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   LAG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 9 Sa 187/11   

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LAG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 9 Sa 187/11 (https://dejure.org/2012,30047)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.08.2012 - 9 Sa 187/11 (https://dejure.org/2012,30047)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. August 2012 - 9 Sa 187/11 (https://dejure.org/2012,30047)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Equal-pay-Anspruch - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist - Fahrtkostenerstattung - Verpflegungsmehraufwand - CGZP

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Equal-pay-Ansprüche; Ausschlussfrist; Auslöse und Fahrtkosten; CGZP

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschlussfrist für Equal-pay-Ansprüche in der Leiharbeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 9 Sa 187/11
    Entgegen der Auffassung der Klägerseite beginne die Ausschlussfrist nicht erst ab dem 14.12.2010, also dem Tag der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes im Verfahren 1 ABR 19/10.

    Richtigerweise habe das Arbeitsgericht auch entschieden, dass die Ansprüche des Klägers rechtzeitig im Rahmen der dreimonatigen Ausschlussfristen geltend gemacht worden seien, da diese frühestens ab dem 14.12.2010, d.h. mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Verfahren 1 ABR 19/10, zu laufen begonnen hätten.

    b) Die Fragestellung kann offen bleiben, da die Ansprüche nicht verfallen sind, weil auch sie durch das Schreiben vom 11.03.2011 rechtzeitig geltend gemacht worden sind, denn die Ausschlussfrist für die Anspruch vor November 2010 begann erst mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 14.12.2010, 1 ABR 19/10.

  • LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 387/11

    Fahrtkostenerstattung bei Leiharbeit an wechselnden Einsatzorten; unbegründeter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 9 Sa 187/11
    Wie bereits das LAG Hamm in seiner Entscheidung vom 30.06.2011 (AZ: 8 Sa 387/11) feststellt habe, ist es sachlich gerechtfertigt, dass Leiharbeitnehmer bei wechselnden Einsatzorten einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz gegen den Arbeitgeber hätten.

    Mit dem LAG Hamm (30.06.2011, 8 Sa 387/11) und dem LAG Berlin - Brandenburg (20.09.2011, 7 Sa 1318/11) geht das Gericht davon aus, dass die gegenüber Leiharbeitnehmern gezahlte Fahrtkostenerstattung nicht bei der Berechnung der Differenzlohnvergütung nach § 10 Abs. 4 AÜG in Abzug zu bringen ist, weil es sich dabei nicht um Entgelt handelt, dass vergleichbare Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb erhalten.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 9 Sa 187/11
    Deshalb sei frühestens mit der Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 der Beginn der Fälligkeit anzunehmen (Arbeitsgericht Dortmund vom 15.07.2011 Az. 1 Ca 2297/11, LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 Az. 7 Sa 1318/11 explizit für einzelvertragliche Ausschlussfristen).

    Mit dem LAG Hamm (30.06.2011, 8 Sa 387/11) und dem LAG Berlin - Brandenburg (20.09.2011, 7 Sa 1318/11) geht das Gericht davon aus, dass die gegenüber Leiharbeitnehmern gezahlte Fahrtkostenerstattung nicht bei der Berechnung der Differenzlohnvergütung nach § 10 Abs. 4 AÜG in Abzug zu bringen ist, weil es sich dabei nicht um Entgelt handelt, dass vergleichbare Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb erhalten.

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 9 Sa 187/11
    Diese Grundsätze kommen auch dann zur Anwendung, wenn sich aus der Auslegung und Anwendung einer materiell-rechtlichen Ausschlussfrist Rückwirkungen auf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen ergeben (so ausdrücklich Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 01.12.2010 Az. 1 BvR 1682/07).

    Vielmehr wird die Beschreitung des Rechtswegs oder die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten auch dann faktisch vereitelt, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten Erfolg außer Verhältnis steht, so dass die Inanspruchnahme der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (vgl. BVerfGE 85, 337 347; BVerfG, Beschluss vom 01.12.2010 Az. 1 BvR 1682/07 Rn 22).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 9 Sa 187/11
    Vielmehr wird die Beschreitung des Rechtswegs oder die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten auch dann faktisch vereitelt, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten Erfolg außer Verhältnis steht, so dass die Inanspruchnahme der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (vgl. BVerfGE 85, 337 347; BVerfG, Beschluss vom 01.12.2010 Az. 1 BvR 1682/07 Rn 22).
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 9 Sa 187/11
    Die fehlende Tariffähigkeit der CGZP steht durch die Entscheidung des BAG vom 14.12.2012 auch für den 15.3.2010 rechtskräftig fest (so ausdrücklich BAG, Beschl. v. 23.5.2012, 1 AZB 67/11).
  • ArbG Dortmund, 15.07.2011 - 1 Ca 2297/11
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 9 Sa 187/11
    Deshalb sei frühestens mit der Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 der Beginn der Fälligkeit anzunehmen (Arbeitsgericht Dortmund vom 15.07.2011 Az. 1 Ca 2297/11, LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 Az. 7 Sa 1318/11 explizit für einzelvertragliche Ausschlussfristen).
  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 9 Sa 187/11
    Die materielle Rechtskraft der im Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG getroffenen Entscheidung wirkt bis zu einer wesentlichen Änderung der entscheidungserheblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse (BAG Beschluss v. 6.6. 2000 - 1 ABR 21/99 - zu B II 4 a der Gründe, Beschluss vom 23.5.2012, 1 AZB 58/11, Rn 6f.).
  • LAG Sachsen, 23.08.2011 - 1 Sa 322/11

    Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Ausschlussklausel; Wirksamkeit der ersten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 9 Sa 187/11
    Vielmehr sei die nach den vertraglichen Vereinbarungen zu bestimmende Fälligkeit in den Blick zu nehmen (in diesem Sinne beispielsweise Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2011 Az. 1 Sa 322/11, Bayreuther, Der Betrieb 2011, Seite 267 ff.; Lembke, NZA 2011, Seite 1062 ff. mit Blick auf die Verjährungsfristen).
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 9 Sa 187/11
    Die materielle Rechtskraft der im Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG getroffenen Entscheidung wirkt bis zu einer wesentlichen Änderung der entscheidungserheblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse (BAG Beschluss v. 6.6. 2000 - 1 ABR 21/99 - zu B II 4 a der Gründe, Beschluss vom 23.5.2012, 1 AZB 58/11, Rn 6f.).
  • LAG Düsseldorf, 08.12.2011 - 11 Sa 852/11

    "Equal-Pay" in der Zeitarbeit auch für Forderungen vor Dezember 2010?

  • ArbG Düsseldorf, 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10

    Nach Ablauf einer tariflichen Ausschlussfrist besteht kein Anspruch eines

  • LAG Düsseldorf, 18.03.2013 - 9 Sa 1585/12

    Arbeitsentgelt (Equal Pay); Fehlender Vertrauensschutz des Verleihers

    Dies jedenfalls dann, wenn der Tarifvertrag zwischen den ursprünglichen Tarifvertragsparteien nach wie vor existiert (vgl. auch LAG Baden-Württemberg v. 27.08.2012 - 9 Sa 187/11, juris).

    Soweit demgegenüber teilweise darauf abgestellt wird, dass eine Berücksichtigung ausscheiden soll, weil diese Leistungen dazu dienten, besondere Aufwendungen abzugelten, ist diese Sichtweise abzulehnen (so aber LAG Baden-Württemberg v. 27.08.2012 - 9 Sa 187/11, juris; LAG Hamm v. 30.06.2011 - 8 Sa 387/11, juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11, juris).

    Jedenfalls die Beklagte hätte - da sie durch den unwirksamen Tarifvertrag keine Abweichung vom Grundsatz der Lohngleichheit erreichen konnte - den Arbeitsvertrag nicht entsprechend abgeschlossen (so auch LAG Niedersachen v. 28.11.2012 - 2 Sa 76/12, juris; LAG Düsseldorf v. 21.06.2012 - 13 Sa 319/12, juris; LAG Hamm v. 29.02.2012 - 3 Sa 889/11, juris; LAG Baden-Württemberg v. 27.08.2012 - 9 Sa 187/11, juris).

  • LAG Düsseldorf, 11.03.2013 - 9 Sa 30/13

    Arbeitsentgelt (Equal Pay); Vertrauensschutz des Verleihers bei Unklarheit der

    Dies jedenfalls dann, wenn der Tarifvertrag zwischen den ursprünglichen Tarifvertragsparteien nach wie vor existiert (vgl. auch LAG Baden-Württemberg v. 27.08.2012 - 9 Sa 187/11, juris).

    Soweit demgegenüber teilweise darauf abgestellt wird, dass eine Berücksichtigung ausscheiden soll, weil diese Leistungen dazu dienten, besondere Aufwendungen abzugelten, ist diese Sichtweise abzulehnen (so aber LAG Baden-Württemberg v. 27.08.2012 - 9 Sa 187/11, juris; LAG Hamm v. 30.06.2011 - 8 Sa 387/11, juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11, juris).

    Jedenfalls die Beklagte hätte - da sie durch den unwirksamen Tarifvertrag keine Abweichung vom Grundsatz der Lohngleichheit erreichen konnte - den Arbeitsvertrag nicht entsprechend abgeschlossen (so auch LAG Niedersachen v. 28.11.2012 - 2 Sa 76/12, juris; LAG Düsseldorf v. 21.06.2012 - 13 Sa 319/12, juris; LAG Hamm v. 29.02.2012 - 3 Sa 889/11, juris; LAG Baden-Württemberg v. 27.08.2012 - 9 Sa 187/11, juris).

  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Die materielle Rechtskraft der im Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG getroffenen Entscheidung wirkt bis zu einer wesentlichen Änderung der entscheidungserheblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse" (so wörtlich LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.08.2012, 9 Sa 187/11 unter Hinweis auf BAG, Beschluss vom 06.06.2000, 1 ABR 21/99 sowie BAG, Beschluss vom 23.05.2012, 1 AZB 58/11 und weiter bereits LArbG Halle (Saale), Beschluss vom 02.11.2011, 4 Ta 130/11).
  • LAG Köln, 16.01.2013 - 3 Sa 744/12

    Arbeitsentgelt; Anspruch auf equal pay; Verjährung; Arbeitsvertragliche

    Andere Landesarbeitsgerichte stellen für den Beginn der Ausschlussfrist auf das Datum des grundlegenden BAG-Beschlusses vom 14.12.2010 ab (z.B. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.08.2012 - 9 Sa 187/11; LAG Thüringen, Urteil vom 31.05.2012 - 6 Sa 327/11; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11).
  • LAG München, 13.03.2013 - 10 Sa 960/12

    Equal-pay, Ausschlussfristen

    Sowohl pauschal erstattete Fahrtkosten (LAG Baden-Württemberg 27. August 2012 - 9 Sa 187/11 - Rn. 89, juris; LAG Berlin-Brandenburg 20. September 2011 - 7 Sa 1318/11 - Rn. 46, aaO; LAG Hamm 30. Juni 2011 - 8 Sa 387/11 - Rn. 13, LAGE TVG § 4 Ausschlussfrist Nr. 58) als auch die Übernachtungskosten (Ulber AÜG 4. Aufl. 2011 § 1 Rn. 73 mwN) stellen einen mit dem "equal-pay-Anspruch" nicht vergleichbaren Aufwendungsersatz nach § 670 BGB (analog) dar.
  • LAG Niedersachsen, 28.11.2012 - 2 Sa 76/12

    Differenzlohnklage eines Leiharbeitnehmers aufgrund Nichtigkeit der von der

    Existiert weiter ein Tarifvertrag zwischen den ursprünglichen Tarifvertragsparteien, die wie hier namentlich in der Verweisungsklausel genannt sind, kann das Hinzukommen weiterer Tarifverträge mit anderen Tarifvertragsparteien nicht dazu führen, dass auch diese von der Bezugnahmeklausel erfasst werden (vgl. LAG Baden-Württemberg, 27. August 2012 - 9 Sa 187/11 - juris).
  • LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 4 Sa 1541/12

    Anspruch überlassener Arbeitnehmer auf "Equalpay"; Berücksichtigung einer

    Diese hatte gerade keinen Entgeltcharakter, insbesondere stellte sie kein verschleiertes Arbeitseinkommen dar (vgl. dazu auch BAG 13.03.2013, a.a.O.; LAG Baden-Württemberg 27.08.2012 - 9 Sa 187/11).
  • LAG Köln, 19.12.2012 - 13 Sa 673/12

    Equal-pay; CGZPO/AMP-TVe; Ausschlussfristen

    Fahrtkostenerstattung und Verpflegungsmehraufwand dienen dem Ausgleich der vom Arbeitnehmer im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis gemachten Aufwendungen und werden unabhängig von der konkreten Arbeitsleistung gezahlt (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg 27.08.2012 - 9 Sa 187/11;LAG Hamm 30.06.2011 - 8 Sa 387/11; LAG Berlin-Brandenburg 20.09.2011- 7 Sa 1318/11).
  • LAG München, 06.03.2013 - 10 Sa 829/12

    Equal-pay-Anspruch und pauschalierter Aufwendungsersatz

    Sowohl die pauschal erstatteten Fahrtkosten (LAG Baden-Württemberg 27. August 2012 - 9 Sa 187/11 - Rn. 89, juris; LAG Berlin-Brandenburg 20. September 2011 - 7 Sa 1318/11 - Rn. 46, aaO; LAG Hamm 30. Juni 2011 - 8 Sa 387/11 - Rn. 13, LAGE TVG § 4 Ausschlussfrist Nr. 58) als auch die Übernachtungskostenpauschale (Ulber AÜG 4. Aufl. 2011 § 1 Rn. 73 mwN) stellen einen mit dem "equal-pay-Anspruch" nicht vergleichbaren Aufwendungsersatz nach § 670 BGB (analog) dar.
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