Rechtsprechung
LG Dortmund, 04.05.2000 - 9 T 49/00 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Dortmund, 27.12.1999 - 260 IK 46/99
- LG Dortmund, 27.01.2000 - 9 T 49/00
- OLG Köln, 31.03.2000 - 2 W 66/00
- LG Dortmund, 04.05.2000 - 9 T 49/00
- OLG Köln, 22.11.2000 - 2 W 149/00
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 22.11.2000 - 2 W 149/00
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von Unterhalt aus …
Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 23.06.2000 gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 04.05.2000 - 9 T 49/2000 LG Dortmund - wird als unzulässig verworfen.
Rechtsprechung
LG Dortmund, 27.01.2000 - 9 T 49/00 |
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Verfahrensgang
- AG Dortmund, 27.12.1999 - 260 IK 46/99
- LG Dortmund, 27.01.2000 - 9 T 49/00
- OLG Köln, 31.03.2000 - 2 W 66/00
- LG Dortmund, 04.05.2000 - 9 T 49/00
- OLG Köln, 22.11.2000 - 2 W 149/00
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 31.03.2000 - 2 W 66/00 Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 22. Februar 2000 gegen den Beschluß der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 27. Januar 2000 - 9 T 49/00 - wird zugelassen.
2. Auf die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 22. Februar 2000 wird der Beschluß der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 27. Januar 2000 - 9 T 49/00 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 10. Januar 2000 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Dortmund vom 27. Dezember 1999 - 260 IK 46/99 - an das Landgericht Dortmund zurückverwiesen.