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   BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 915/98   

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BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 915/98 (https://dejure.org/1999,17606)
BAG, Entscheidung vom 09.11.1999 - 9 AZR 915/98 (https://dejure.org/1999,17606)
BAG, Entscheidung vom 09. November 1999 - 9 AZR 915/98 (https://dejure.org/1999,17606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Anspruch auf einen der Urlaubsabgeltung entsprecheden Geldbetrag für einen zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch bei vorherigem in Verzug setzen des Arbeitgebers - Pflicht eines Arbeitnehmers zur ausdrücklichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 915/98
    Einen Rechtsverlust durch das Erlöschen des Urlaubsanspruchs am Jahresende bzw. am Ende des Übertragungszeitraums kann ein Arbeitnehmer nur vermeiden, wenn er vom Arbeitgeber rechtzeitig die Gewährung des ihm zustehenden Urlaubs verlangt (vgl. zuletzt BAG 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 21. September 1999 (- 9 AZR 705/98 - aaO) darauf hingewiesen, daß es im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitgebers liegt, den Arbeitnehmer vorsorglich freizustellen, um die Kumulation von Ansprüchen aus Annahmeverzugs- und Abgeltungsansprüchen zu verhindern.

  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 915/98
    Der Urlaubsanspruch des Klägers für 1995 war indessen aufgrund seiner Befristung bereits mit dem 31. Dezember 1995 erloschen (ständige Rechtsprechung des BAG seit 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 14 = EzA BUrlG § 7 Nr. 28).

    Die Abgeltung des Urlaubs nach § 7 Abs. 4 BUrlG soll dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Urlaub ermöglichen, obgleich er von seiner Arbeitspflicht nicht mehr freigestellt werden kann (BAG 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 - aaO; 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 18 = EzA BUrlG § 7 Nr. 34).

  • BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 376/95

    Urlaubsabgeltung für Erben

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 915/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - AP BUrlG § 1 Treueurlaub Nr. 1 = EzA BUrlG § 7 Nr. 40; 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 66; 19. November 1996 - 9 AZR 376/95 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 71 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 1) kann der Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er den Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§ 280 Abs. 1, § 284 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 BGB).
  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 915/98
    Die Abgeltung des Urlaubs nach § 7 Abs. 4 BUrlG soll dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Urlaub ermöglichen, obgleich er von seiner Arbeitspflicht nicht mehr freigestellt werden kann (BAG 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 - aaO; 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 18 = EzA BUrlG § 7 Nr. 34).
  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82

    Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 915/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - AP BUrlG § 1 Treueurlaub Nr. 1 = EzA BUrlG § 7 Nr. 40; 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 66; 19. November 1996 - 9 AZR 376/95 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 71 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 1) kann der Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er den Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§ 280 Abs. 1, § 284 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 BGB).
  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 915/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - AP BUrlG § 1 Treueurlaub Nr. 1 = EzA BUrlG § 7 Nr. 40; 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 66; 19. November 1996 - 9 AZR 376/95 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 71 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 1) kann der Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er den Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§ 280 Abs. 1, § 284 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 BGB).
  • LAG Hessen, 28.09.1998 - 11 Sa 268/98

    Schadensersatz für untergegangenen Urlaubsanspruch bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 915/98
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. September 1998 - 11 Sa 268/98 - aufgehoben.
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Dem entspreche, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der während eines Kündigungsschutzrechtsstreits Urlaub verlangt, Urlaub zu gewähren habe (vgl. BAG 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - zu II 2 b aa der Gründe; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 92, 299) .

    Die vorsorgliche Urlaubsgewährung liege im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitgebers, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (BAG 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - zu II 2 b bb der Gründe; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 c der Gründe, aaO) .

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Dem entspricht, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der während eines Kündigungsschutzrechtsstreits Urlaub verlangt, Urlaub zu gewähren hat (vgl. Senat 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - Rn. 15; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 17, BAGE 92, 299).

    Die vorsorgliche Urlaubsgewährung liegt im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitgebers, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - Rn. 18; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 19, BAGE 92, 299).

  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Verzug des

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass die Erhebung einer Kündigungsschutzklage regelmäßig nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt hat (vgl. BAG 18. September 2001 - 9 AZR 571/00 - zu II 2 a aa der Gründe ; 18. Januar 2000 - 9 AZR 803/98 - zu I 2 a der Gründe; 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - zu II 2 b aa der Gründe; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 b und c der Gründe, BAGE 92, 299; 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 79, 92) .
  • LAG Hamm, 02.03.2016 - 6 Sa 787/15
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass die Erhebung einer Kündigungsschutzklage regelmäßig nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt hat (BAG 18. September 2001 - 9 AZR 571/00 - zu II 2 a aa der Gründe; BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 803/98 - zu I 2 a der Gründe; BAG 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - zu II 2 b aa der Gründe; BAG 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 b und c der Gründe; BAG 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 570/00

    Erholungsurlaub - Geltendmachung - Kündigungsschutzklage - Übertragung

    Da der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, Urlaub nachträglich auf Zeiten des Annahmeverzugs anzurechnen, kann er nur mit einer vorsorglichen Festlegung des Urlaubs nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 BUrlG die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsansprüchen vermeiden ( vgl. auch BAG 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - nv. ).
  • ArbG Dortmund, 29.03.2012 - 6 Ca 4596/11

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei vorsorglicher Freistellung unter Anrechnung auf

    Dem entspricht, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der während eines Kündigungsschutzrechtsstreits Urlaub verlangt, Urlaub zu gewähren hat (vgl. BAG, 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - Rn. 15; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 17, BAGE 92, 299).

    Die vorsorgliche Urlaubsgewährung liegt im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitgebers, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (BAG, 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - Rn. 18; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 19, BAGE 92, 299).

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 571/00

    Erholungsurlaub - Geltendmachung - Kündigungsschutzklage - Übertragung

    Da der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, Urlaub nachträglich auf Zeiten des Annahmeverzugs anzurechnen, kann er nur mit einer vorsorglichen Festlegung des Urlaubs nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 BUrlG die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsansprüchen vermeiden (vgl. auch BAG 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - nv.).
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 652/00
    Da der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, Urlaub nachträglich auf Zeiten des Annahmeverzugs anzurechnen, kann er nur mit einer vorsorglichen Festlegung des Urlaubs nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 BUrIG die Kumulation von Annahme verzugs- und Urlaubsansprüchen vermeiden {vgl. auch BAG 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 -nv.).
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 573/00
    Da der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, Urlaub nachträglich auf Zeiten des Annahmeverzugs anzurechnen, kann er nur mit einer vorsorglichen Festlegung des Urlaubs nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 BUrIG die Kumulation von Annahme verzugs- und Urlaubsansprüchen vermeiden {vgl. auch BAG 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - nv.).
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 580/00
    Da der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, Urlaub nachträglich auf Zeiten des Annahmeverzugs anzurechnen, kann er nur mit einer vorsorglichen Festlegung des Urlaubs nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 BUrIG die Kumulation von Annahme verzugs- und Urlaubsansprüchen vermeiden (vgl. auch BAG 9. November 1999 - 9 AZR 915/98-nv.).
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 651/00
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