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BVerwG, 06.09.2005 - 9 VR 21.05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Zulässigkeit der Antragstellung nur bei gleichzeitiger Einlegung der mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen; Ausnahmemöglichkeit unter Beachtung der Rechtsschutzgarantie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 09.05.2019 - 4 VR 1.19
Thüringen scheitert mit Eilantrag gegen SuedLink
Sein Begehren ist auf die Vornahme einer Verfahrenshandlung im Rahmen des derzeit laufenden Bundesfachplanungsverfahrens gerichtet und unterfällt damit § 44a Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. September 2005 - 9 VR 21.05 - juris für eine Verfahrenshandlung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens). - BVerwG, 06.11.2019 - 4 A 2.19
Verpflichtung der Bundesnetzagentur zur Berücksichtigung des eingebrachten …
Sein Begehren ist auf die Vornahme einer Verfahrenshandlung im Rahmen des derzeit laufenden Bundesfachplanungsverfahrens gerichtet und unterfällt damit § 44a Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. September 2005 - 9 VR 21.05 - juris für eine Verfahrenshandlung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens). - VG Augsburg, 03.03.2008 - Au 7 K 06.111
Konkurrierende, sich gegenseitig ausschließende Kraftwerksprojekte; parallel …
Dementsprechend ist es auch unzulässig, die Fortführung eines Verfahrens mit Rechtsbehelfen zu erzwingen (vgl. zum Fall der Untersagung eines Anhörungstermins im Planfeststellungsverfahren: BVerwG vom 6.9.2005, Az.: 9 VR 21/05 - Juris -); vielmehr kann diesbezüglich nur der Anspruch auf die Sachentscheidung selbst geltend gemacht werden, wofür gegebenenfalls - siehe oben - eine Untätigkeitsklage zur Verfügung steht (vgl. Schoch u.a., VwGO, RdNr. 14 zu § 44a).