzung dienende Grundstücke, da die Besucherzahlen an Sonn- und Feiertagen höher, dafür an Werktagen aber niedriger liegen als bei Wohngrundstücken (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 16.04.1992 - 9 M 1742/92 - ; OVG Koblenz, U. v. 12.09.1995 - 6 A 11051/95 - OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 23.02.2009 - OVG 9 S 53.08 -, alle zitiert nach juris; VG Schleswig, U. v. 27.04.2016 - 9 A 244/14 -). - VG Schleswig, 18.05.2016 - 9 A 1/15
Ausbaubeitrag - Artzuschlag bei einem gemischt genutzten Kirchengrundstück
In diesem Zusammenhang wird in der Rechtsprechung darauf abgestellt, dass Kirchengrundstücke über einen längeren Zeitraum gesehen regelmäßig nicht intensiver genutzt werden als der Wohnnutzung dienende Grundstücke, da die Besucherzahlen an Sonn- und Feiertagen höher, dafür an Werktagen aber niedriger liegen als bei Wohngrundstücken (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 16.04.1992 - 9 M 1742/92 - ; OVG Koblenz, U. v. 12.09.1995 - 6 A 11051/95 - OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 23.02.2009 - OVG 9 S 53.08 -, alle zitiert nach juris; VG Schleswig, U. v. 27.04.2016 - 9 A 244/14 -). - VG Augsburg, 06.12.2012 - Au 2 K 11.990
Der Gehwegteil eines mit dem Zeichen 241 StVO (getrennter Geh- und Radweg) …
Der Fall eines unselbstständigen kombinierten Geh- und Radwegs (§ 41 Abs. 1 Satz 1 Anlage 2 Zeichen 240 StVO), der in der Baulast des Freistaates Bayern steht und damit die Erhebung eines Straßenausbaubeitrags rechtlich ausschließen würde, liegt deshalb hier nicht vor (s. hierzu BayVGH vom 25.10.2006 BayVBl 2007, 143; Baumann, Kommunalpraxis BY 2007, 107; OVG Berlin-Brandenburg vom 23.2.2009 Az. OVG 9 S 53.08 RdNr. 13; Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegerecht, RdNr. 46 zu Art. 42).