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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2007 - 9 Ta 270/07   

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https://dejure.org/2007,4441
LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2007 - 9 Ta 270/07 (https://dejure.org/2007,4441)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.12.2007 - 9 Ta 270/07 (https://dejure.org/2007,4441)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 9 Ta 270/07 (https://dejure.org/2007,4441)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen vernünftiger Gründe als Voraussetzung für die Geltendmachung mehrerer Ansprüche in getrennten Verfahren durch einen beigeordneten Rechtsanwalt; Wahrnehmung einer kostengünstigen Rechtsverfolgung als Pflicht eines beigeordneten Rechtsanwalts; Möglichkeit der ...

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3 Satz 1; ; RVG § 33 Abs. 3 Satz 3; ; RVG § 46; ; RVG § 46 Abs. 1; ; RVG § 54; ; RVG § 55; ; RVG § 55 Abs. 1; ; RVG § 56 Abs. 2; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 55 Abs. 1
    Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Anwalts bei Geltendmachung mehrerer Ansprüche in getrennten Verfahren - Verpflichtung zu kostengünstiger Rechtsverfolgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 532
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG München, 09.02.2007 - 10 Ta 193/05

    Prozesskostenhilfe - Pflicht zur kostensparenden Prozessführung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2007 - 9 Ta 270/07
    Der Einwand hingegen, es seien vermeidbare Kosten verursacht worden, betrifft ausschließlich die Höhe der durch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe entstandenen Kosten und ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu erledigen (ebenso LAG Berlin, 27.04.2006 - 17 Ta (KOST) 6012/06; LAG Schleswig-Holstein, 16.03.1999 - 4 Ta 147/98; LAG München, 09.02.2007 - 10 Ta 193/05; OLG Stuttgart, 03.07.2001 - 8 W 87/01 - MDR 2002, 117 f.).

    Durch die Geltendmachung von Ansprüchen in getrennten Verfahren entstandene Mehrkosten sind zu erstatten, wenn für diese Verfahrensgestaltung vernünftige Gründe vorgelegen haben (vgl. LAG München, 09.02.2007 aaO.; Zöller/Herget, aaO.).

  • OLG Stuttgart, 03.07.2001 - 8 W 87/01

    Notwendigkeit / Mehrere Prozesse - Bindung an Kostentitel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2007 - 9 Ta 270/07
    Der Einwand hingegen, es seien vermeidbare Kosten verursacht worden, betrifft ausschließlich die Höhe der durch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe entstandenen Kosten und ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu erledigen (ebenso LAG Berlin, 27.04.2006 - 17 Ta (KOST) 6012/06; LAG Schleswig-Holstein, 16.03.1999 - 4 Ta 147/98; LAG München, 09.02.2007 - 10 Ta 193/05; OLG Stuttgart, 03.07.2001 - 8 W 87/01 - MDR 2002, 117 f.).
  • LAG Berlin, 27.04.2006 - 17 Ta 6012/06

    Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Verfolgung mehrerer Kündigungsklagen im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2007 - 9 Ta 270/07
    Der Einwand hingegen, es seien vermeidbare Kosten verursacht worden, betrifft ausschließlich die Höhe der durch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe entstandenen Kosten und ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu erledigen (ebenso LAG Berlin, 27.04.2006 - 17 Ta (KOST) 6012/06; LAG Schleswig-Holstein, 16.03.1999 - 4 Ta 147/98; LAG München, 09.02.2007 - 10 Ta 193/05; OLG Stuttgart, 03.07.2001 - 8 W 87/01 - MDR 2002, 117 f.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.03.1999 - 4 Ta 147/98

    Bewilligung der Prozeßkostenhilfe; Prüfung der Notwendigkeit von der Partei bzw.

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2007 - 9 Ta 270/07
    Der Einwand hingegen, es seien vermeidbare Kosten verursacht worden, betrifft ausschließlich die Höhe der durch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe entstandenen Kosten und ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu erledigen (ebenso LAG Berlin, 27.04.2006 - 17 Ta (KOST) 6012/06; LAG Schleswig-Holstein, 16.03.1999 - 4 Ta 147/98; LAG München, 09.02.2007 - 10 Ta 193/05; OLG Stuttgart, 03.07.2001 - 8 W 87/01 - MDR 2002, 117 f.).
  • BAG, 17.02.2011 - 6 AZB 3/11

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    aa) Allerdings wird die Frage, ob ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur kostengünstigen Rechtsverfolgung Mutwilligkeit iSv. § 114 Satz 1 ZPO begründet (vgl. LAG Baden-Württemberg 27. November 2009 - 1 Ta 19/09 -; LAG Schleswig-Holstein 3. Februar 2010 - 2 Ta 206/09 -; LAG Köln 11. Juli 2008 - 11 Ta 185/08 -) oder dieser Verstoß erst im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 55 Abs. 1 RVG zu berücksichtigen ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 19. Dezember 2007 - 9 Ta 270/07 - MDR 2008, 532; LAG Schleswig-Holstein 16. März 1999 - 4 Ta 147/98 -; LAG München 15. Juli 2009 - 10 Ta 386/08 - JurBüro 2010, 26) in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet.
  • LAG München, 15.07.2009 - 10 Ta 386/08

    Prozesskostenhilfe - Pflicht zur kostensparenden Prozessführung auch bei mehreren

    Welche Kosten zu erstatten sind, wird nicht im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, sondern erst im Kostenfestsetzungsverfahren entschieden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532; LAG Berlin MDR 2006, 1438; OLG Stuttgart MDR 2002, 117).

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

  • LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08

    Keine Kostenerstattung aus der Staatskasse bei Auftei-lung von Anträgen auf

    Welche Kosten zu erstatten sind, wird nicht im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, sondern erst im Kostenfestsetzungsverfahren entschieden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532; LAG Berlin MDR 2006, 1438; OLG Stuttgart MDR 2002, 117).

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

  • LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung -

    Welche Kosten zu erstatten sind, wird nicht im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, sondern erst im Kostenfestsetzungsverfahren entschieden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532 ; LAG Berlin MDR 2006, 1438 ; OLG Stuttgart MDR 2002, 117).

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532 ; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

  • LAG München, 17.07.2012 - 10 Ta 281/11

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung -

    Welche Kosten zu erstatten sind, wird nicht im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, sondern erst im Kostenfestsetzungsverfahren entschieden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532 ; LAG Berlin MDR 2006, 1438 ; OLG Stuttgart MDR 2002, 117).

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532 ; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

  • SG Berlin, 27.01.2011 - S 127 SF 9411/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der Gebühr bei

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).
  • LAG Sachsen, 15.04.2010 - 4 Ta 55/10

    Korrektur rechtsmissbräuchlicher Kostensteigerung im Prozesskostenhilfeverfahren;

    Welche Kosten zu erstatten sind, wird nicht im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, sondern erst im Kostensetzungsverfahren entschieden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532 ; LAG Berlin MDR 2006, 1438 ; OLG Stuttgart MDR 2002, 117).

    Er hätte daher die Verfahrensgestaltung wählen müssen, bei der die geringsten Kosten angefallen wären, es sei denn, es hätten vernünftige Gründe vorgelegen, die eine andere Verfahrensgestaltung gerechtfertigt hätten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532 ; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 482).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2010 - 9 Ta 218/10

    Prozesskostenhilfe - Ablehnung wegen Mutwilligkeit

    Für die Geltendmachung mehrerer Ansprüche in getrennten Verfahren müssen vernünftige Gründe bestehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.12.2007, 9 Ta 270/07).

    Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass selbst bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe ein weitergehender Anspruch auf Vergütungsfestsetzung der Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht in Betracht gekommen wäre, da die Verpflichtung zur kostensparenden Prozessführung jedenfalls im Vergütungsfestsetzungsverfahren hätte berücksichtigt werden müssen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.12.2007, 9 Ta 270/07-, vgl. auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.03.1999, 4 Ta 147/98).

  • OLG Koblenz, 17.07.2014 - 7 WF 355/14

    Verfahrenskostenhilfe: Umfang der Bewilligung; Einwand der unnötigen

    Es ist deshalb richtig, dass der Einwand, es seien unnötige Kosten verursacht worden, ausschließlich die Höhe der festzusetzenden Kosten betrifft und die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für beide Anträge den Einwand, unnötig Kosten verursacht zu haben, im Festsetzungsverfahren nicht ausschließt (vgl. LAG RP BeckRS 2008, 51720; OLG Hamm BeckRS 2013, 18764 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 07.02.2011 - 14 Ta 510/10

    Mutwillige Rechtsverfolgung durch Zahlungsklage bei unterlassener

    Ob im Rahmen der Festsetzung der Vergütung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin aus der Landeskasse gemäß § 49, § 55 RVG im vorliegenden Fall ein Verstoß gegen den Grundsatz kostensparender Verfahrensführung Berücksichtigung finden kann, d.h. ob die Geltendmachung mehrerer Ansprüche in getrennten Verfahren sachlich nicht gerechtfertigt und deshalb nicht erforderlich war und deswegen eine Vergütung nur auf der Grundlage der addierten Gegenstandswerte beider Verfahren erfolgen kann, ist vorliegend nicht zu entscheiden, sondern bleibt dem Festsetzungsverfahren vorbehalten (vgl. dazu im Einzelnen LAG Rheinland-Pfalz, 19.Dezember 2007, 9 Ta 270/07, MDR 2008, 532; LAG München, 9. Februar2007, 10 Ta 193/05, AGS 2009, 36; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rn. 727 a).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 2 Ta 140/10

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - Rechtsverfolgung weiterer Ansprüche durch

  • SG Berlin, 17.12.2013 - S 180 SF 7504/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Vertretung in

  • LAG Hessen, 14.11.2011 - 13 Ta 372/11

    Kostenerstattung - Mutwilligkeit - Prozesskostenhilfe

  • SG Berlin, 09.02.2011 - S 127 SF 4101/10

    Streit um Höhe der Kostenerstattung im Erinnerungsverfahren

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.12.2010 - 2 Ta 172/10

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - PKH für getrennte Verfahren

  • LAG Hessen, 15.10.2012 - 13 Ta 303/12

    Kostenfestsetzung - Mutwilligkeit - Prozesskostenhilfe; Kostenfestsetzung -

  • LAG Hessen, 02.11.2011 - 13 Ta 369/11

    Kostenerstattung - Mutwilligkeit - Prozesskostenhilfe

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2010 - 10 Ta 247/10

    Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung - Vierratengrenze

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