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   VGH Hessen, 27.06.1991 - 9 TG 1258/91   

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VGH Hessen, 27.06.1991 - 9 TG 1258/91 (https://dejure.org/1991,6390)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.06.1991 - 9 TG 1258/91 (https://dejure.org/1991,6390)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - 9 TG 1258/91 (https://dejure.org/1991,6390)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus VGH Hessen, 27.06.1991 - 9 TG 1258/91
    Eine höhere Bemessung wäre nur dann geboten, wenn die Regelsatzleistungen nicht geeignet wären, den Besonderheiten des Einzelfalles zu genügen, wenn mithin ein laufender Bedarf vorläge, der von der typisierten Bedarfsberechnung der Regelsätze nicht erfaßt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1966, V C 29.66, FEVS Band 14, S. 243, 250; st. Rspr. des Senats, zuletzt: Beschluß vom 24. April 1991, 9 UE 2390/90).
  • BVerwG, 25.01.1988 - 5 B 96.87

    Revisionsrechtliche Bedeutsamkeit der Frage der Statthaftigkeit einer typisierten

    Auszug aus VGH Hessen, 27.06.1991 - 9 TG 1258/91
    Da es jedoch dem einzelnen Träger der Sozialhilfe, also auch der Antragsgegnerin, verwehrt ist, unter Mißachtung der Festsetzung durch die zuständige Landesbehörde eine höhere Regelsatzleistung zu gewähren (BVerwG Beschluß vom 25. Januar 1988, 5 B 96.87, NDV 1988, 284), muß es bei dem Regelsatz verbleiben, den die Antragsgegnerin in die Bedarfsberechnung bei der Antragstellerin eingestellt hat.
  • VGH Hessen, 26.01.1988 - 9 UE 858/84
    Auszug aus VGH Hessen, 27.06.1991 - 9 TG 1258/91
    Daß dieser Erlaß im Zusammenhang mit den Empfehlungen des Deutschen Vereins eine geeignete sachverständige Hilfe für die Beantwortung der Frage; welches Krankheitsbild in welcher Höhe eine Krankenkostzulage erforderlich macht, hat der Senat schon mehrfach entschieden (vgl. Urteil vom 26. Januar 1988, 9 UE 858/84, FEVS Bd. 37, 451; Beschluß vom 16. Mai 1990, 9 TP 185/90).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    In der Praxis und Rechtsprechung zur früheren Parallelvorschrift des § 23 Abs. 4 BSHG fanden die Empfehlungen des DV allgemein Anwendung (vgl OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Oktober 2003 - 12 LA 385/03 - FEVS 55, 359; OVG NRW, Urteil vom 20. Juni 2000 - 22 A 285/98 - DVBl 2001, 580 = ZFSH/SGB 2001, 602; VGH Hessen, Beschluss vom 27. Juni 1991 - 9 TG 1258/91 - FEVS 42, 265 = info also 1991, 200; Adolph in Linhart/Adolph, SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Stand Januar 2008, § 30 SGB XII RdNr 14; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 15. Aufl 1997, § 23 RdNr 34; Wenzel in Fichtner, BSHG, 1999, § 23 RdNr 23).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - L 2 SO 4920/09

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - unangemessene Heizkosten -

    Eine drohende Stromsperre erfüllt grundsätzlich die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB XII. Bereits in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu § 15a Bundessozialhilfegesetz (BSHG) war anerkannt, dass eine unmittelbar drohende oder bereits erfolgte Sperrung der Energiezufuhr aufgrund Energiekostenrückständen als eine dem drohenden Verlust der Wohnung vergleichbare Notlage anzusehen ist, weil die Versorgung mit Energie nach den heutigen Lebensverhältnissen in Deutschland zum sozialhilferechtlich anerkannten Mindeststandard gehört (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. April 1999 - 24 A 4785/97 - FEVS 51, 89; Hess. VGH, Beschluss vom 27. Juni 1991 - 9 TG 1258/91 - FEVS 42, 265; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.07.2005 - L 1 B 7/05 SO ER; zu § 22 Abs. 5 SGB II vgl. Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, § 22 Rn. 158; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl. § 22 Rn. 105).Solange die Untersagung des AG Lahr Bestand hat, ist die Klägerin aber nicht mit dem Verlust der Stromversorgung bedroht.
  • VGH Hessen, 25.05.1992 - 9 TG 2803/91

    Sozialhilfe: Umfang einmaliger Leistungen; Teilnahme am Kabelfernsehen;

    Der bisher von der Antragsgegnerin als Ausgleich des Mehraufwands angesetzte Monatsbetrag von 154, 00 DM ist jedoch zu niedrig bemessen, wie der Senat bereits in seinem der Antragsgegnerin bekannten Beschluß vom 27. Juni 1991 (9 TG 1258/91) entschieden hat.

    Er hat sich dabei zunächst daran orientiert, daß die Kosten für Nahrungsmittel in Zwei-Personen-Haushalten von Renten- und Sozialhilfeempfängern von 1973 bis 1986 um 51 % gestiegen sind (Beschluß des Senats vom 27. Juni 1991, 9 TG 1258/91 unter Hinweis auf den Lehr- und Praxiskommentar zum Bundessozialhilfegesetz a.a.O. § 23 Rdnr. 28).

  • LSG Hessen, 17.05.2010 - L 9 AS 69/09

    Arbeitslosengeld II - Darlehen wegen Stromschulden und Stromsperre -

    Bereits in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu § 15a Bundessozialhilfegesetz (BSHG) war erkannt, dass eine unmittelbar drohende oder bereits erfolgte Sperrung der Energiezufuhr aufgrund Energiekostenrückständen als eine dem drohenden Verlust der Wohnung vergleichbare Notlage anzusehen ist, weil die Versorgung mit Energie nach den heutigen Lebensverhältnissen in Deutschland zum sozialhilferechtlich anerkannten Mindeststandard gehört (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. April 1999 - 24 A 4785/97 - FEVS 51, 89; Hess. VGH, Beschluss vom 27. Juni 1991 - 9 TG 1258/91 - FEVS 42, 265).
  • LSG Sachsen, 26.01.2006 - L 3 B 299/05 AS-ER

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Bemessung des Mehrbedarfs für kostenaufwändige

    Diese Beträge sind jedoch entsprechend der Veränderung der Regelsätze für Alleinstehende/Haushaltsvorstände jährlich fortzuschreiben (so bereits grundlegend Hessischer VGH vom 27.06.1991 - 9 TG 1258/91 - Info Also 1991, 200; sowie Kalhorn in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand 3/2005, Rdnr. 29 zu § 21; Kruse in: Kruse/Reinhardt/Winkler, SGB II, Rdnr. 13 zu § 2; Lang in: Spellbrink/Eicher SGB II, Rdnr. 66 zu § 21; Hofmann in: LPK-SGB II, Rdnr. 27 zu § 21; Behrend in: jaris Praxiskomm.-SGB II Rdnr. 45 zu § 21; sowie bereits die Empfehlungen des Deutschen Vereins [DV 97, 31]).
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