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   OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19   

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OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19 (https://dejure.org/2020,3719)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.01.2020 - 9 W 27/19 (https://dejure.org/2020,3719)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Januar 2020 - 9 W 27/19 (https://dejure.org/2020,3719)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19
    a) Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Fall 2 ZPO handelt es sich im Allgemeinen um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Anwalt mit ihrer Vertretung beauftragt (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900; Beschluss vom 16. April 2007 - XII ZB 214/04, NJW 2008, 2122 Rn. 7; Beschluss vom 9. Mai 2018 - I ZB 62/17, NJW 2018, 2572 Rn. 6).

    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn es sich bei der Partei um ein gewerbliches Unternehmen handelt, das über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung verfügt (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, aaO, S. 900; Beschluss vom 10. April 2003 - I ZB 36/02, NJW 2003, 2027, 2028; Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 174/10, NJW-RR 2012, 698 Rn. 9).

    Dabei hat sie von mehreren gleichartigen Maßnahmen grundsätzlich die kostengünstigste zu wählen (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900; Beschluss vom 27. Februar 2018 - II ZB 23/16, NJW 2018, 1693 Rn. 10).

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19
    Kosten, die einem auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls in Anspruch genommenen Haftpflichtversicherer vorprozessual für die Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen entstanden sind, können zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig i.S. von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO sein, wenn die Maßnahmen dazu gedient haben, dem konkreten Verdacht einer Unfallmanipulation nachzugehen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - VI ZB 59/12, NJW 2013, 1823 Rn. 5).

    bb) Ein auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls in Anspruch genommener Versicherer, für den sich nach den Umständen der konkrete Verdacht eines versuchten Versicherungsbetrugs ergibt, kann daher die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens erstattet verlangen, wenn dies dazu diente, eine möglicherweise gegebene Unfallmanipulation aufzudecken (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - VI ZB 59/12, NJW 2013, 1823 Rn. 5; Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 9 W 222/11-31, r+s 2012, 625, 626).

  • BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05

    Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19
    Maßgeblich ist allein die tatsächliche Organisation des Unternehmens der Partei (Anschluss BGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008 Rn. 11).

    Denn für die Kostenerstattung kommt es allein auf die tatsächliche Organisation des Unternehmens der Partei an und nicht darauf, welche Organisation gegebenenfalls als zweckmäßiger anzusehen sein könnte (BGH, Beschluss vom 11. November 2003 - VI ZB 41/03, NJW-RR 2004, 430, 431; Beschluss vom 9. September 2004 - I ZB 5/04, NJW-RR 2004, 1724, 1725; Beschluss vom 28. Juni 2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008 Rn. 11).

  • BGH, 09.05.2018 - I ZB 62/17

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht im Bezirk des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19
    a) Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Fall 2 ZPO handelt es sich im Allgemeinen um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Anwalt mit ihrer Vertretung beauftragt (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900; Beschluss vom 16. April 2007 - XII ZB 214/04, NJW 2008, 2122 Rn. 7; Beschluss vom 9. Mai 2018 - I ZB 62/17, NJW 2018, 2572 Rn. 6).

    c) Lässt sich eine auswärtige Partei, die - wie die Beklagte - als zweckentsprechende Maßnahme der Rechtsverfolgung oder -verteidigung einen an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz ansässigen Anwalt hätte beauftragen dürfen, im Prozess durch einen Anwalt vertreten, der seinen Kanzleisitz weder dort noch am Gerichtsort hat ("Rechtsanwalt am dritten Ort"), so ist ihr Erstattungsanspruch zwar regelmäßig auf die Höhe der fiktiven Reisekosten eines an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalts begrenzt (BGH, Beschluss vom 18. September 2003 - I ZB 21/03, NJW-RR 2004, 855, 856; Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 9/10, NJW 2011, 3520 Rn. 8; Beschluss vom 9. Mai 2018 - I ZB 62/17, aaO, Rn. 9).

  • BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12

    Rechtsanwaltskosten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19
    Jede Prozesspartei ist verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Fall ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - VI ZB 7/12, NJW 2012, 2734 Rn. 10; Beschluss vom 20. Mai 2014 - VI ZB 9/13, NJW 2014, 2285 Rn. 6; Beschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 112/17, NJW 2018, 1403 Rn. 19).
  • OLG Saarbrücken, 26.05.2017 - 9 W 39/16

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19
    Der Vortrag der erstattungsberechtigten Partei zu den kostenauslösenden Maßnahmen muss zumindest so konkret sein, dass der Gegner und das Gericht sich ein Bild davon machen können, ob das Kostenschonungsgebot eingehalten wurde (vgl. auch Senatsbeschluss vom 26. Mai 2017 - 9 W 39/16, NJW 2017, 2919 Rn. 11 zur prozessbegleitenden Tätigkeit eines Privatsachverständigen).
  • BGH, 20.05.2014 - VI ZB 9/13

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsmissbräuchlichkeit eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19
    Jede Prozesspartei ist verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Fall ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - VI ZB 7/12, NJW 2012, 2734 Rn. 10; Beschluss vom 20. Mai 2014 - VI ZB 9/13, NJW 2014, 2285 Rn. 6; Beschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 112/17, NJW 2018, 1403 Rn. 19).
  • OLG Saarbrücken, 08.12.2011 - 9 W 222/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19
    bb) Ein auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls in Anspruch genommener Versicherer, für den sich nach den Umständen der konkrete Verdacht eines versuchten Versicherungsbetrugs ergibt, kann daher die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens erstattet verlangen, wenn dies dazu diente, eine möglicherweise gegebene Unfallmanipulation aufzudecken (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - VI ZB 59/12, NJW 2013, 1823 Rn. 5; Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 9 W 222/11-31, r+s 2012, 625, 626).
  • BGH, 07.02.2018 - XII ZB 112/17

    Kostenfestsetzung: Maßstab für die Notwendigkeit von Rechtsverfolgungs- und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19
    Jede Prozesspartei ist verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Fall ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - VI ZB 7/12, NJW 2012, 2734 Rn. 10; Beschluss vom 20. Mai 2014 - VI ZB 9/13, NJW 2014, 2285 Rn. 6; Beschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 112/17, NJW 2018, 1403 Rn. 19).
  • BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06

    Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19
    Das Erfordernis der Glaubhaftmachung in § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO bezieht sich nicht nur auf die Entstehung der Kosten, sondern auch auf deren Notwendigkeit (BGH, Beschluss vom 13. April 2007 - II ZB 10/06, NJW 2007, 2187 Rn. 8; BeckOK ZPO/Jaspersen [1.9.2019], § 104 Rn. 5).
  • OLG Koblenz, 13.04.2017 - 14 W 161/17

    Kostenfestsetzung nach Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten

  • KG, 06.05.2003 - 1 W 35/01

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Detektei

  • OLG Frankfurt, 10.09.2013 - 18 W 189/13

    Prozesskosten: Erstattungsfähigkeit von Kosten für privaten Sachverständigen oder

  • BGH, 27.02.2018 - II ZB 23/16

    Zur Frage, ob die zusätzlichen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines

  • OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 4 U 96/17

    Haftung für Pflegeheimkosten im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge: Ergänzende

  • OLG Bremen, 08.09.2015 - 2 W 82/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im Verkehrsunfallprozess

  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 21/03

    "Auswärtiger Rechtsanwalt III"; Reisekosten eines weder am Gerichtsort, noch am

  • OLG Frankfurt, 11.01.2018 - 12 W 63/17

    Außergerichtliche Kosten für Privatgutachter als Kosten des Rechtsstreits

  • BGH, 07.02.2013 - VII ZB 60/11

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Anordnung der Erstattung der

  • BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08

    Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZB 41/03

    Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes

  • BGH, 13.09.2011 - VI ZB 9/10

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines "Rechtsanwalts am

  • BGH, 01.02.2017 - VII ZB 18/14

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend

  • OLG Schleswig, 26.03.2018 - 9 W 28/18

    Höhe der Anwaltsgebühren nach Trennung eines Prozesses

  • BGH, 10.04.2003 - I ZB 36/02

    "Auswärtiger Rechtsanwalt II"; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 16/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

  • BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04

    "Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 174/10

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des vom

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04

    Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

  • BGH, 07.06.2011 - VIII ZB 102/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des "Rechtsanwalts am

  • OLG Saarbrücken, 22.11.2021 - 9 W 33/20

    Die Kosten eines während eines laufenden Rechtsstreits für eine Partei

    Die für die Erstattungsfähigkeit vor- oder außerprozessualer Kosten entwickelten Grundsätze sind indes nicht auf Privatgutachterkosten beschränkt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 6. Januar 2020 - 9 W 27/19, NJOZ 2021, 30 Rn. 11; OLG Bremen, NJW 2016, 509 Rn. 3 [Detektivkosten]; OLG München, OLGR 2004, 204 [Testkauf]; KG, MDR 1987, 677 [Meinungsumfrage]).
  • OLG Brandenburg, 11.04.2022 - 6 W 19/22

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Voraussetzungen für die

    Damit sind die Mindestanforderungen an die erforderliche Substantiierung der privatgutachterlichen Tätigkeiten erfüllt und im formalisierten Kostenfestsetzungsverfahren ausreichend im Sinne von § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO glaubhaft gemacht (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.01.2020 - 9 W 27/19, juris Rn. 14 ff.).
  • OLG Brandenburg, 14.04.2021 - 6 W 99/19

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines von der im Verkehrsunfallprozess verklagten

    Damit sind zugleich die Mindestanforderungen an die erforderliche Substantiierung der gutachterlichen Tätigkeiten erfüllt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.01.2020 - 9 W 27/19, juris Rn. 14 ff.), wobei es jedoch nicht maßgeblich darauf ankommt, dass die Beklagte das Gutachten in den Prozess überhaupt eingeführt hat, sondern nur darauf, dass sich hier aus dem eingereichten Gutachten - alternativ zu einem diesbezüglich gesondert gehaltenen Vortrag - der Umfang der abgerechneten Tätigkeiten hinreichend ergibt.
  • OLG Brandenburg, 23.11.2020 - 6 W 89/20
    Damit sind die Mindestanforderungen an die erforderliche Substantiierung der gutachterlichen Tätigkeiten erfüllt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.01.2020 - 9 W 27/19, juris Rn. 14 ff.).
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