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   VGH Bayern, 14.11.2005 - 9 ZB 04.2246   

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VGH Bayern, 14.11.2005 - 9 ZB 04.2246 (https://dejure.org/2005,66024)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.11.2005 - 9 ZB 04.2246 (https://dejure.org/2005,66024)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. November 2005 - 9 ZB 04.2246 (https://dejure.org/2005,66024)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Ansbach, 24.06.2008 - AN 4 K 06.03836

    Pflichtmitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk

    In ihrem schriftsätzlichen Vorbringen nahmen die Parteien ausdrücklich unter anderem Bezug auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. November 2005, Az. 9 ZB 04.2246, das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 26. November 2007, Az. M 3 K 06.3985, die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 17. März 2008, Az. RN 5 K 08.261 und Az. RN 5 K 07.804 sowie auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 2. Februar 2006, Az. Au 4 K 05.1077.

    Auch unter den genannten, bei der Klägerin vorliegenden besonderen Umständen ist es nicht als sachwidrig und ermessensfehlerhaft zu beanstanden, wenn die Satzung des Versorgungswerks für die Pflichtmitgliedschaft an die Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer in Bayern und damit an die entsprechende anwaltliche Berufstätigkeit in Bayern anknüpft, wie in Art. 22 Abs. 1, Art. 30 Abs. 1 VersoG vorgesehen, und wenn es die Satzung auch bei so genannten "älteren Neuzugängen", jedenfalls bei extremen Sonderfällen wie dem der Klägerin, bei dieser Regel belässt (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.11.1997, Az. 1 BvR 324/93, NJW-RR 1999, 134; speziell zum Gesichtspunkt des geringen Berufseinkommens: BayVerfGH, Entscheidung vom 4.8.1999, Az. Vf. 12-VII-97, BayVBl 2000, 239, Juris RdNr. 25, 26; im Übrigen auch BayVGH, Beschluss vom 14.11.2005, Az. 9 ZB 04.2246; BayVG München, Urteil vom 26.11.2007, Az. M 3 K 06.3985; BayVG Regensburg, Urteile vom 17.3.2008, Az. RN 5 K 07.804 und RN 5 K 08.261; BayVG Augsburg, Beschluss vom 2.2.2006, Az. Au 4 K 05.1077).

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem bereits erwähnten Beschluss vom 14. November 2005, Az. 9 ZB 04.2246, in einem ähnlichen Fall jedoch bereits erwähnt hat (vgl. Juris-Fassung RdNr. 16), wäre eine solche Konsequenz eines über Jahre hinweg nicht erreichten beruflichen Erfolgs jedoch ohnehin unvermeidlich, sie wäre nicht allein oder in erster Linie auf finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Beiträgen zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen zurückzuführen.

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2007 - 8 LA 29/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem monatlichen Mindestbeitrag zu einem

    Ob sich der zitierten bundesverwaltungsgerichtlichen Entscheidung weitergehend der Rechtssatz entnehmen lässt, dass es für atypische Fälle zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen und damit verfassungswidrigen Belastung ergänzend einer einzelfallbezogenen Härtefallregelung bedarf (in diesem Sinne VGH München, Beschl. v. 14.11.2005 - 9 ZB 04.2246 - juris), kann hier dahinstehen.
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2011 - 8 ME 173/11

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer künftig

    Ob sich der zitierten bundesverwaltungsgerichtlichen Entscheidung weitergehend der Rechtssatz entnehmen lässt, dass es für atypische Fälle zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen und damit verfassungswidrigen Belastung ergänzend einer einzelfallbezogenen Härtefallregelung bedarf (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 14.11.2005 - 9 ZB 04.2246 -, juris Rn. 16), kann hier dahinstehen.
  • VG Minden, 19.10.2007 - 7 K 2679/06

    Rechtmäßigkeit der Höhe der Versorgungsbeiträge eines niedergelassenen

    So zur Frage eines Beitrags zur Rechtsanwaltsversorgung, Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.11.2005 - 9 ZB 04.2246 -, veröffentlicht in JURIS.
  • VG München, 13.02.2014 - M 12 K 13.4954

    Pflichtversicherung; Patentanwältin; Staatsvertrag

    Für vereinzelte Härtefälle wegen unzureichenden Berufseinkommens ist keine generelle Absenkung von Beiträgen geboten (BayVGH B.v. 14.11.2005 - 9 ZB 04.2246 - juris).
  • VG München, 19.02.2009 - M 12 K 08.5524

    Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung; Pflichtmitgliedschaft; Befreiung;

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Anschluss an diese Entscheidung den nach bayerischem Landesrecht bestehenden - niedrigeren - Grundbeitrag in Höhe von einem Fünftel des Höchstbeitrags ebenfalls für mit höherrangigem Recht vereinbar gehalten (Beschluss vom 14. November 2005 - 9 ZB 04.2246).
  • VG München, 19.02.2009 - M 12 K 08.4663

    Beiträge zur Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung; Pflichtmitgliedschaft;

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Anschluss an diese Entscheidung den nach bayerischem Landesrecht bestehenden - niedrigeren - Grundbeitrag in Höhe von einem Fünftel des Höchstbeitrags ebenfalls für mit höherrangigem Recht vereinbar gehalten (Beschluss vom 14. November 2005 - 9 ZB 04.2246).
  • VG München, 16.09.2010 - M 12 K 10.536

    Erhebung des Grundbeitrages; Verfassungsmäßigkeit

    Für vereinzelte Härtefälle wegen unzureichenden Berufseinkommens ist keine generelle Absenkung des Grundbeitrages geboten (BayVGH v. 14.11.2005 - 9 ZB 04.2246).
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