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   BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 10.88   

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BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 10.88 (https://dejure.org/1988,4889)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.1988 - 9 C 10.88 (https://dejure.org/1988,4889)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 1988 - 9 C 10.88 (https://dejure.org/1988,4889)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestrafung - Politische Verfolgung - Staatsschutzvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 10.88
    Zur Frage, ob in einer Bestrafung nach Art. 141, 142 des Türkischen Strafgesetzbuches eine politische Verfolgung liegt (wie Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258).

    Aus diesen, die Annahme einer Verfolgungsgefahr rechtfertigenden Feststellungen ergibt sich zugleich, daß es sich bei den exilpolitischen Tätigkeiten des Klägers in der Bundesrepublik um die Fortführung eines bereits in der Türkei nach außen in Erscheinung getretenen Engagements für die kurdische Sache handelt, das auf einer festen, in der Schulzeit des Klägers wurzelnden politischen Überzeugung beruht, so daß dem geltend gemachten Asylanspruch nicht etwa die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - BVerfG - 2 BvR 1058/85 - (BVerfGE 74, 51) entgegenstehen, denen der Senat seit dem Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258) folgt.

    Nur in dem letztgenannten Fall liegt eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG vor (vgl. zuletzt Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - a.a.O. S. 264).

    Nach den Grundsätzen der Entscheidung vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (a.a.O.), die dem Berufungsgericht freilich bei Erlaß seines Urteils nicht bekannt sein konnte, kommt es für die Beurteilung, ob Bestrafungen aufgrund von Staatsschutzvorschriften auf die Unterdrückung politischer Überzeugungen abzielen, wesentlich darauf an, ob die Staatsschutzbestimmungen im Wege freier Meinungsäußerung eine geistige Auseinandersetzung zwischen den durch sie geschützten staatlichen Prinzipien und den ihnen nicht entsprechenden Ideen zulassen.

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 10.88
    Aus diesen, die Annahme einer Verfolgungsgefahr rechtfertigenden Feststellungen ergibt sich zugleich, daß es sich bei den exilpolitischen Tätigkeiten des Klägers in der Bundesrepublik um die Fortführung eines bereits in der Türkei nach außen in Erscheinung getretenen Engagements für die kurdische Sache handelt, das auf einer festen, in der Schulzeit des Klägers wurzelnden politischen Überzeugung beruht, so daß dem geltend gemachten Asylanspruch nicht etwa die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - BVerfG - 2 BvR 1058/85 - (BVerfGE 74, 51) entgegenstehen, denen der Senat seit dem Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258) folgt.
  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87

    Staatsschutzstrafrecht - Politische Verfolgung

    Die pauschale Bezugnahme auf dieses Gutachten ersetzt eine vom Tatsachengericht selbst vorzunehmende, revisionsgerichtlich nachprüfbare und hinreichend verläßliche Wiedergabe und Interpretation ausländischer Strafrechtsnormen einschließlich ihrer Anwendung in der Praxis nicht (vgl. BVerfGE 76, 143 ; Urteil vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 10.88 -).
  • VGH Hessen, 25.02.1991 - 12 UE 2106/87

    Zur Anerkennung eines türkischen Asylberechtigten wegen der Betätigung für die

    Die politische Überzeugung wird deshalb dann in asylerheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit Mitteln des Strafrechts auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des Einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine -- mit der Staatsraison nicht übereinstimmende -- politische Meinung nicht "für sich behält", sondern sie nach außen bekundet und sich mit ihr Dritten gegenüber "hören läßt" und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. BVerwG, 19.05.1987 -- 9 C 184.86 --, a.a.O.; BVerwG, 19.05.1987 -- 9 C 198.86 --, a.a.O.; BVerwG, 26.07.1988 -- 9 C 10.88 --; BVerwG, 30.08.1988 -- 9 C 14.88 --, BVerwGE 80, 136 = EZAR 201 Nr. 15; BVerwG, 08.02.1989 -- 9 C 29.87 --; BVerwG, 12.12.1989 -- 9 C 39.88 --).
  • VGH Hessen, 24.01.1994 - 12 UE 200/91

    Zur Lage der Kurden in der Türkei - insbesondere zum Bestehen einer inländischen

    Die politische Überzeugung wird deshalb dann in asyl- erheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit Mitteln des Strafrechts auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des Einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine - mit der Staatsraison nicht übereinstimmende - politische Meinung nicht "für sich behält", sondern sie nach außen bekundet und sich mit ihr Dritten gegenüber "hören läßt" und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86 -, a.a.O.; BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 198.86 -, a.a.O.; BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 10.88 - BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88 -, BVerwGE 80, 136 = EZAR 201 Nr. 15 = NVwZ 1989, 472 = InfAuslR 1989, 66; BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87 - BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 39.88 -).
  • VGH Hessen, 17.08.1992 - 12 UE 2244/88

    Zur Situation der Kurden in der Türkei

    Die politische Überzeugung wird deshalb dann in asylerheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit Mitteln des Strafrechts auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des Einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine - mit der Staatsraison nicht übereinstimmende - politische Meinung nicht "für sich behält", sondern sie nach außen bekundet und sich mit ihr Dritten gegenüber "hören läßt" und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86 -, a.a.O.; BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 198.86 -, a.a.O.; BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 10.88 - BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88 -, BVerwGE 80, 136 = EZAR 201 Nr. 15; BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87 - BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 39.88 -).
  • VGH Hessen, 19.06.1991 - 12 UE 2596/84

    Asylrecht: politische Verfolgung - Anti-Terror-Gesetz in der Türkei

    Die politische Überzeugung wird deshalb dann in asylerheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit Mitteln des Strafrechts auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des Einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine -- mit der Staatsraison nicht übereinstimmende -- politische Meinung nicht "für sich behält", sondern sie nach außen bekundet und sich mit ihr Dritten gegenüber "hören läßt" und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. BVerwG, 19.05.1987 -- 9 C 184.86 --, a.a.O.; BVerwG, 19.05.1987 -- 9 C 198.86 --, a.a.O.; BVerwG, 26.07.1988 -- 9 C 10.88 --; BVerwG, 30.08.1988 -- 9 C 14.88 --, BVerwGE 80, 136 = EZAR 201 Nr. 15; BVerwG, 08.02.1989 -- 9 C 29.87 --; BVerwG, 12.12.1989 -- 9 C 39.88 --).
  • VGH Hessen, 18.03.1991 - 12 OE 166/82

    Asylanspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit -

    Die politische Überzeugung wird deshalb dann in asylerheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit Mitteln des Strafrechts auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des Einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine -- mit der Staatsraison nicht übereinstimmende -- politische Meinung nicht "für sich behält", sondern sie nach außen bekundet und sich mit ihr Dritten gegenüber "hören läßt" und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. BVerwG, 19.05.1987 -- 9 C 184.86 --, a.a.O.; BVerwG, 19.05.1987 -- 9 C 198.86 --, a.a.O.; BVerwG, 26.07.1988 -- 9 C 10.88 --; BVerwG, 30.08.1988 -- 9 C 14.88 --, BVerwGE 80, 136 = EZAR 201 Nr. 15; BVerwG, 08.02.1989 -- 9 C 29.87 --; BVerwG, 12.12.1989 -- 9 C 39.88 --).
  • VGH Hessen, 06.07.1992 - 12 UE 702/87

    Zur Situation der Kurden in der Türkei

    Die politische Überzeugung wird deshalb dann in asylerheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit Mitteln des Strafrechts auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des Einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine - mit der Staatsraison nicht übereinstimmende - politische Meinung nicht "für sich behält", sondern sie nach außen bekundet und sich mit ihr Dritten gegenüber "hören läßt" und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86 -, a.a.O.; BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 198.86 -, a.a.O.; BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 10.88 - BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88 -, BVerwGE 80, 136 = EZAR 201 Nr. 15; BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87 - BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 39.88 -).
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   BVerwG, 20.04.1988 - 9 C 10.88   

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BVerwG, 20.04.1988 - 9 C 10.88 (https://dejure.org/1988,13038)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.1988 - 9 C 10.88 (https://dejure.org/1988,13038)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 1988 - 9 C 10.88 (https://dejure.org/1988,13038)
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