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   BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 29.89   

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BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 29.89 (https://dejure.org/1989,5182)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1989 - 9 C 29.89 (https://dejure.org/1989,5182)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1989 - 9 C 29.89 (https://dejure.org/1989,5182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylberechtigung - Beanstandungsklage - Beurteilungszeitpunkt - Möglichkeit einer politischen Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 58.88

    Asylberechtigung wegen Bürgerkrieg - Asylrecht - Bundesbeauftragter -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 29.89
    Für die Beurteilung der Frage einer Asylberechtigung kommt es auch bei sog. Beanstandungsklagen des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Tatsachengerichts an (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - BVerwG 9 C 58.88 -).

    Zutreffend ist zunächst - wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 9 C 58.88 näher dargelegt hat - die Auffassung des Berufungsgerichts, für die Entscheidung der Frage einer Asylberechtigung komme es auch bei einer sogenannten Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Entscheidung des Tatsachengerichts an.

    Insoweit hat das Berufungsgericht festgestellt, daß die Kampf- und Ermittlungshandlungen der indischen Truppen eindeutig auf die LTTE, nicht aber auf andere Tamilengruppen zielen, so daß mögliche Übergriffe gegen die tamilische Zivilbevölkerung nicht von einer auf asylrelevante Merkmale abzielenden politischen Verfolgung getragen sind (vgl. hierzu im einzelnen Senatsurteil vom heutigen Tage, BVerwG 9 C 58.88).

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 29.89
    Die bloße Möglichkeit einer (politischen) Verfolgung im Falle einer Rückkehr in den Heimatstaat reicht für die Anerkennung eines nicht vorverfolgten Asylbewerbers nicht aus (st. Rspr., etwa Urteile vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 32.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 80 und vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 ).

    Eine für die Annahme beachtlicher Wahrscheinlichkeit notwendige Gefahrenprognose dahingehend, daß die für eine Verfolgung sprechenden Gründe qualitativ größeres Gewicht haben als die dagegen sprechenden, so daß nach einer solchen qualitativen Bewertung nicht nur die bloße Möglichkeit, sondern bereits eine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung bejaht werden kann (vgl. Urteile vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 32.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 80 und vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 ), läßt sich dem Berufungsurteil nicht entnehmen.

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 29.89
    Die bloße Möglichkeit einer (politischen) Verfolgung im Falle einer Rückkehr in den Heimatstaat reicht für die Anerkennung eines nicht vorverfolgten Asylbewerbers nicht aus (st. Rspr., etwa Urteile vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 32.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 80 und vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 ).

    Eine für die Annahme beachtlicher Wahrscheinlichkeit notwendige Gefahrenprognose dahingehend, daß die für eine Verfolgung sprechenden Gründe qualitativ größeres Gewicht haben als die dagegen sprechenden, so daß nach einer solchen qualitativen Bewertung nicht nur die bloße Möglichkeit, sondern bereits eine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung bejaht werden kann (vgl. Urteile vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 32.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 80 und vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 ), läßt sich dem Berufungsurteil nicht entnehmen.

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 29.89
    Aus der Darlegung der Verhältnisse in Sri Lanka im Berufungsurteil bis zur Ausreise des Beigeladenen im Jahre 1983 ergibt sich ferner, daß der srilankische Staat bei den Auseinandersetzungen zwischen der tamilischen und der singhalesischen Bevölkerungsgruppe und ihren politischen Repräsentanten eine Verfolgung der tamilischen Bevölkerungsminderheit weder angeregt, gefördert, gebilligt noch in sonstiger Weise unterstützt hat, so daß er sich Verfolgungshandlungen der Singhalesen gegenüber Tamilen asylrechtlich nicht wie eigene Verfolgungshandlungen zurechnen lassen muß (vgl. BVerfGE 54, 341 ; Urteile vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85] und vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87]).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 29.89
    Der Beigeladene kann hiernach als nicht vorverfolgter Asylbewerber nur dann als asylberechtigt anerkannt werden, wenn ihm nach der vom Tatsachengericht anzustellenden Gefahrenprognose im Falle einer Rückkehr nach Sri Lanka mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht, so daß ihm deshalb eine Rückkehr in seine Heimat nicht zuzumuten ist (st. Rspr., vgl. etwa Urteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] und vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 -. Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 32).
  • BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85

    Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 29.89
    Aus der Darlegung der Verhältnisse in Sri Lanka im Berufungsurteil bis zur Ausreise des Beigeladenen im Jahre 1983 ergibt sich ferner, daß der srilankische Staat bei den Auseinandersetzungen zwischen der tamilischen und der singhalesischen Bevölkerungsgruppe und ihren politischen Repräsentanten eine Verfolgung der tamilischen Bevölkerungsminderheit weder angeregt, gefördert, gebilligt noch in sonstiger Weise unterstützt hat, so daß er sich Verfolgungshandlungen der Singhalesen gegenüber Tamilen asylrechtlich nicht wie eigene Verfolgungshandlungen zurechnen lassen muß (vgl. BVerfGE 54, 341 ; Urteile vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85] und vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87]).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 29.89
    Revisionsrechtlich nachprüfbare Verstöße gegen allgemeine Grundsätze der Beweiswürdigung, insbesondere ein Verstoß gegen Denkgesetze, gesetzliche Beweisregeln oder allgemeine Erfahrungssätze (vgl. etwa Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147) sind aber nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 29.89
    Der Beigeladene kann hiernach als nicht vorverfolgter Asylbewerber nur dann als asylberechtigt anerkannt werden, wenn ihm nach der vom Tatsachengericht anzustellenden Gefahrenprognose im Falle einer Rückkehr nach Sri Lanka mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht, so daß ihm deshalb eine Rückkehr in seine Heimat nicht zuzumuten ist (st. Rspr., vgl. etwa Urteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] und vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 -. Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 32).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 29.89
    Aus der Darlegung der Verhältnisse in Sri Lanka im Berufungsurteil bis zur Ausreise des Beigeladenen im Jahre 1983 ergibt sich ferner, daß der srilankische Staat bei den Auseinandersetzungen zwischen der tamilischen und der singhalesischen Bevölkerungsgruppe und ihren politischen Repräsentanten eine Verfolgung der tamilischen Bevölkerungsminderheit weder angeregt, gefördert, gebilligt noch in sonstiger Weise unterstützt hat, so daß er sich Verfolgungshandlungen der Singhalesen gegenüber Tamilen asylrechtlich nicht wie eigene Verfolgungshandlungen zurechnen lassen muß (vgl. BVerfGE 54, 341 ; Urteile vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85] und vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87]).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 29.89
    Eine Rechtspflicht des Gerichts, die aus den in das Verfahren eingeführten Beweismitteln gezogenen rechtlichen Schlußfolgerungen vorab den Beteiligten mitzuteilen und ihnen Gelegenheit zur Stellung weiterer Beweisanträge zu geben, besteht nicht, zumal sich die maßgeblichen Gesichtspunkte für die Entscheidung oftmals erst in der Beratung des Tatsachengerichts ergeben (st. Rspr., vgl. etwa Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 73.68 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 36; Beschluß vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 20.06.1969 - VII C 73.68

    Anspruch auf Bereitstellung von Förderungsmitteln aus dem Bundesjugendplan -

  • BVerwG, 04.04.1990 - 9 B 479.89

    Bewertung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung für die

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß die sog. Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten nach § 5 Abs. 2 Satz 3 AsylVfG ihrem Wesen nach Anfechtungsklage ist und daß es für die Beurteilung der Frage einer Asylberechtigung in diesem Fall nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesamts ankommt, sondern auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Tatsachengerichts; Streitgegenstand ist in diesem Fall die Rechtsbehauptung, der Asylanerkennungsbescheid sei rechtswidrig, weil dem Asylbewerber ein Anerkennungsanspruch nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nicht zusteht (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 58.88 Dok.Ber. A 1990, 47 und 9 C 29.89 - Beschluß vom 31. August 1989 - BVerwG 9 B 318.89 -, InfAuslR 1989, 353).
  • BVerwG, 03.04.1990 - 9 B 490.89

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) - Anforderungen

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß die sog. Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten nach § 5 Abs. 2 Satz 3 AsylVfG ihrem Wesen nach Anfechtungsklage ist und daß es für die Beurteilung der Frage einer Asylberechtigung in diesem Fall nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesamts ankommt, sondern auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Tatsachengerichts; Streitgegenstand ist in diesem Fall die Rechtsbehauptung, der Asylanerkennungsbescheid sei rechtswidrig, weil dem Asylbewerber ein Anerkennungsanspruch nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nicht zusteht (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 58.88 Dok.Ber. A 1990, 47 und 9 C 29.89 - Beschluß vom 31. August 1989 - BVerwG 9 B 318.89 -, InfAuslR 1989, 353).
  • BVerwG, 16.03.1990 - 9 B 13.90

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten bei der

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß die sog. Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten nach § 5 Abs. 2 Satz 3 AsylVfG ihrem Wesen nach Anfechtungsklage ist und daß es für die Beurteilung der Frage einer Asylberechtigung in diesem Fall nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesamts ankommt, sondern auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Tatsachengerichts; Streitgegenstand ist in diesem Fall die Rechtsbehauptung, der Asylanerkennungsbescheid sei rechtswidrig, weil dem Asylbewerber ein Anerkennungsanspruch nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nicht zusteht (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 58.88 und 9 C 29.89 - Beschluß vom 31. August 1989 - BVerwG 9 B 318.89 -, InfAuslR 1989, 353).
  • BVerwG, 04.04.1990 - 9 B 480.89

    Bewertung der Erfolgsaussichten für die Rechtsverfolgung bei der Entscheidung

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß die sog. Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten nach § 5 Abs. 2 Satz 3 AsylVfG ihrem Wesen nach Anfechtungsklage ist und daß es für die Beurteilung der Frage einer Asylberechtigung in diesem Fall nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesamts ankommt, sondern auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Tatsachengerichts; Streitgegenstand ist in diesem Fall die Rechtsbehauptung, der Asylanerkennungsbescheid sei rechtswidrig, weil dem Asylbewerber ein Anerkennungsanspruch nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nicht zusteht (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 58.88 - Dok.Ber.A 1990, 47 und - BVerwG 9 C 29.89 - Beschluß vom 31. August 1989 - BVerwG 9 B 318.89 -, InfAuslR 1989, 353).
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BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 1989 - 9 C 29.89 (https://dejure.org/1989,12061)
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