Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.04.1999 - 9 U 14/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 09.11.1998 - 4 O 493/98
- OLG Hamm, 27.04.1999 - 9 U 14/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78
Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.1999 - 9 U 14/99
Diese Verpflichtung ist in der Regel auf diejenigen Risiken beschränkt, die der Besucher des Tierparks bei zu erwartender Eigensorgfalt nicht ohne weiters selbst erkennen kann oder auf die er sich nicht ohne weiteres einzustellen vermag (vgl. BGH VersR 1979, 1055).
- OLG Hamm, 08.12.2000 - 9 U 112/00
Verkehrssicherungspflichten der öffentlichen Hand zum Schutz des Radfahrverkehrs …
Das gilt aber regelmäßig nur dann, wenn die Gefahrenquelle entweder generell geeignet ist, besonders schwere Gesundheitsschäden herbeizuführen [Senat U. v. 27.04.1999 (9 U 14/99) ZfS 1999, 414] oder bei erkennbaren, nicht qualifizierten Gefahrenquellen dann, wenn schon leichte Unaufmerksamkeiten generell geeignet sind, erhebliche Schäden zu verursachen [Senat U. v. 15.09.1998 (9 U 110/98) ZfS 1999, 140 = OLGR 1999, 29].