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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2003 - L 9 U 23/01   

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https://dejure.org/2003,22890
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2003 - L 9 U 23/01 (https://dejure.org/2003,22890)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.08.2003 - L 9 U 23/01 (https://dejure.org/2003,22890)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. August 2003 - L 9 U 23/01 (https://dejure.org/2003,22890)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 48 Abs. 1 S. 1 SGB X; § 73 Abs. 3 SGB VII; § 214 Abs. 3 S. 2 SGB VII ; § 214 Abs. 1 SGB VII; § 547 RVO
    Anspruch auf Rentenerhöhung wegen erheblicher Verschlimmerung der unfallbedingten Gesundheitsstörungen; Wesentliche Änderung der unfallbedingten Erwerbsminderung bei mehr als 5 von Hundert; Anspruch auf Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge eines Arbeitsunfalls; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rentenerhöhung wegen erheblicher Verschlimmerung der unfallbedingten Gesundheitsstörungen; Wesentliche Änderung der unfallbedingten Erwerbsminderung bei mehr als 5 von Hundert; Anspruch auf Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge eines Arbeitsunfalls; ...

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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 21.09.1992 - 3 U 223/91

    Zulässigkeit der Risikoaufklärung unmittelbar vor einem diagnostischen Eingriff

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2003 - L 9 U 23/01
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf den Inhalt der Prozessakten des ersten und zweiten Rechtszuges, auf den Inhalt der beigezogenen Prozessakten des SG Hannover zu dem Az. S 19 U 335/88/L 3 U 223/91 und S 19 U 335/88/L 4 S 2/92, auf Bd. I - IV der Verwaltungsakten der Berufungsbeklagten und auf 118 von dem Berufungskläger beigezogene Röntgenaufnahmen Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidung gewesen sind.

    Bereits in seinem Gutachten vom 09. Februar 1993 in dem Verfahren L 3 U 223/91 hat Dr. V. festgestellt, dass bereits unter anatomischen Aspekten es überhaupt nicht denkbar ist, dass die Paraspastik beider Beine, insbesondere der Unterschenkelmuskulatur und die damit resultierende Spitzfußkontraktur mit den nachweisbaren und als Unfallfolgen festgestellten Veränderungen in den beiden untersten Bewegungssegmenten der LWS in irgendeinem Zusammenhang stehen könnte.

  • OLG Hamm, 26.04.1978 - 20 U 324/77

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2003 - L 9 U 23/01
    Dieser Bescheid wurde rechtskräftig, nachdem der Berufungskläger die dagegen bei dem SG Hannover zu dem Az. S 20 U 324/77 erhobene Klage am 30. Januar 1978 zurückgenommen hatte.
  • LSG Hessen, 27.03.2018 - L 3 U 166/13

    Kein Anspruch auf Feststellung geltend gemachter Gesundheitsstörungen als

    Um eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zu bejahen, muss absolut mehr für als gegen die jeweilige Tatsache sprechen (BSG, Urteil vom 8. August 2001 - B 9 U 23/01 R in juris).

    Es muss also unter Würdigung des Beweisergebnisses ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit sich ergeben, dass ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Möglichkeit ausscheiden und nach der geltenden ärztlichen wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht (BSG, Urteil vom 8. August 2001 - B 9 U 23/01 R in juris).

    Die Anforderungen an die hinreichende Wahrscheinlichkeit sind grundsätzlich höher als diejenigen an die Glaubhaftmachung (BSG, Urteil vom 8. August 2001 a.a.O.), für die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit gegeben sein muss.

    Das Beweismaß der überwiegenden Wahrscheinlichkeit ist durch seine Relativität gekennzeichnet (BSG, Urteil vom 8. August 2001 a.a.O.; BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 4 R 29/06 R - BSGE 98, 48; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Auflage 2017, § 128 Rdnr. 3d).

  • LSG Bayern, 28.01.2019 - L 18 SO 320/18

    Sozialhilfe: Übernahme von Kosten des Antragstellers für einen

    Der Beweismaßstab der überwiegenden Wahrscheinlichkeit ist durch seine Relativität gekennzeichnet (BSG, Urteile vom 08.08.2001 - B 9 U 23/01 B, juris Rn. 4 f. und vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R, juris Rn. 116).
  • LSG Bayern, 31.01.2013 - L 17 U 244/06

    BK 2108 - bandscheibenbedingte Lendenwirbelsäulenerkrankung - monosegmentaler

    Bei der hinreichenden Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges muss absolut mehr für als gegen die jeweilige Tatsache spreche (BSG vom 08.08.2001, B 9 U 23/01 R juris Rn 4).

    Um hinreichende Wahrscheinlichkeit zu bejahen, muss sich unter Würdigung des Beweisergebnisses ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit ergeben, das ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Möglichkeit ausscheiden und nach der geltenden ärztlichen wissenschaftlichen Lehrmeinung deutlich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht (BSG vom 08.08.2001, B 9 U 23/01 R juris Rn 4 mwN).

    Die diesbezüglichen Anforderungen sind also grundsätzlich höher als diejenigen an die Glaubhaftmachung (BSG vom 08.08.2001, B 9 U 23/01 R juris Rn 4), bei der im Sinne eines Beweismaßes nach ganz herrschender Auffassung der Gad der überwiegenden Wahrschein- UV-Recht Aktuell 13/2013 vom 23.08.2013 - Rechtsprechung - DOK 376.3-2108 lichkeit verstanden wird (BSG vom 08.08.2001, B 9 V 23/01 B juris Rn 5; zum BVG BSG vom 14.12.2006, B 4 R 29/06 R juris Rn 116. BSGE 45, 1, 9 f ; ML/K/L, § 86 b Rn 16b; zur VwGO Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Rn 316 m.w.N.; Burkholz, 67 ff; Schoch, § 123 Rn 94;; Eyermann/Happ, § 123 Rn 51; Kopp/Schenke, § 123 Rn 23. Zum Zivilrecht BGH vom 11.09.2003, IX ZB 37/03 juris Rn 8 = BGHZ 156, 139; vom 15.06.1994, IV ZB 6/94 = NJW 1994, 2898).

  • LSG Hessen, 25.08.2015 - L 3 U 119/10

    Feststellung weiterer Unfallfolgen in der gesetzlichen Unfallversicherung nach

    Um eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zu bejahen, muss absolut mehr für als gegen die jeweilige Tatsache sprechen (BSG, Urteil vom 8. August 2001 - B 9 U 23/01 R in juris).

    Es muss also unter Würdigung des Beweisergebnisses ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit sich ergeben, dass ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Möglichkeit ausscheiden und nach der geltenden ärztlichen wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht (BSG, Urteil vom 8. August 2001 - B 9 U 23/01 R in juris).

    Die Anforderungen an die hinreichende Wahrscheinlichkeit sind grundsätzlich höher als diejenigen an die Glaubhaftmachung (BSG, Urteil vom 8. August 2001 a.a.O.).

    Das Beweismaß der überwiegenden Wahrscheinlichkeit ist durch seine Relativität gekennzeichnet (BSG, Urteil vom 8. August 2001 a.a.O.; BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 4 R 29/06 R - BSGE 98, 48; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 86 b Rdnr. 16 b).

  • LSG Bayern, 15.03.2012 - L 18 U 9/07

    Zum Zusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und einem Bandscheibenvorfall bei

    Um eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges zu bejahen, muss absolut mehr für als gegen die jeweilige Tatsache spreche (BSG, Urteil vom 08.08.2001, B 9 U 23/01 R juris Rn 4).

    Es muss sich also unter Würdigung des Beweisergebnisses ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit ergeben, das ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Möglichkeit ausscheiden und nach der geltenden ärztlichen wissenschaftlichen Lehrmeinung deutlich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht (BSG, Urteil vom 08.08.2001, B 9 U 23/01 R juris Rn 4 mwN).

    Was die hinreichende Wahrscheinlichkeit betrifft, sind die diesbezüglichen Anforderungen grundsätzlich höher als diejenigen an die Glaubhaftmachung (BSG, Urteil vom 08.08.2001, B 9 U 23/01 R juris Rn 4).

  • LSG Bayern, 01.02.2012 - L 18 U 165/08

    (Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit gem § 9 Abs 2 iVm Abs 1 S 2

    Bei der hinreichenden Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges muss absolut mehr für als gegen die jeweilige Tatsache spreche (BSG vom 08.08.2001, B 9 U 23/01 R juris Rn 4).

    Um hinreichende Wahrscheinlichkeit zu bejahen, muss sich unter Würdigung des Beweisergebnisses ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit ergeben, das ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Möglichkeit ausscheiden und nach der geltenden ärztlichen wissenschaftlichen Lehrmeinung deutlich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht (BSG vom 08.08.2001, B 9 U 23/01 R juris Rn 4 mwN).

    Die diesbezüglichen Anforderungen sind also grundsätzlich höher als diejenigen an die Glaubhaftmachung (BSG vom 08.08.2001, B 9 U 23/01 R juris Rn 4), bei der im Sinne eines Beweismaßes nach ganz herrschender Auffassung der Grad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit verstanden wird, d.h. die gute Möglichkeit, dass der Vorgang sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können; dieser Beweismaßstab ist durch seine Relativität gekennzeichnet (BSG vom 08.08.2001, B 9 V 23/01 B juris Rn 5; zum BVG BSG vom 14.12.2006, B 4 R 29/06 R juris Rn 116; BSGE 45, 1, 9 f ; ML/K/L, § 86 b Rn 16b; zur VwGO Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Rn 316 mwN.; Burkholz, 67 ff; Schoch, § 123 Rn 94;; Eyermann/Happ, § 123 Rn 51; Kopp/Schenke, § 123 Rn 23. Zum Zivilrecht BGH vom 11.09.2003, IX ZB 37/03 juris Rn 8 = BGHZ 156, 139; vom 15.06.1994, IV ZB 6/94 = NJW 1994, 2898).

  • LSG Bayern, 31.01.2013 - L 17 U 175/11

    Zur besonders erhöhten Infektionsgefahr, an einer Borreliose zu erkranken, bei

    Bei der hinreichenden Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs muss absolut mehr für als gegen die jeweilige Tatsache sprechen (BSG, Urteil vom 08.08.2001, B 9 U 23/01 R, juris Rn 4).

    Um hinreichende Wahrscheinlichkeit zu bejahen, muss sich unter Würdigung des Beweisergebnisses ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit ergeben, dass ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Möglichkeit ausscheiden und nach der geltenden ärztlichen wissenschaftlichen Lehrmeinung deutlich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht (BSG, Urteil vom 08.08.2001, B 9 U 23/01 R, juris Rn 4 mwN).

    Die diesbezüglichen Anforderungen sind also grundsätzlich höher als diejenigen an die Glaubhaftmachung (BSG, Urteil vom 08.08.2001, B 9 U 23/01 R, juris Rn 4), bei der im Sinne eines Beweismaßes nach ganz herrschender Auffassung der Grad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit gefordert wird, d.h. die gute Möglichkeit, dass der Vorgang sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können; dieser Beweismaßstab ist durch seine Relativität gekennzeichnet (BSG, Urteile vom 08.08.2001, B 9 V 23/01 B, juris Rn 5 und vom 14.12.2006, B 4 R 29/06 R, juris Rn 116).

  • LSG Bayern, 29.08.2012 - L 17 U 85/10

    Zu den Voraussetzungen der Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung

    Um eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges zu bejahen, muss absolut mehr für als gegen die jeweilige Tatsache sprechen (BSG, Urteil vom 08.08.2001, B 9 U 23/01 R juris Rn 4).

    Es muss sich also unter Würdigung des Beweisergebnisses ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit ergeben, das ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Möglichkeit ausscheiden und nach der geltenden ärztlichen wissenschaftlichen Lehrmeinung deutlich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht (BSG, Urteil vom 08.08.2001, B 9 U 23/01 R juris Rn 4 mwN).

    Was die hinreichende Wahrscheinlichkeit betrifft, sind die diesbezüglichen Anforderungen grundsätzlich höher als diejenigen an die Glaubhaftmachung (BSG, Urteil vom 08.08.2001, B 9 U 23/01 R juris Rn 4).

  • LSG Bayern, 26.10.2012 - L 18 U 137/10
    Um eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges zu bejahen, muss absolut mehr für als gegen die jeweilige Tatsache spreche (BSG, Urteil vom 08.08.2001, B 9 U 23/01 R juris Rn 4).

    Es muss sich also unter Würdigung des Beweisergebnisses ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit ergeben, das ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Möglichkeit ausscheiden und nach der geltenden ärztlichen wissenschaftlichen Lehrmeinung deutlich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht (BSG, Urteil vom 08.08.2001, B 9 U 23/01 R juris Rn 4 mwN).

    Was die hinreichende Wahrscheinlichkeit betrifft, sind die diesbezüglichen Anforderungen grundsätzlich höher als diejenigen an die Glaubhaftmachung (BSG, Urteil vom 08.08.2001, B 9 U 23/01 R juris Rn 4).

  • LSG Bayern, 01.03.2018 - L 18 AY 2/18

    Anspruch auf Grundleistungen

    Der Beweismaßstab der überwiegenden Wahrscheinlichkeit ist durch seine Relativität gekennzeichnet (BSG, Urteile vom 08.08.2001 - B 9 U 23/01 B, juris Rn. 4 f. und vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R, juris Rn. 116).
  • LSG Bayern, 06.06.2012 - L 18 U 375/09

    Bei der Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, können für die

  • SG Nürnberg, 27.11.2015 - S 11 U 212/11

    "Komplexes regionales Schmerzsyndrom" (CRPS) als Folge eines Arbeitsunfalls

  • LSG Bayern, 25.10.2012 - L 18 U 137/10

    Zu den Voraussetzungen der Anerkennung eines Bandscheibenschadens bei einem Sturz

  • SG Gelsenkirchen, 26.09.2012 - S 34 U 174/11

    Bewilligung von Entschädigungsleistungen für eine Berufserkrankung (hier:

  • LSG Bayern, 19.03.2018 - L 18 AY 7/18

    Grundleistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt ist weiter zu gewähren

  • LSG Bayern, 22.05.2014 - L 18 U 384/10

    Zur Anerkennung einer BK 2108 bei Vorliegen der arbeitstechnischen

  • LSG Bayern, 29.11.2012 - L 18 U 301/01

    Berufungszulassung, Verletztenrente, Leistungshöhe, Unfallfolgen,

  • LSG Bayern, 11.10.2018 - L 18 SO 180/18

    Leistungen, Bedarfsgemeinschaft, Beschwerde, Prozesskostenhilfe,

  • LSG Bayern, 14.06.2018 - L 18 SO 86/18

    Beschwerde, Anordnungsgrund, Anordnungsanspruch, Wohnung, Strafhaft, Unterkunft,

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2020 - L 8 SO 73/20

    Vorläufige Gewährung von Leistungen nach dem SGB II; Leistungen für EU-Bürger;

  • LSG Bayern, 19.03.2019 - L 18 AY 12/19

    Wegen einstweiliger Anordnung

  • LSG Bayern, 09.11.2011 - L 17 U 195/08

    Zum Maßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit der zumindest wesentlich

  • OLG Brandenburg, 15.01.2008 - 2 U 1/07

    Haftung des Veranstalters und des Straßenbaulastträgers wegen Verletzung der

  • LSG Bayern, 19.03.2018 - L 18 SO 10/18

    Leistungen, Grundsicherung, Bescheid, Beschwerde, Krankenversicherung,

  • SG Nürnberg, 09.03.2023 - S 5 SO 25/23

    Sozialrechtliche Dauerhaftigkeit des Aufenthaltes bei befristeter

  • LSG Bayern, 29.05.2019 - L 18 AY 14/19

    Asylbewerberleistungen: Leistungsablehnung wegen Anspruchseinschränkung

  • LSG Bayern, 06.11.2013 - L 2 U 166/10

    Zur Anerkennung einer Lyme Borreliose als Berufskrankheit i. S. d. Nr. 3102 der

  • LSG Hamburg, 07.07.2021 - L 2 U 19/21

    Voraussetzungen der Gewährung von Hinterbliebenenleistungen bei geltendgemachter

  • LSG Hamburg, 24.03.2021 - L 2 U 39/20

    Voraussetzungen der Gewährung von Hinterbliebenenrente nach bei dem verstorbenen

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