Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.02.2011 - 9 ZB 10.240   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,67586
VGH Bayern, 14.02.2011 - 9 ZB 10.240 (https://dejure.org/2011,67586)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.2011 - 9 ZB 10.240 (https://dejure.org/2011,67586)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 2011 - 9 ZB 10.240 (https://dejure.org/2011,67586)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,67586) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nutzungsuntersagung; Rechtsnachfolge; Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens (verneint); Anspruch auf Befreiung von den; Festsetzungen eines Bebauungsplans (verneint).

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 01.12.2014 - 3 B 1633/14

    Rechtsnachfolge in bauordnungsrechtliche Verfügungen

    Der Senat folgt der Rechtsauffassung des Antragstellers auch unter Auswertung der von ihm zitierten sowie dem Senat vorliegenden obergerichtlichen Rechtsprechung, wozu insbesondere die Entscheidungen des Thüringer OVG (Beschluss vom 20.12.2013 - 1 EO 312/13 - juris), des OVG Münster (Beschluss vom 17.05.2011 - 2 A 1202/10 - juris), des Bayerischen VGH (Beschluss vom 14.02.2011 - 9 ZB 10.240 - juris), des OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 2.07.2002 - 2 L 307/01- juris), des OVG Hamburg (Urteil vom 14.12.1995 - Bf II 16/94 - juris), des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - sowie Beschluss vom 17.06.1997 -14 TG 2673/95 - jeweils juris), des OVG Bremen (Beschluss vom 30.03.1999 - 1 BB 501/98 - juris) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.01.1971 - IV C 62.66- juris) gehören, nicht.
  • VG Ansbach, 03.02.2022 - AN 3 K 20.01047

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen

    Eine offenbar nicht beabsichtigte Härte liegt vor, wenn das Baugrundstück in boden-(bebauungs-)rechtlicher Hinsicht Besonderheiten aufweist, die die Gemeinde bei Aufstellung des Bebauungsplans nicht bedacht hat und aufgrund derer der Eigentümer bei einem Festhalten am Bebauungsplan in einer Weise in der baulichen Nutzung beschränkt würde, die vom Ziel geordneter städtebaulicher Entwicklung und von dem im Bebauungsplan getroffenen Interessenausgleich nicht geboten ist (BayVGH, B.v. 14.2.2011 - 9 ZB 10.240 - juris Rn 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht