Rechtsprechung
FG München, 28.01.2004 - 9 K 5400/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtigkeit eines Gewinnfeststellungsbescheides wegen Feststellung eines Gewinns für eine nicht existierende Mitunternehmerschaft ; Tod des Komplementärs und Fortsetzung des Unternehmens durch den verbleibenden Gesellschafter ; Erlöschen der Gesellschaft und Fortführung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtigkeit eines gegenüber einer als bloßer Komplementär fungierenden Erbengemeinschaft wegen der Annahme der Unternehmensträgereigenschaft ergangenen Gewinnfeststellungsbescheids; Kein Austausch des Verfahrensgegenstandes bei gegenüber verschiedenen Steuerpflichtigen ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nichtigkeit eines gegenüber einer als bloßer Komplementär fungierenden Erbengemeinschaft wegen der Annahme der Unternehmensträgereigenschaft ergangenen Gewinnfeststellungsbescheids - Kein Austausch des Verfahrensgegenstandes bei gegenüber verschiedenen Steuerpflichtigen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2004, 956
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92
Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des …
Auszug aus FG München, 28.01.2004 - 9 K 5400/01
Die Gesellschaft mag sich zwar nach dem Tode von E mangels einer Fortsetzungsklausel nach § 131 Nr. 4 HGB zunächst in Liquidation befunden haben (Bundesfinanzhof- BFH- Urteil vom 1. März 1994 VIII R 35/92, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1995, 248). - BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89
Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger …
Auszug aus FG München, 28.01.2004 - 9 K 5400/01
Da das Feststellungsverfahren objektbezogen ist, ist es nicht möglich, im Rahmen eines Klageverfahrens einen Bescheid über ein nicht existierendes Objekt "Betrieb eines Unternehmens" durch einen Bescheid zu ersetzen, der die Beteiligung als Komplementär an einer KG zum Gegenstand hat (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BStBl II 1992, 392; vom 23. August 1968 VI R 1/67, BStBl II 1968, 831). - BFH, 25.02.1999 - IV R 36/98
Erneute Bekanntgabe eines VA aufgrund nicht ordnungsgemäßer vorheriger …
Auszug aus FG München, 28.01.2004 - 9 K 5400/01
Voraussetzung dafür wäre eine zumindest teilweise Identität des Regelungsbereiches beider Verwaltungsakte (…BFH-Beschluss vom 4. September 2001 VIII B 119/00, BFH/NV 2002, 157 ); der ersetzende und der ursprüngliche Bescheid müssten dieselbe Steuersache, d.h. dieselben Beteiligten und denselben Besteuerungsgegenstand betreffen (BFH-Beschluss vom 25. Februar 1999 IV R 36/98, BFH/NV 1999, 1117 ). - BFH, 04.09.2001 - VIII B 119/00
Zulässigkeit der Beschwerde - Darlegungserfordernisse - Verfahrensrüge - …
Auszug aus FG München, 28.01.2004 - 9 K 5400/01
Voraussetzung dafür wäre eine zumindest teilweise Identität des Regelungsbereiches beider Verwaltungsakte (BFH-Beschluss vom 4. September 2001 VIII B 119/00, BFH/NV 2002, 157 ); der ersetzende und der ursprüngliche Bescheid müssten dieselbe Steuersache, d.h. dieselben Beteiligten und denselben Besteuerungsgegenstand betreffen (…BFH-Beschluss vom 25. Februar 1999 IV R 36/98, BFH/NV 1999, 1117 ). - BFH, 23.08.1968 - VI R 1/67
Beteiligte - Vermietung verschiedener Häuser - Bezirk eines Finanzamts - …
Auszug aus FG München, 28.01.2004 - 9 K 5400/01
Da das Feststellungsverfahren objektbezogen ist, ist es nicht möglich, im Rahmen eines Klageverfahrens einen Bescheid über ein nicht existierendes Objekt "Betrieb eines Unternehmens" durch einen Bescheid zu ersetzen, der die Beteiligung als Komplementär an einer KG zum Gegenstand hat (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BStBl II 1992, 392; vom 23. August 1968 VI R 1/67, BStBl II 1968, 831).
- BFH, 06.09.2017 - IV R 1/16
Fehlendes Feststellungsinteresse der Gesellschafter für eine …
Zudem rügt er eine Abweichung von dem Urteil des FG München vom 28. Januar 2004 9 K 5400/01, wonach ein gegen eine nicht existierende Mitunternehmerschaft gerichteter Gewinnfeststellungsbescheid stets nichtig sei.Richtet sich der Gewinnfeststellungsbescheid daher an existente Inhaltsadressaten, ist dieser Bescheid, auch wenn die Gesellschaft, deren Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen festgestellt worden sind, tatsächlich nicht existieren sollte, nur rechtswidrig (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. März 1986 I S 16/85, BFH/NV 1986, 632, unter 1.b, und vom 6. März 2013 X B 14/13; anderer Ansicht FG München, Urteil vom 28. Januar 2004 9 K 5400/01, unter 1.b).
- FG München, 16.05.2002 - 9 V 410/02
Rechtsnachfolge in einer KG nach Tod des Komplementärs; Erbengemeinschaft als …
Über das in der Hauptsache anhängige Klageverfahren (Az. 9 K 5400/01) hat der Senat noch nicht entschieden.