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   OLG Hamm, 22.09.2000 - 9 U 210/99   

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https://dejure.org/2000,23574
OLG Hamm, 22.09.2000 - 9 U 210/99 (https://dejure.org/2000,23574)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.09.2000 - 9 U 210/99 (https://dejure.org/2000,23574)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. September 2000 - 9 U 210/99 (https://dejure.org/2000,23574)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 02.10.1985 - 13 U 27/85
    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2000 - 9 U 210/99
    Eine rechtswidrige Eigentumsverletzung durch Beschädigung der zwei 10-KV-Kabel und einer Kommunikationsleitung liegt nach § 823 Abs. 1 BGB vor, da Versorgungsleitungen Scheinbestandteile der Grundstücke sind, durch die sie geführt werden und - auch bei der Verlegung im Boden - nicht zu wesentlichen Bestandteilen der betreffenden Grundstücke werden, § 95 BGB (BGH NJW 1968, 2331; OLG Köln VersR 1987, 513).

    Die gleichen Erkundigungs- und Sicherungspflichten bestehen aber dann, wenn Anhaltspunkte für die Möglichkeit vorliegen, daß unterirdisch verlegte Versorgungsleitungen vorhanden sind (BGH VersR 1985, 1147; OLG Köln VersR 1987, 513; Staudinger-Hager a.a.O.; Schulze VersR 1998, 12, 14).

  • BGH, 20.04.1971 - VI ZR 232/69

    Tiefbauunternehmer - Versorgungsleitung - Bauarbeiten - Bagger - Unterirdisch -

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2000 - 9 U 210/99
    Für Tiefbauarbeiten an öffentlichen Straßen ist allgemein anerkannt, daß sich der Unternehmer über die Lage von Versorgungsleitungen Gewißheit verschaffen muß, bevor er mit seinen Arbeiten beginnt, und zwar regelmäßig durch Einsichtnahme in Verlegepläne des Versorgungsunternehmens (BGH NJW 1971, 1313/1314).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 118/84

    Sorgfaltspflicht von Tiefbauunternehmern; Mitverantwortlichkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2000 - 9 U 210/99
    Die gleichen Erkundigungs- und Sicherungspflichten bestehen aber dann, wenn Anhaltspunkte für die Möglichkeit vorliegen, daß unterirdisch verlegte Versorgungsleitungen vorhanden sind (BGH VersR 1985, 1147; OLG Köln VersR 1987, 513; Staudinger-Hager a.a.O.; Schulze VersR 1998, 12, 14).
  • OLG Köln, 20.12.1991 - 19 U 98/91

    Kabelschäden bei Erdarbeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2000 - 9 U 210/99
    Der Grund für die hohen Anforderungen an den Unternehmer, sich Gewißheit über die Verlegung von Versorgungsleitungen im Boden zu verschaffen liegt darin, daß öffentliche Verkehrsflächen regelmäßig auch zu diesem Zwecke genutzt werden (vgl. BGH a.a.O.; OLG Köln NJW-RR 1992, 983, 984; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 126/92

    Sorgfaltspflichten eines Tiefbauunternehmers zur Vermeidung von Schäden an

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2000 - 9 U 210/99
    Der Grund für die hohen Anforderungen an den Unternehmer, sich Gewißheit über die Verlegung von Versorgungsleitungen im Boden zu verschaffen liegt darin, daß öffentliche Verkehrsflächen regelmäßig auch zu diesem Zwecke genutzt werden (vgl. BGH a.a.O.; OLG Köln NJW-RR 1992, 983, 984; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22).
  • BGH, 20.09.1968 - V ZR 55/66
    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2000 - 9 U 210/99
    Eine rechtswidrige Eigentumsverletzung durch Beschädigung der zwei 10-KV-Kabel und einer Kommunikationsleitung liegt nach § 823 Abs. 1 BGB vor, da Versorgungsleitungen Scheinbestandteile der Grundstücke sind, durch die sie geführt werden und - auch bei der Verlegung im Boden - nicht zu wesentlichen Bestandteilen der betreffenden Grundstücke werden, § 95 BGB (BGH NJW 1968, 2331; OLG Köln VersR 1987, 513).
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   OLG Celle, 03.05.2000 - 9 U 210/99   

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OLG Celle, 03.05.2000 - 9 U 210/99 (https://dejure.org/2000,47615)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.05.2000 - 9 U 210/99 (https://dejure.org/2000,47615)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 9 U 210/99 (https://dejure.org/2000,47615)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.12.2011 - 12 O 2095/11

    Verkehrssicherungspflicht bei automatischen Eingangstüren

    Ein Kunde muss immer damit rechnen, dass sich eine automatische Schiebetür auch einmal nicht öffnet oder nach dem Öffnen wieder schließt, sobald eine andere Person hindurch gegangen ist (vgl. OLG Celle , Urt. v. 03.05.2000 - 9 U 210/99, juris).
  • LG Arnsberg, 20.12.2013 - 3 S 114/13

    Bestehen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung durch die Gestaltung der

    Damit, dass sich eine automatische Glasschiebetür einmal nicht öffnet, muss ein Kunde immer rechnen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 03.05.2000, Az. 9 U 210/99, zitiert bei Juris).
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