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   VGH Hessen, 25.05.1992 - 9 TG 2803/91   

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https://dejure.org/1992,2324
VGH Hessen, 25.05.1992 - 9 TG 2803/91 (https://dejure.org/1992,2324)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.05.1992 - 9 TG 2803/91 (https://dejure.org/1992,2324)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Mai 1992 - 9 TG 2803/91 (https://dejure.org/1992,2324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Abs 2 BSHG, § 12 BSHG, § 23 Abs 4 Nr 2 BSHG
    Sozialhilfe: Umfang einmaliger Leistungen; Teilnahme am Kabelfernsehen; Krankenkostzulage; Anpassung des Mehrbedarfs an die gestiegenen Lebenshaltungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 12 § 21 Abs. 2 § 23 Abs. 4 Nr. 2
    Sozialhilferecht: Umfang der einmaligen Leistung, Notwendiger Lebensunterhalt und Kabelfernsehen, Krankenkostenzulagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 489 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 27.06.1991 - 9 TG 1258/91

    Zum Mehrbedarf für Krankenkost bei Diabetes mellitus

    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.1992 - 9 TG 2803/91
    Der bisher von der Antragsgegnerin als Ausgleich des Mehraufwands angesetzte Monatsbetrag von 154, 00 DM ist jedoch zu niedrig bemessen, wie der Senat bereits in seinem der Antragsgegnerin bekannten Beschluß vom 27. Juni 1991 (9 TG 1258/91) entschieden hat.

    Er hat sich dabei zunächst daran orientiert, daß die Kosten für Nahrungsmittel in Zwei-Personen-Haushalten von Renten- und Sozialhilfeempfängern von 1973 bis 1986 um 51 % gestiegen sind (Beschluß des Senats vom 27. Juni 1991, 9 TG 1258/91 unter Hinweis auf den Lehr- und Praxiskommentar zum Bundessozialhilfegesetz a.a.O. § 23 Rdnr. 28).

  • VGH Hessen, 26.01.1988 - 9 UE 858/84
    Auszug aus VGH Hessen, 25.05.1992 - 9 TG 2803/91
    Der Senat hat die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe (Kleinere Schriften Nr. 48, 2. unveränderte Auflage 1976) sowie den darauf beruhenden Erlaß des Hessischen Sozialministers vom 27. November 1975 (StAnz. 1976, 22) in ständiger Rechtsprechung als geeignete sachverständige Hilfe bei der Beurteilung betrachtet, für welches Krankheitsbild und in welcher angemessenen Höhe ein Mehrbedarf für kostenaufwendigere Ernährung nach § 23 Abs. 4 Nr. 2 BSHG anzuerkennen ist (vgl. Urteil vom 26. Januar 1988, 9 UE 858/84, FEVS 37, 451 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2008 - L 25 B 1731/08

    Einstweilige Anordnung; Eilbedürftigkeit; Mehrbedarf für kostenaufwändigere

    So legen die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 1. Oktober 2008 (3., völlig neu bearbeitete Auflage 2008) keinen anderen Schluss nahe, die eine geeignete sachverständige Hilfe bei der Beurteilung ernährungsbedingter Mehrbedarfe sind (etwa Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. Mai 1992 - 9 TG 2803/91 -, rech. bei juris) und die für eine Laktoseintoleranz sowie die bei der Antragstellerin diagnostizierten Allergien gerade keinen ernährungsbedingten Mehrbedarf vorsehen, und dies selbst dann, wenn - etwa auch im Hinblick auf eine früher bei der Antragstellerin diagnostizierte Hypertonie und Hyperlipidämie - Vollkosternährung angezeigt wäre.
  • OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7031/96

    Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für einen Kabelanschluß; Zimmerantenne

    Nicht für richtig hält der Senat allerdings die Erwägung, ein Kabelanschluß gehöre deshalb nicht zum notwendigen Lebensunterhalt, weil die damit verbundenen Kosten durch den Einbau einer Sperrdose vermieden werden könnten (so HessVGH, Beschl. v. 25.5.1992 - 9 TG 2803/91 -, FEVS Bd. 43 S. 414 = FamRZ 1993 S. 489 ).
  • SG Dresden, 02.11.2005 - S 34 AS 999/05
    Im Hinblick auf diese erheblich zurückliegende Empfehlung erscheint es sachgerecht, auf der Basis der Empfehlungen des Deutschen Vereins aufbauend und unter Berücksichtigung der seither eingetretenen Preisentwicklung die Beträge für kostenaufwendigere Ernährung fortzuschreiben (so auch Hess. VGH, FamRZ 1993, 489).
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