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   OLG Köln, 20.01.2020 - I-9 U 233/19   

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https://dejure.org/2020,7627
OLG Köln, 20.01.2020 - I-9 U 233/19 (https://dejure.org/2020,7627)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.01.2020 - I-9 U 233/19 (https://dejure.org/2020,7627)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2020 - I-9 U 233/19 (https://dejure.org/2020,7627)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2020 - 9 U 233/19
    Die erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Laufe des Verfahrens stellt ein erledigendes Ereignis dar, und zwar unabhängig davon, ob die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs schon vor Rechtshängigkeit eingetreten ist oder danach (vgl. BGH, Urt. v. 27.01.2010, - VIII ZR 58/09 -, NJW 2010, 2422 ff. in juris Rn. 26-29).

    Bei der Frage, ob ein erledigendes Ereignis vorliegt, ist allein auf den objektiven Eintritt des Ereignisses und nicht auf die Frage einer subjektiven Verantwortlichkeit abzustellen; auf Billigkeitserwägungen kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (BGH, Urt. v. 27.01.2010, - VIII ZR 58/09 -, NJW 2010, 2422 ff. in juris Rn. 30 m.w.N., BGH, Urt. v. 13.05.1993, - 1ZR 113/91 -, NJW-RR 1993, 1319).

    Billigkeitsgesichtspunkte können zwar im Rahmen einer nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung gemäß § 91 a ZPO Bedeutung erlangen, sofern sich der Beklagte - wie hier - der Erledigungserklärung der Klägerin anschließt (BGH, Urt. v. 27.01.2010, - VIII ZR 58/09 -, NJW 2010, 2422 ff. in juris Rn. 30 a.E.).

  • BGH, 19.02.2014 - IV ZR 163/13

    Prämienzahlungsklage der privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung:

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2020 - 9 U 233/19
    Gegen eine automatische Beendigung einer privaten Krankenversicherung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherungsnehmers spricht auch, dass nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung aufgrund der fehlenden Massezugehörigkeit des privaten Krankenversicherungsvertrags und der aus ihm folgenden Rechte und Pflichten dem Insolvenzverwalter die Befugnis zur Kündigung eines solchen Versicherungsvertrags fehlt (BGH, Urt. v. 19.02.2014, - IV ZR 163/13 -, NJW-RR 2014, 452 ff. in juris Rn. 22; OLG Frankfurt, Urt. v. 24.04.2013, - 7 U 142/12 -, VersR 2013, 990 ff. in juris Rn. 28 a.E.).

    Im Falle der Mehrfachversicherung haften die Versicherer nach dem auch in der privaten Krankenversicherung gemäß § 194 I S. 1 VVG anwendbaren § 78 I VVG als Gesamtschuldner, so dass der Versicherungsnehmer oder der Versicherte die Leistung nur einmal verlangen kann und gegen den anderen Versicherer keinen Anspruch mehr hätte (vgl. BGH, Urt. v. 19.02.2014, - IV ZR 163/13 -, NJW-RR 2014, 452 ff. in juris Rn. 21).

  • BGH, 19.12.2013 - V ZR 96/13

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts: Einordnung einer Entziehungsklage

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2020 - 9 U 233/19
    Gegen eine automatische Beendigung einer privaten Krankenversicherung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherungsnehmers spricht auch, dass nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung aufgrund der fehlenden Massezugehörigkeit des privaten Krankenversicherungsvertrags und der aus ihm folgenden Rechte und Pflichten dem Insolvenzverwalter die Befugnis zur Kündigung eines solchen Versicherungsvertrags fehlt (BGH, Urt. v. 19.02.2014, - IV ZR 163/13 -, NJW-RR 2014, 452 ff. in juris Rn. 22; OLG Frankfurt, Urt. v. 24.04.2013, - 7 U 142/12 -, VersR 2013, 990 ff. in juris Rn. 28 a.E.).

    Im Falle der Mehrfachversicherung haften die Versicherer nach dem auch in der privaten Krankenversicherung gemäß § 194 I S. 1 VVG anwendbaren § 78 I VVG als Gesamtschuldner, so dass der Versicherungsnehmer oder der Versicherte die Leistung nur einmal verlangen kann und gegen den anderen Versicherer keinen Anspruch mehr hätte (vgl. BGH, Urt. v. 19.02.2014, - IV ZR 163/13 -, NJW-RR 2014, 452 ff. in juris Rn. 21).

  • OLG Dresden, 17.07.2018 - 5 W 629/18

    Abgrenzung von einseitiger und übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2020 - 9 U 233/19
    Eine Kostenentscheidung zu Lasten des Beklagten ist aber unter diesen Umständen dann angezeigt, wenn er den Kläger durch die unterbliebene Verjährungseinrede in den Prozess hineinlaufen lässt (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 17.07.2018, - 5 W 629/18 -, MDR 2018, 1215 f. in juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2013 - 7 U 142/12

    Krankenversicherungsbeiträge als Neuverbindlichkeiten weder Insolvenzforderungen

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2020 - 9 U 233/19
    Gegen eine automatische Beendigung einer privaten Krankenversicherung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherungsnehmers spricht auch, dass nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung aufgrund der fehlenden Massezugehörigkeit des privaten Krankenversicherungsvertrags und der aus ihm folgenden Rechte und Pflichten dem Insolvenzverwalter die Befugnis zur Kündigung eines solchen Versicherungsvertrags fehlt (BGH, Urt. v. 19.02.2014, - IV ZR 163/13 -, NJW-RR 2014, 452 ff. in juris Rn. 22; OLG Frankfurt, Urt. v. 24.04.2013, - 7 U 142/12 -, VersR 2013, 990 ff. in juris Rn. 28 a.E.).
  • OLG Köln, 14.03.2017 - 20 W 3/17

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung aufgrund Erhebung

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2020 - 9 U 233/19
    Ein im Rahmen dieser Billigkeitsentscheidung zu würdigender Gesichtspunkt ist die Geltendmachung einer bereits verjährten Forderung durch die Klägerseite, die grundsätzlich damit rechnen muss, dass der Prozessgegner die Einrede der Verjährung erhebt und der Anspruch deshalb nicht mehr durchsetzbar ist (OLG Köln, Beschluss v. 14.03.2017, - 20 W 3/17 -, NJW 2017, 2922 f. in juris Rn. 2).
  • BGH, 13.05.1993 - I ZR 113/91

    Titelschutz für Rundfunksendungen - Erledigung der Hauptsache im

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2020 - 9 U 233/19
    Bei der Frage, ob ein erledigendes Ereignis vorliegt, ist allein auf den objektiven Eintritt des Ereignisses und nicht auf die Frage einer subjektiven Verantwortlichkeit abzustellen; auf Billigkeitserwägungen kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (BGH, Urt. v. 27.01.2010, - VIII ZR 58/09 -, NJW 2010, 2422 ff. in juris Rn. 30 m.w.N., BGH, Urt. v. 13.05.1993, - 1ZR 113/91 -, NJW-RR 1993, 1319).
  • LG Saarbrücken, 16.09.2022 - 13 S 94/22

    Säumniszuschläge bei einem im Notlagentarif geführten privaten

    Ist der Versicherungsnehmer insolvent und ohne Arbeitseinkommen, kann er den Versicherungsvertrag zudem nach § 205 Abs. 2 VVG beenden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20. Januar 2020, I-9 U 233/19, RuS 2020, 220).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.02.2020 - I-9 U 233/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10163
OLG Köln, 19.02.2020 - I-9 U 233/19 (https://dejure.org/2020,10163)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.02.2020 - I-9 U 233/19 (https://dejure.org/2020,10163)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - I-9 U 233/19 (https://dejure.org/2020,10163)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    InsO § 38
    Restschuldbefreiung lässt nach Insolvenzeröffnung fällig gewordene Prämienansprüche eines privaten Krankenversicherers unberührt

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf rückständige und zuerkannte Krankenversicherungsprämien Restschuldbefreiungsbeschluss für den Versicherten Fälligkeit von Prämienansprüchen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2020, 439
  • VersR 2020, 629
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 15.07.2015 - 20 U 234/14

    Ansprüche einer privaten Krankheitskostenversicherung auf Zahlung der Prämien in

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2020 - 9 U 233/19
    Der Beklagte verkennt, dass die Insolvenzmasse nur für Forderungen der Insolvenzgläubiger und für Masseverbindlichkeiten haftet (OLG Hamm, Urt. v. 15.07.2015, - 20 U 234/14 -, RuS 136 ff. in juris Rn. 17), dem privaten Krankenversicherungsvertrag sowie den daraus folgenden Rechten und Pflichten aber die Massezugehörigkeit fehlt (BGH, Urt. v. 19.02.2014, - IV ZR 163/13 -, VersR 2014, 452 ff. in juris Rn. 22) und die Klägerin nicht Insolvenzgläubigerin i.S.d. § 87 InsO ist (OLG Hamm, Urt. v. 15.07.2015, - 20 U 234/14 -, RuS 136 ff. in juris Rn. 18).

    Dies setzt aber voraus, dass der anspruchsbegründende Tatbestand vor der Verfahrenseröffnung materiell-rechtlich abgeschlossen war (OLG Hamm, Urt. v. 15.07.2015, - 20 U 234/14 -, RuS 2016 136 ff. in juris Rn. 18 m.w.N.; MK/Ehricke, InsO, 3. Aufl. 2013, § 38 Rn. 16).

    Wenn aber der Grund der Forderung als Gegenleistung für künftige Leistungen des anderen Teils stets von neuem zur Entstehung gelangt, so sind nur die Ansprüche begründet, deren Gegenleistung vor Verfahrenseröffnung schon erbracht ist (OLG Hamm, Urt. v. 15.07.2015, - 20 U 234/14 -, RuS 2016 136 ff. in juris Rn. 18; MK/Ehricke, InsO, 3. Aufl. 2013, § 38 Rn. 19).

    Dagegen handelt es sich bei den - auch hier erst - nach Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Versicherungsprämien weder um Insolvenzforderungen noch um Masseverbindlichkeiten mangels Erfüllungsverlangens des Insolvenzverwalters zur Masse, sondern vielmehr um Neuverbindlichkeiten (OLG Hamm, Urt. v. 15.07.2015, - 20 U 234/14 -, RuS 2016 136 ff. in juris Rn. 18-20; OLG Frankfurt, Urt. v. 24.04.2013, - 7 U 142/12 -, VersR 2013, 990 ff. in juris Rn. 20/22-25).

  • BGH, 19.02.2014 - IV ZR 163/13

    Prämienzahlungsklage der privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung:

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2020 - 9 U 233/19
    Der Beklagte verkennt, dass die Insolvenzmasse nur für Forderungen der Insolvenzgläubiger und für Masseverbindlichkeiten haftet (OLG Hamm, Urt. v. 15.07.2015, - 20 U 234/14 -, RuS 136 ff. in juris Rn. 17), dem privaten Krankenversicherungsvertrag sowie den daraus folgenden Rechten und Pflichten aber die Massezugehörigkeit fehlt (BGH, Urt. v. 19.02.2014, - IV ZR 163/13 -, VersR 2014, 452 ff. in juris Rn. 22) und die Klägerin nicht Insolvenzgläubigerin i.S.d. § 87 InsO ist (OLG Hamm, Urt. v. 15.07.2015, - 20 U 234/14 -, RuS 136 ff. in juris Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2013 - 7 U 142/12

    Krankenversicherungsbeiträge als Neuverbindlichkeiten weder Insolvenzforderungen

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2020 - 9 U 233/19
    Dagegen handelt es sich bei den - auch hier erst - nach Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Versicherungsprämien weder um Insolvenzforderungen noch um Masseverbindlichkeiten mangels Erfüllungsverlangens des Insolvenzverwalters zur Masse, sondern vielmehr um Neuverbindlichkeiten (OLG Hamm, Urt. v. 15.07.2015, - 20 U 234/14 -, RuS 2016 136 ff. in juris Rn. 18-20; OLG Frankfurt, Urt. v. 24.04.2013, - 7 U 142/12 -, VersR 2013, 990 ff. in juris Rn. 20/22-25).
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