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   OLG Karlsruhe, 28.11.2018 - 9 W 26/18   

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https://dejure.org/2018,49439
OLG Karlsruhe, 28.11.2018 - 9 W 26/18 (https://dejure.org/2018,49439)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.11.2018 - 9 W 26/18 (https://dejure.org/2018,49439)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. November 2018 - 9 W 26/18 (https://dejure.org/2018,49439)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 Ziff 4 Buchst b ArbGG, § 17a GVG
    Rechtswegzuständigkeit: Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und einer branchenspezifischen Pensionskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 4 b ; GVG § 17 a
    Rechtsweg für Ansprüche gegen den BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 373
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 26.06.2018 - 6 W 36/18

    Rechtswegeröffnung: Klage eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Zahlung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2018 - 9 W 26/18
    Der Senat folgt in rechtlicher Hinsicht den Entscheidungen des Kammergerichts Berlin vom 22.06.2001 (Versicherungsrecht 2003, 1194) und vom 26.06.2018 - 6 W 36/18 -, zitiert nach Juris.

    Denn dann wäre die einschränkende Formulierung in § 87 Abs. 1 Ziffer 8 Betriebsverfassungsgesetz ("deren Wirkungsbereich ... beschränkt ist") für den speziellen Bereich der Mitbestimmung nicht erforderlich (ebenso KG Berlin, Beschluss vom 26.06.2018, a. a. O.; anders wohl BAG NZA 2015, 221; vgl. zu dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts jedoch die kritische Kommentierung von Matthießen, jurisPR-ArbR 9/2014 Anm. 5).

  • BAG, 05.12.2013 - 10 AZB 25/13

    Rechtsweg - Sozialeinrichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2018 - 9 W 26/18
    Der Senat weicht in den Gründen dieser Entscheidung von den Gründen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05.12.2013 (NZA 2014, 221) ab.
  • KG, 22.06.2001 - 6 W 127/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2018 - 9 W 26/18
    Der Senat folgt in rechtlicher Hinsicht den Entscheidungen des Kammergerichts Berlin vom 22.06.2001 (Versicherungsrecht 2003, 1194) und vom 26.06.2018 - 6 W 36/18 -, zitiert nach Juris.
  • BGH, 03.04.2019 - IV ZB 17/18

    Eröffnung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten bei Forderung von

    Denn bei dem Beklagten handelt es sich unabhängig davon nicht um eine Sozialeinrichtung im Sinne der genannten Bestimmung (so im Ergebnis auch BAG, Beschluss vom 14. November 2017 - 9 AS 8/17 Rn. 10 f., n.v.; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. November 2018 - 9 W 26/18, BeckRS 2018, 35911 Rn. 9 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 20 W 17/18, n.v.; KG VersR 2003, 1194 [juris Rn. 11]).

    Anders als die Beschwerdeerwiderung und das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 28. November 2018 - 9 W 26/18, BeckRS 2018, 35911 Rn. 14 f.) meinen, kommt es für die Anwendung des § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) ArbGG nach allem auch nicht auf Unterschiede zwischen dem Beklagten und einem Versicherungsunternehmen, das Direktversicherungen (vgl. § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG) anbietet, oder darauf an, dass die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen für den Kläger unter Kostengesichtspunkten vorteilhaft sein könnte.

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