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   OLG Brandenburg, 06.02.2013 - 9 UF 226/12   

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https://dejure.org/2013,1125
OLG Brandenburg, 06.02.2013 - 9 UF 226/12 (https://dejure.org/2013,1125)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.02.2013 - 9 UF 226/12 (https://dejure.org/2013,1125)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 9 UF 226/12 (https://dejure.org/2013,1125)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671
    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der Gesundheitsfürsorge auf die Kindesmutter bei im Übrigen aufrecht erhaltener gemeinsamer elterlicher Sorge, da das Kind zwar den Willen geäußert hat, beim Vater bleiben zu wollen, dieser aber Einfühlungsvermögen in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2013 - 9 UF 226/12
    Daneben ist der geäußerte Kindeswille ein Akt der Selbstbestimmung des Kindes als zur Selbstständigkeit erzogener und strebender Person (vgl. dazu BVerfG FamRZ 1981, 124; 2007, 1797; 2009, 1389 - jeweils zitiert nach juris), wobei diese zweite Funktion mit zunehmendem Alter, psychischer Reife und vernunftgemäßer Urteilsfähigkeit an Beachtlichkeit gewinnt.
  • BVerfG, 05.09.2007 - 1 BvR 1426/07

    Verfassungsrechtliche Gewährleistung des Elternrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2013 - 9 UF 226/12
    Daneben ist der geäußerte Kindeswille ein Akt der Selbstbestimmung des Kindes als zur Selbstständigkeit erzogener und strebender Person (vgl. dazu BVerfG FamRZ 1981, 124; 2007, 1797; 2009, 1389 - jeweils zitiert nach juris), wobei diese zweite Funktion mit zunehmendem Alter, psychischer Reife und vernunftgemäßer Urteilsfähigkeit an Beachtlichkeit gewinnt.
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2013 - 9 UF 226/12
    Vielmehr kann jedes von ihnen im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam sein für die Beurteilung, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (BGH FamRZ 2010, 1060).
  • OLG Frankfurt, 04.01.2022 - 7 UF 117/21

    Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Umzug

    Vielmehr kann jedes von ihnen im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - XII ZB 81/09 - juris Rn. 17 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 9 UF 226/12 - juris Rn. 26; KG, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 3 UF 201/10 - juris Rn. 24; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 10 UF 93/09 - juris Rn. 47 ff.).
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