Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.07.2011 - 9 U 255/11 |
Volltextveröffentlichung
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)
Werbung mit Testurteil nur für tatsächlich getestete Produkte zulässig
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Testurteil in der Werbung darf sich nur auf tatsächlich getestete Produkte beziehen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Werbung mit Testurteil nur für tatsächlich getestete Produkte zulässig
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Werbung mit Testurteil nur für tatsächlich getestete Produkte zulässig -
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Qualitätsurteil der Stiftung Warentest - Werbung mit Testurteil nur für getestete Produkte
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Werbung mit Testurteil nur für tatsächlich getestete Produkte zulässig - Logo und Wertung der Stiftung Warentest darf nicht für ähnliche, jedoch nicht getestete Produkte gleichen Fabrikats verwendet werden
Verfahrensgang
- LG Mainz, 08.02.2011 - 10 KH O 65/10
- OLG Koblenz, 06.07.2011 - 9 U 255/11
- BGH, 09.02.2012 - I ZR 142/11
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 166/17
Irreführung durch Bewerbung eines Produkts mit einem Untersuchungsergebnis der …
Dies ergibt sich aus dem Urteil des OLG Koblenz vom 06.07.2011 im Verfahren 9 U 255/11, wonach ausweislich der Gründe zu Ziff. II die Stiftung Warentest die Klageerhebung durch die Verbraucherzentrale initiiert hatte.Dies gilt auch dann, wenn die Abweichung zwischen getestetem und beworbenen Produkt nur in der Größe liegt, wie z.B. bei Matratzen (s. OLG Koblenz, Urteil vom 06.07.2011, 9 U 255/11; Franz, Werbung mit Testergebnissen, WRP 2016, 439, 441).