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FG München, 24.05.2006 - 9 K 4559/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klagebefugnis bei einem Steuerbescheid von 0 EUR
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlende Beschwer bei Steuerfestsetzung von 0 Euro
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Fehlende Beschwer bei Steuerfestsetzung von 0 Euro
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 09.12.1998 - XI R 62/97
Erlaß oder Änderung von Verlust-Feststellungsbescheiden
Auszug aus FG München, 24.05.2006 - 9 K 4559/05
Solche Wirkungen können jedoch im Streitfall nicht eintreten, denn eine verbindliche Entscheidung über die Höhe des nach § 10 d Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz ( EStG ) auf die folgenden Veranlagungszeiträume vortragsfähigen negativen Gesamtbetrags der Einkünfte wird nicht im Rahmen des Einkommensteuerbescheids getroffen, in dem die negativen Einkünfte entstanden sind - hier im Einkommensteuerbescheid 2004 -, sondern im Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10 d Abs. 4 EStG (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 3).
- FG Düsseldorf, 14.08.2007 - 6 K 447/07
Zulässigkeit der Anfechtung eines eine Steuer von 0 DM festsetzenden …
Die Anfechtung eines Steuerbescheides, der eine Steuer von 0 DM festsetzt, ist daher grundsätzlich unzulässig (…BFH vom 15.02.2001 III R 10/99, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 1125; FG Köln vom 22.06.2005, 13 K 5304/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2005, 1623; FG München vom 24.05.2006, 9 K 4559/05, [...]). - FG Düsseldorf, 09.03.2010 - 6 K 3322/07
Zurückverlagerung des steuerlichen Übertragungsstichtags bei einem …
Die Anfechtung eines Steuerbescheides, der eine Steuer von 0 DM festsetzt, ist daher grundsätzlich unzulässig (…BFH vom 15.02.2001 III R 10/99, BFH/NV 2001, 1125; Finanzgericht -FG- Köln vom 22.06.2005, 13 K 5304/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2005, 1623; FG München vom 24.05.2006, 9 K 4559/05, Juris).