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   BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 590/02   

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https://dejure.org/2003,2676
BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 590/02 (https://dejure.org/2003,2676)
BAG, Entscheidung vom 30.09.2003 - 9 AZR 590/02 (https://dejure.org/2003,2676)
BAG, Entscheidung vom 30. September 2003 - 9 AZR 590/02 (https://dejure.org/2003,2676)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Anspruch auf Altersteilzeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entfallen des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages bei Erreichen einer bestimmten Quote an Altersteilzeitregelungen; Berufung auf den Überforderungsschutz durch den Arbeitgeber; Berechnung der Quote unter Einbeziehung der nicht ...

  • Judicialis

    "Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit" der Chemischen Industrie in der Fassung vom 22. März 2000 (TV ATZ) § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeit - Tariflicher Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überforderungsschutz gegenüber dem Anspruch auf Altersteilzeit (Quotenregelung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 108, 36
  • BB 2004, 1396
  • DB 2004, 935
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 397/00

    Überforderungsschutz bei Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 590/02
    Soweit dies Rückwirkungen auf die Zusammensetzung der Belegschaft hat, liegt darin nur ein Reflex der Begrenzung des individuellen Anspruchs der Arbeitnehmer (Senat 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - BAGE 99, 60).

    Das spricht dagegen, dass die Tarifvertragsparteien auch andere Arbeitnehmergruppen bei der Berechnung der 5%-Quote unberücksichtigt lassen wollten (vgl. Senat 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - BAGE 99, 60).

    Der Gesetzgeber wollte mit den Regelungen, an die sich die Tarifvertragsparteien angelehnt haben, eine wirtschaftliche Überforderung des Arbeitgebers vermeiden, soweit Tarifverträge einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses begründen (vgl. Senat 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - BAGE 99, 60).

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 590/02
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine Verurteilung zum Abschluss eines rückwirkenden Vertrages ausgeschlossen ist (so unter der Geltung von § 306 BGB aF BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171; ebenso 14. November 2001 - 7 AZR 568/00 - BAGE 99, 326), oder ob sich die Rechtslage mit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in § 311a Abs. 1 BGB geändert hat (vgl. Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 2 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 590/02
    Untersagt ist ihm sowohl eine willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe als auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG 15. Mai 2001 - 1 AZR 672/00 - BAGE 99, 1).
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 606/98

    Vertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 590/02
    Dadurch ist eine entsprechende betriebliche Übung entstanden (vgl. zur Anwendung von Tarifverträgen auf Grund betrieblicher Übung BAG 19. Januar 1999 - 1 AZR 606/98 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 9 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 10).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01

    Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer

    Auszug aus BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 590/02
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine Verurteilung zum Abschluss eines rückwirkenden Vertrages ausgeschlossen ist (so unter der Geltung von § 306 BGB aF BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171; ebenso 14. November 2001 - 7 AZR 568/00 - BAGE 99, 326), oder ob sich die Rechtslage mit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in § 311a Abs. 1 BGB geändert hat (vgl. Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 2 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 105/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz

    Auszug aus BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 590/02
    Darin liegt kein unredliches Verhalten, mit dessen Hilfe gezielt Ansprüche anderer ausgeschlossen werden sollen (vgl. BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 105/01 - EzA NachwG § 2 Nr. 4).
  • BAG, 14.11.2001 - 7 AZR 568/00

    Tarifvertraglicher Einstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 590/02
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine Verurteilung zum Abschluss eines rückwirkenden Vertrages ausgeschlossen ist (so unter der Geltung von § 306 BGB aF BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171; ebenso 14. November 2001 - 7 AZR 568/00 - BAGE 99, 326), oder ob sich die Rechtslage mit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in § 311a Abs. 1 BGB geändert hat (vgl. Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 2 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 11/01

    Auskunftsklage des Arbeitgebers gegen Beschäftigungsgesellschaft

    Auszug aus BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 590/02
    Untersagt ist ihm sowohl eine willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe als auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG 15. Mai 2001 - 1 AZR 672/00 - BAGE 99, 1).
  • LAG Köln, 16.08.2002 - 12 Sa 499/02

    Abschluss eines Arbeitsteilzeitvertrages; Förderung von Altersteilzeit;

    Auszug aus BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 590/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. August 2002 - 12 Sa 499/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

    dd) Der Senat hat nicht darüber zu entscheiden, ob die tatsächliche Überschreitung der in § 3 Abs. 1 Nr. 3 1. Alt. iVm. § 7 Abs. 2 und 3 AltTZG bestimmten Überforderungsgrenze selbst als dringender betrieblicher Grund iSv. § 2 Abs. 3 TV ATZ und § 12 TV Soz zu verstehen ist, der den Arbeitgeber berechtigt, den Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags abzulehnen (offengelassen von Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 393/06 - Rn. 31 ff., AP ATG § 2 Nr. 8 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 24; 30. September 2003 - 9 AZR 590/02 -BAGE 108, 36, zu B I 2 b dd der Gründe).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

    Bereits beendete Altersteilzeitarbeitsverhältnisse sind nicht zu berücksichtigen (vgl. auch Senat 30. September 2003 - 9 AZR 590/02 -BAGE 108, 36).
  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07

    Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit - Anwendung der §§ 2, 3, 4, 6 TV

    Das schlägt auch auf die Auslegung der tarifvertraglichen Bestimmungen durch (vgl. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 35 ff., NZA-RR 2008, 547; 30. September 2003 - 9 AZR 590/02 - BAGE 108, 36, zu B I 2 b bb der Gründe).

    Ein zu hoher Anteil von Altersteilzeitarbeitnehmern im Verhältnis zu den anderen Arbeitnehmern kann zu einer wirtschaftlichen Überforderung des Arbeitgebers führen, soweit Tarifverträge einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags begründen (vgl. Senat 30. September 2003 - 9 AZR 590/02 - BAGE 108, 36, zu B I 2 b bb der Gründe; 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - BAGE 99, 60, zu II 1 b der Gründe).

  • LAG München, 13.01.2006 - 10 Sa 321/05

    Anspruch auf Alterszeit

    Dass der Vertragsschluss auf die Vergangenheit gerichtet ist, steht der Durchsetzung eines Anspruchs auf Abschluss eines Vertrages nach Streichung von § 306 BGB a. F. durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nicht mehr entgegen (vgl. BAG vom 27.04.2004 - 9 AZR 522/03; BAG vom 30.09.2003 - 9 AZR 590/02; Zwanziger RdA 2005, 236).

    Dabei kann zu Gunsten der Beklagten unterstellt werden, dass die 5 % - Quote bereits mit 48 Altersteilzeitverträgen überschritten ist und umgekehrt der Einwand des Klägers offen bleiben, dass die Beklagte in ihrer Liste Arbeitnehmer mitzählt, die überhaupt nicht dem Betrieb zuzuordnen sind, auf den es aber ankäme (vgl. BAG vom 30.09.2003 - 9 AZR 590/02).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2007 - 9 Sa 920/06

    Anspruch auf Altersteilzeit in der chemischen Industrie

    Hinzu kommt, dass die Tarifvertragsparteien sich an die Terminologie des § 3 Abs. 3 AltersteilzG angelehnt haben, dem die tarifliche Regelung inhaltlich entspricht (vgl. BAG 30.9.2003, -9 AZR 590/02-, EzA § 4 TVG Altersteilzit Nr. 8, I 2 b bb der Gründe).

    Damit sollen insbesondere Kleinbetriebe und Betriebe mit überdurchschnittlich vielen Arbeitnehmern geschützt werden (BT-Drucks. 13/4336 S. 18, vgl. BAG 30.9.2003, 9 AZR 590/02, EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 8).

  • BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 287/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - Begriff des versicherungspflichtigen

    a) Der Senat braucht nicht darüber zu entscheiden, ob die tatsächliche Überschreitung der in § 3 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 iVm. § 7 Abs. 2 und 3 AltTZG bestimmten Überforderungsgrenze selbst als dringender betrieblicher Grund iSv. § 2 Abs. 3 TV ATZ zu verstehen ist, der den Arbeitgeber berechtigt, den Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags abzulehnen (offengelassen von Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 42, BAGE 126, 264; 23. Januar 2007 - 9 AZR 393/06 - Rn. 31 ff., BAGE 121, 55; 30. September 2003 - 9 AZR 590/02 - zu B I 2 b dd der Gründe, BAGE 108, 36).
  • LAG München, 18.05.2011 - 5 Sa 1093/10

    Altersteilzeitantrag

    Die Gleichbehandlung knüpft nicht an einer Einzelentscheidung des Arbeitgebers an, sondern daran, dass dieser eine Gruppenbildung vornimmt und dabei entweder eine Gruppe sachwidrig bildet oder in sachwidriger Weise einen Arbeitnehmer aus einer Gruppe ausnimmt (BAG, Urteil vom 30.09.2003 - 9 AZR 590/02, DB 2004, S. 935).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - 2 Sa 155/20

    Anspruch auf Altersteilzeit - Tarifauslegung

    Allein aus dem von der Klägerin konkret angeführten Abschluss eines Vertrags im Jahr 2009 kann nicht auf eine Gruppenbildung geschlossen werden ( vgl. BAG 30. September 2003 - 9 AZR 590/02 - Rn. 71 und 72, juris ).
  • LAG München, 20.01.2006 - 8 Sa 1029/04

    Altersteilzeit

    Das Bundesarbeitsgericht habe sich in seinen Entscheidungen vom 18. September 2001 (9 AZR 397/00 - AP Nr. 3 zu § 3 AltersteilzeitG) und vom 30. September 2003 (9 AZR 590/02 - DB 2004, 935) mit dem Überforderungsschutz in § 3 Abs. 1 TV ATZ der Chemischen Industrie befasst, der dem Wortlaut des § 3 Abs. 1 AltersteilzeitG entspreche und sei dabei zu der Überzeugung gelangt, beim Überforderungsschutz handle es sich um eine negative Anspruchsvoraussetzung; der Arbeitnehmer habe nur dann einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages, wenn er die persönlichen Voraussetzungen hierfür erfülle und auch nach Abschluss seines Vertrages die als Überlastungsschutz bestimmte Grenze der Arbeitnehmer des Betriebs nicht überschritten werde.
  • LAG München, 03.11.2010 - 5 Sa 1021/09

    Altersteilzeit, Überlastquote, Stichtag, Gleichbehandlungsgrundsatz

    Die Gleichbehandlung knüpft nicht an Einzelentscheidungen des Arbeitgebers an, sondern daran, dass dieser eine Gruppenbildung vornimmt und dabei entweder eine Gruppe sachwidrig bildet oder in sachwidriger Weise einen Arbeitnehmer aus einer Gruppe ausnimmt (BAG vom 30.09.2003 - 9 AZR 590/02, DB 2004, 935).
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