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   FG München, 24.05.2006 - 9 K 4559/05   

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https://dejure.org/2006,25851
FG München, 24.05.2006 - 9 K 4559/05 (https://dejure.org/2006,25851)
FG München, Entscheidung vom 24.05.2006 - 9 K 4559/05 (https://dejure.org/2006,25851)
FG München, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 9 K 4559/05 (https://dejure.org/2006,25851)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis bei einem Steuerbescheid von 0 EUR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Beschwer bei Steuerfestsetzung von 0 Euro

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fehlende Beschwer bei Steuerfestsetzung von 0 Euro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.12.1998 - XI R 62/97

    Erlaß oder Änderung von Verlust-Feststellungsbescheiden

    Auszug aus FG München, 24.05.2006 - 9 K 4559/05
    Solche Wirkungen können jedoch im Streitfall nicht eintreten, denn eine verbindliche Entscheidung über die Höhe des nach § 10 d Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz ( EStG ) auf die folgenden Veranlagungszeiträume vortragsfähigen negativen Gesamtbetrags der Einkünfte wird nicht im Rahmen des Einkommensteuerbescheids getroffen, in dem die negativen Einkünfte entstanden sind - hier im Einkommensteuerbescheid 2004 -, sondern im Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10 d Abs. 4 EStG (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 3).
  • FG Düsseldorf, 14.08.2007 - 6 K 447/07

    Zulässigkeit der Anfechtung eines eine Steuer von 0 DM festsetzenden

    Die Anfechtung eines Steuerbescheides, der eine Steuer von 0 DM festsetzt, ist daher grundsätzlich unzulässig (BFH vom 15.02.2001 III R 10/99, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 1125; FG Köln vom 22.06.2005, 13 K 5304/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2005, 1623; FG München vom 24.05.2006, 9 K 4559/05, [...]).
  • FG Düsseldorf, 09.03.2010 - 6 K 3322/07

    Zurückverlagerung des steuerlichen Übertragungsstichtags bei einem

    Die Anfechtung eines Steuerbescheides, der eine Steuer von 0 DM festsetzt, ist daher grundsätzlich unzulässig (BFH vom 15.02.2001 III R 10/99, BFH/NV 2001, 1125; Finanzgericht -FG- Köln vom 22.06.2005, 13 K 5304/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2005, 1623; FG München vom 24.05.2006, 9 K 4559/05, Juris).
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