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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.12.1998 - 9 U 103/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4315
OLG Köln, 01.12.1998 - 9 U 103/98 (https://dejure.org/1998,4315)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.12.1998 - 9 U 103/98 (https://dejure.org/1998,4315)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 1998 - 9 U 103/98 (https://dejure.org/1998,4315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 Nr. 1c

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 468
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.10.1983 - IVa ZR 51/82

    Begriff des Sturmschadens; Entschädigungspflicht für einen Lawinenschaden

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1998 - 9 U 103/98
    Dazu muß die Klägerin einen Lebenssachverhalt darlegen, aus dem sich ergibt, daß die Naturgewalt, hier in Form des behaupteten Sturmes, einzige oder letzte Ursache für den eingetretenen Schaden gewesen ist, also eine andere Unfallursache, hier etwa überhöhte Geschwindigkeit bei Aquaplaning oder ein Fahrfehler des Zeugen L., ausscheidet (vgl. hierzu BGH NJW 1984, 369 = VersR 1984, 28 sowie Prölss/Mar-tin/Knappmann, VVG, 26. Auflage 1998, § 12 AKB Rdnr. 38).
  • LG Bochum, 21.04.2015 - 9 S 204/14

    Teilkasko muss für kaputte Elektronik nach Hineinfahren in tiefe Wasserfläche

    (OLG Hamburg, Urteil vom 29.6.1971, Az. 7 U 142/70; OLG Stuttgart, Urteil vom 18.10.1973, Az. 10 U 83/73; auch OLG Hamm, Urteil vom 15.6.1988, Az. 20 U 261/87; LG Chemnitz, Urteil vom 19.3.2004, Az. 6 S 98/02 mit Anmerkung Rixecker, ZfS 2004, 325; so im Ergebnis wohl auch OLG Köln, Urteil vom 1.12.1998, Az. 9 U 103/98).
  • BGH, 26.04.2006 - XII ZR 154/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Räumungsklage

    (OLG Hamburg, Urteil vom 29.6.1971, Az. 7 U 142/70; OLG Stuttgart, Urteil vom 18.10.1973, Az. 10 U 83/73; auch OLG Hamm, Urteil vom 15.6.1988, Az. 20 U 261/87; LG Chemnitz, Urteil vom 19.3.2004, Az. 6 S 98/02 mit Anmerkung Rixecker, ZfS 2004, 325; so im Ergebnis wohl auch OLG Köln, Urteil vom 1.12.1998, Az. 9 U 103/98).
  • AG Bremen, 16.01.2015 - 7 C 323/14

    Versicherungsschutz für Fahrzeugschaden durch herabfallenden Ast einen Tag nach

    Versicherungsschutz gegen Unfallschäden, die von Naturgewalten mitverursacht worden sind, bietet allein die Vollkaskoversicherung" (OLG Hamm, Urt.v. 15. Juni 1988, NJW-RR 1989, S. 26 f.; vgl. auch OLG Köln, Urt.v. 1. Dezember 1998, NJW-RR 1999, S. 468; AG Krefeld, Urteil vom 25. Juni 2010 - 6 C 456/09 -, juris; LG Rostock, Urteil vom 25. Juli 2003 - 3 O 421/02 -, juris; vgl. aber auch zu den entsprechenden Regelungen in Österreich: OGH, Urt.v. 23.05.2013, VersR 2014, S. 483 f.).
  • LG Bochum, 07.11.2014 - 4 O 252/12

    Nachweis des bedingungsgemäßen Versicherungsfalles bzgl. Entwendung i.R.d.

    Der Versicherungsnehmer, der eine Beschädigung seines Fahrzeugs durch unmittelbare Einwirkung eines Sturms behauptet, muss einen Lebenssachverhalt darlegen und beweisen, aus dem sich ergibt, dass der Sturm die einzige oder letzte Ursache für den eingetretenen Schaden gewesen ist, also eine andere Unfallursache ausscheidet (OLG Köln, Urteil vom 01.12.1998 - 9 U 103/98, NVersZ 1999, 485).
  • LG Düsseldorf, 25.01.2002 - 20 S 287/00
    Eine solche unmittelbare Einwirkung liegt jedoch nur dann vor, wenn der Sturm die einzige oder letzte Ursache für den Schaden war (vgl. BGH VersR 1984, Seite 28; OLG Hamm NJW-RR 1989, Seite 26; OLG Köln NJW-RR 1999, Seite 468; Prölss/Martin, VVG, § 12 AKB Rn. 38).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 9 U 103/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,16799
OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 9 U 103/98 (https://dejure.org/1998,16799)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.1998 - 9 U 103/98 (https://dejure.org/1998,16799)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 1998 - 9 U 103/98 (https://dejure.org/1998,16799)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 800
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.12.1995 - III ZR 34/95

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine Maklerklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 9 U 103/98
    Danach haben die Bekl. nicht nur den Kaufpreis zu zahlen, sondern schlechthin diejenigen Leistungen zu erbringen, die dem Erstkäufer nach dem Kaufvertrag oblegen hätten (vgl. LM Nr. 4 zu § 505 BGB , BI. 1; BGH NJW 1996, 654, 655 = MittRhNotK 1996, 320 ).

    Eine Ausnahme ergibt sich nur insoweit, als nach § 505 Abs. 2 BGB nur "der Kauf" zwischen den Vorkaufsberechtigten und den Vorkaufsverpflichteten zustande kommt, daß die Bekl. als Vorkaufsberechtigte also solche Bestimmungen des Kaufvertrages nicht verpflichten, die wesensgemäß nicht zum Kaufvertrag gehören und sich darin als Fremdkörper darstellen (vgl. BGH LM Nr. 4 zu § 505 BGB , BI. 2; BGH NJW 1996, 654, 655 = MittRhNotK 1996, 320 ).

    Bestimmungen über die Verteilung der Maklerkosten können daher, wenn sich diese Kosten, wie vorliegend, im üblichen Rahmen halten, in der Regel nicht als Fremdkörper im Kaufvertrag angesehen werden; sie gehören vielmehr normalerweise wesensmäßig zum Kaufvertrag (vgl. BGH NJW 1996, 654, 655 = MittRhNotK 1996, 320 ).

  • BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97

    Anspruch des Maklers aus dem Grundstückskaufvertrag; Einwand der Verflechtung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 9 U 103/98
    Die von den Bekl. herangezogene Entscheidung BGH NJW 1998, 1552 = MittRhNotK 1998, 170 ist nicht einschlägig, weil sie sich nicht über das hier maßgebliche Problem der Auswirkungen der Ausübung eines Vorkaufsrechts auf eine im Grundstückskaufvertrag vereinbarte Maklerprovision verhält.
  • BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98

    Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 9 U 103/98
    2. Erbrecht - Zur Erbschaftsannahme und deren Anfechtung (BayObLG, Beschluß vom 11.1. 1999 - 1Z BR 113/98 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Demharter, München) BGB §§ 119; 1943; 1954; 2077 1. Zur Unwirksamkeit einer erbvertraglichen Verfügung zugunsten des Ehegatten, wenn im Zeitpunkt des Erbfalls ein Scheidungsverfahren anhängig ist.
  • LG Düsseldorf, 02.12.2015 - 5 O 124/15

    Vorkaufsausübung droht: Nachteilige Vertragsänderung ist unverbindlich!

    Dies gilt auch dann, wenn der Mieter das ihm gesetzlich eingeräumte Vorkaufsrecht gemäß § 577 BGB ausübt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.1998, 9 U 103/98, eingestellt in Juris).
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   OLG Hamm, 04.12.1998 - 9 U 103/98   

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OLG Hamm, 04.12.1998 - 9 U 103/98 (https://dejure.org/1998,37975)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.1998 - 9 U 103/98 (https://dejure.org/1998,37975)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 1998 - 9 U 103/98 (https://dejure.org/1998,37975)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 19.02.2004 - 9 W 41/02

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer bei schlechten Lichtverhältnissen

    Diese Erwartungen werden im Wesentlichen durch das äußere Erscheinungsbild der Gefahrenquelle und ihrer Umgebung sowie die erkennbare Verkehrsbedeutung und Verkehrsbestimmung des Unfallbereichs geprägt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urt. v. 04.12.1998 - 9 U 103/98 = OLGR 1999, 135).
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